Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,4859
BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62 (https://dejure.org/1964,4859)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1964 - VIII ZR 221/62 (https://dejure.org/1964,4859)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1964 - VIII ZR 221/62 (https://dejure.org/1964,4859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,4859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • RG, 25.02.1919 - II 348/18

    Übergabe einer Kundschaft

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
    Einer solchen Beurteilung stünde nicht entgegen, daß ein bestimmter Preis nicht festgelegt wurde, Wesentliche Voraussetzung des Kaufvertrages ist nur die Vereinbarung einer Geldleistung als Kaufpreis; sie braucht nicht bestimmt zu sein, es genügt vielmehr, wenn sie, wie hier, bestimmbar ist (RGZ 95, 36; RG JW 1907, loß;… BGB RGRK 11. Aufl. § 433 Anm. 143 u. 154;… Staudinger/Ostler a.a.O. § 433 Nr. 32, 46 u. 47;… Soergel/Ballerstedt a.a.O. § 433 Nr. 43;… Planck, BGB 4. Aufl. § 433 Anm. 4 a u. b).
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
    Es fehlt dafür zumindest an der Eigenschaft der vom Beklagten zu zahlenden Gewinnanteile als regelmäßig wiederkehrender Leistungen Darunter werden allgemein nur Leistungen verstanden, die zwar nicht der Höhe nach gleichmäßig zu sein brauchen, die aber jedenfalls in regelmäßigen Zeitabständen zu entrichten sind (BGHZ 28, 144, 148 f.; RGZ 88, 42, 45 f.; 153, 375, 378; RG JW 1912, 791;… BGB RGRK a.a.O. § 197 Anm. 11;… Staudinger Coing a.a.O. § 197 Nr. 1;… Soergel/Siebert a.a.O. § 197 Nr. 4;… Planck a.a.O. § 197 Anm. 5).
  • RG, 17.10.1935 - IV 171/35

    Welche Rechte stehen bei einem Pachtvertrag, bei dem der Pachtzins in einem …

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
    Dieser Ansicht stünde auch nicht entgegen, daß der Beklagte nicht bestimmte Beträge, sondern nur bestimmte Anteile der Renngewinne an seinen Bruder zahlen sollte, Denn nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum kann der Pachtzins auch in einem Bruchteil der vom Pächter gezogenen Früchte bestehen (vgl. RGZ 140, 206, 208; 149, 88, 89 f.; 160, 361, 366; RG HRR 1934, 1196; DWohnArch 1938, 388;… Staudinger/Kiefersauer, BGB 11. Aufl. § 581 Nr. 71;… Soergel/Erdsiek/Mühl, BGB 9. Aufl. Nr. 11 vor § 581;… Esser, Schuldrecht 2. Aufl. S. 567; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Bearb. § 175 II 2 b), und es steht der Annahme eines Pachtverhältnisses auch nicht im Wege, wenn die Möglichkeit besteht, daß der Gewinn des Pächters und damit der Pachtzins gelegentlich auch einmal ausfällt (RG HRR 134, 1196).
  • RG, 19.02.1937 - VII 211/36

    1. Wann verjähren die während eines längeren Zeitraums alle Vierteljahre …

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
    Es fehlt dafür zumindest an der Eigenschaft der vom Beklagten zu zahlenden Gewinnanteile als regelmäßig wiederkehrender Leistungen Darunter werden allgemein nur Leistungen verstanden, die zwar nicht der Höhe nach gleichmäßig zu sein brauchen, die aber jedenfalls in regelmäßigen Zeitabständen zu entrichten sind (BGHZ 28, 144, 148 f.; RGZ 88, 42, 45 f.; 153, 375, 378; RG JW 1912, 791;… BGB RGRK a.a.O. § 197 Anm. 11;… Staudinger Coing a.a.O. § 197 Nr. 1;… Soergel/Siebert a.a.O. § 197 Nr. 4;… Planck a.a.O. § 197 Anm. 5).
  • RG, 19.01.1916 - I 112/15

    Verjährung; Gewinnanteil des Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
    Es fehlt dafür zumindest an der Eigenschaft der vom Beklagten zu zahlenden Gewinnanteile als regelmäßig wiederkehrender Leistungen Darunter werden allgemein nur Leistungen verstanden, die zwar nicht der Höhe nach gleichmäßig zu sein brauchen, die aber jedenfalls in regelmäßigen Zeitabständen zu entrichten sind (BGHZ 28, 144, 148 f.; RGZ 88, 42, 45 f.; 153, 375, 378; RG JW 1912, 791;… BGB RGRK a.a.O. § 197 Anm. 11;… Staudinger Coing a.a.O. § 197 Nr. 1;… Soergel/Siebert a.a.O. § 197 Nr. 4;… Planck a.a.O. § 197 Anm. 5).
  • RG, 12.06.1939 - IV 2/39

    1. Kann der Verpächter eines Lichtspieltheaters, dem als Pachtzins eine …

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
    Dieser Ansicht stünde auch nicht entgegen, daß der Beklagte nicht bestimmte Beträge, sondern nur bestimmte Anteile der Renngewinne an seinen Bruder zahlen sollte, Denn nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum kann der Pachtzins auch in einem Bruchteil der vom Pächter gezogenen Früchte bestehen (vgl. RGZ 140, 206, 208; 149, 88, 89 f.; 160, 361, 366; RG HRR 1934, 1196; DWohnArch 1938, 388;… Staudinger/Kiefersauer, BGB 11. Aufl. § 581 Nr. 71;… Soergel/Erdsiek/Mühl, BGB 9. Aufl. Nr. 11 vor § 581;… Esser, Schuldrecht 2. Aufl. S. 567; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Bearb. § 175 II 2 b), und es steht der Annahme eines Pachtverhältnisses auch nicht im Wege, wenn die Möglichkeit besteht, daß der Gewinn des Pächters und damit der Pachtzins gelegentlich auch einmal ausfällt (RG HRR 134, 1196).
  • RG, 31.03.1933 - VII 7/33

    Liegt ein Pachtvertrag vor, wenn jemand durch Vertrag mit der Theaterleitung die …

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
    Dieser Ansicht stünde auch nicht entgegen, daß der Beklagte nicht bestimmte Beträge, sondern nur bestimmte Anteile der Renngewinne an seinen Bruder zahlen sollte, Denn nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum kann der Pachtzins auch in einem Bruchteil der vom Pächter gezogenen Früchte bestehen (vgl. RGZ 140, 206, 208; 149, 88, 89 f.; 160, 361, 366; RG HRR 1934, 1196; DWohnArch 1938, 388;… Staudinger/Kiefersauer, BGB 11. Aufl. § 581 Nr. 71;… Soergel/Erdsiek/Mühl, BGB 9. Aufl. Nr. 11 vor § 581;… Esser, Schuldrecht 2. Aufl. S. 567; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Bearb. § 175 II 2 b), und es steht der Annahme eines Pachtverhältnisses auch nicht im Wege, wenn die Möglichkeit besteht, daß der Gewinn des Pächters und damit der Pachtzins gelegentlich auch einmal ausfällt (RG HRR 134, 1196).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Einer einheitlichen und gesonderten Feststellung des aufzuteilenden Gewinnanteils steht entgegen, dass S mit dem Erwerber kein (Innen-)Gesellschaftsverhältnis begründete und demgemäß auch nicht am Kommanditanteil des Erwerbers --vergleichbar einer atypischen Unterbeteiligung (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1995 IV R 79/94, BFHE 178, 180, BStBl II 1996, 269)-- mitunternehmerisch beteiligt war; vielmehr stand ihm als Entgelt für die Übertragung der Gesellschaftsrechte lediglich ein prozentualer Anteil an den vom Erwerber erzielten gewerblichen Einkünften zu (…zur zivilrechtlichen Bestimmtheit gewinn- oder umsatzabhängiger Kaufpreise vgl. Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 13. Aufl., 1995, § 433 BGB Rz. 72; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. März 1964 VIII ZR 221/62, Warneyer, Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen, 1964, S. 182, Nr. 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht