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| BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 228/56 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54
Revisibilität von Landesrecht
Auszug aus BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 228/56
Das Urteil BGHZ 18, 128 steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, da es die Revisibilität solcher Gesetze betrifft, die materiell Landesrecht enthalten und in der Form von Reichsgesetzen mit örtlicher Beschränkung der Geltung auf ein Land ergangen waren. - BGH, 24.01.1957 - IV ZB 113/56
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Auszug aus BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 228/56
Der Umstand, daß eine Verordnung in großen Teilen Deutschlands aufgehoben worden ist, rechtfertigt aber nicht die Annahme, daß sie dort, wo sich der Gesetzgeber nicht mit ihr befaßt hat, von selbst außer Kraft getreten ist (vgl Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1957 - IV ZB 113/56). - BGH, 17.02.1956 - VI ZR 265/54
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Auszug aus BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 228/56
Zum Erlaß einer solchen Verordnung preisrechtlichen Inhalts war der Reichskommissar für die Preisbildung mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan nach damaliger staatsrechtlicher Auffassung berechtigt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1956 - VI ZR 265/54 - LM PreisbildungsG Nr. 2). - BGH, 21.06.1955 - V ZR 31/54
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Auszug aus BGH, 09.04.1957 - VIII ZR 228/56
Inwieweit die oben erwähnten Berliner Verordnungen revisibel sind, bedarf keiner Entscheidung, denn es handelt sich, soweit diese Vorschriften hier angezogen sind, nicht um eine Nachprüfung der Auslegung des Berliner Rechts durch das Berufungsgericht, das auf die betreffenden Bestimmungen überhaupt nicht eingegangen ist, sondern nur um ihre Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt, zu der der erkennende Senat befugt ist (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1955 - V ZR 31/54), zumal es sich dabei darum handelt, ob das angefochtene Urteil aus anderen Rechtsgründen zugunsten der Kläger aufrecht erhalten werden kann.
- BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86
Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts
bindende Auslegung des Schweizerischen Rechts durch das BerGer. nicht vorliegt (…vgl. BGH, Urt. v. 21.6. 1955 - V ZR 31/54 - Umdruck S. 19, 23; BGHZ 40, 197 (201) = NJW 1964, 203) und es sich hier nur um die Aufrechterhaltung des Berufungsurteils aus einem anderen Rechtsgrund handelt (vgl. Senat, Urt. v. 9.4. 1957 - VIII ZR 228/56 - Umdruck S. 13; BGHZ 24, 159 (164) = NJW 1957, 1192;… Zöller-Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 562 Rdnr. 4). - BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56
Irrevisibles Landesrecht
Dazu ist das Revisionsgericht befugt, ohne daß es notwendig wäre, die Sache nochmals an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, zumal es sich dabei darum handelt, daß das angefochtene Urteil aus einem anderen Rechtsgrund aufrecht erhalten werden kann (BGH vom 21. Juni 1955 V ZR 31/54; vom 9. April 1957 VIII ZR 228/56). - BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 177/63 Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteil vom 9. April 1957 - VIII ZR 228/56 - (Ufita 24, 238, 244) eine Bestimmung einer vom Reichskommissar für die Preisbildung erlassenen Verordnung, die im Bundesgebiet aufgehoben war und nur noch in Berlin galt, als revisibles Recht angesehen.
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