Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1957 - VIII ZR 227/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VIII ZR 227/56
Erfüllungsgehilfe ist die Person, die mit Willen des Schuldners rein tatsächlich bei der Erfüllung tätig wird (BGHZ 13, 111, 113).
- BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 10/66
Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers
Erfüllungsgehilfe ist also die Person, die rein tatsächlich bei der Erfüllung der Verbindlichkeit eines Schuldners mit dessen Willen tätig wird (BGHZ 13, 111, 213 [BGH 21.04.1954 - VI ZR 55/53]; Urt. des Senats vom 28. Mai 1957 - VIII ZR 227/56 - S. 9). - BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 193/58
Rechtsmittel
Der erkennende Senat ist schon in dem Urteil vom 26. Februar 1957 - VIII ZR 227/56 (NJW 1957, 827) davon ausgegangen, daß Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und Erbauer über eine Vergütung der Bereicherung die gesetzliche Ausgestaltung des § 951 ausschließe.
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