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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 22/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3661
BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 22/82 (https://dejure.org/1983,3661)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - VIII ZR 22/82 (https://dejure.org/1983,3661)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - VIII ZR 22/82 (https://dejure.org/1983,3661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Unterpachtzinses aus abgetretenem Recht - Mangelhaftigkeit einer Unterpachtsache - Für das Inventar vereinbarte Unterpachtzinsforderung als unselbstständiger Rechungsposten der Gesamtpacht - Auslegung eines Vertrages in Bezug auf eine Teilabtretung - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1902
  • MDR 1983, 928
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 22/82
    Wie das Berufungsgericht richtig ausführt, hat der Bundesgerichtshof für den Werkvertrag die Auffassung vertreten, der minderungsberechtigte Besteller könne im Falle einer teilweisen Abtretung der Werklohnforderung die Minderung grundsätzlich nur gegenüber jeder der Teilforderungen im Verhältnis ihrer Höhe verlangen (BGHZ 46, 242).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81

    Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs - …

    Sollten sie sich als begründet erweisen und auch der Klägerin entgegengehalten werden können, jedoch die Höhe des noch nicht bezahlten Kaufpreisteils für Hard- und Software nicht voll erreichen, wird zu beachten sein, daß sie in einem solchen Falle nur anteilmäßig auf den abgetretenen und den nicht abgetretenen Forderungsteil zu verrechnen sind (vgl. BGHZ 46, 242 und das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 16. März 1983 - VIII ZR 22/82).
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