Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 231/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abhängigkeit der Gültigkeit eines Handelsgeschäfts von der Unterzeichnung eines Schlussscheins als Handelsbrauch - Abdingkarkeit von Handelsbräuchen durch konkludente Verhaltensweisen - Beurteilung eines "Proformaauftrages" ohne Rechtsbindungswillen und lediglich zur ...
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.11.1974 - VIII ZR 236/73
Verfügungsbefugnis des Nießbrauchers über ein Unternehmen - Wirksamkeit einer …
Das Gericht wird durch diese Vorschrift aber nicht dazu verpflichtet, eine unsubstantiierte Verteidigung zu einem schlüssigen Vorbringen zu veranlassen (Urteil vom 28. Mai 1971 - I ZR 39/70 = GRUR 1971, 409/410); denn nur Zweifel, Unklarheiten oder ein offenbares Versehen hinsichtlich des Parteivorbringens können zur Anwendung des § 139 ZPO führen (…Urt. vom 28. Februar 1952 - IV ZR 59/51 = LM ZPO § 139 Nr. 3; Senatsurteil vom 15. April 1970 - VIII ZR 231/68).
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