Rechtsprechung
| BGH, 07.02.1966 - VIII ZR 240/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kauf einer Gaststätte - Übernahme eines Inventars - Herausgabe von Nutzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 45, 111
- NJW 1966, 972
- MDR 1966, 498
- DB 1966, 417
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.1961 - VIII ZR 11/60
Auszug aus BGH, 07.02.1966 - VIII ZR 240/63
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Verkäufer über die Sache mit einem Dritten Verträge schließt (Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 1961 - VIII ZR 11/60 - LM AbzG § 5 Nr. 9), sie an sich nimmt und nicht mehr an den Käufer herausgibt oder sich gegen den Willen des Käufers aus ihr befriedigt (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 293/62 - BGHWarn 1964 Nr. 288 = WM 1965, 123). - BGH, 13.01.1965 - VIII ZR 293/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.02.1966 - VIII ZR 240/63
Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Verkäufer über die Sache mit einem Dritten Verträge schließt (Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 1961 - VIII ZR 11/60 - LM AbzG § 5 Nr. 9), sie an sich nimmt und nicht mehr an den Käufer herausgibt oder sich gegen den Willen des Käufers aus ihr befriedigt (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 293/62 - BGHWarn 1964 Nr. 288 = WM 1965, 123).
- BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 105/81
Anwendung des AbzG auf einen Leasingvertrag mit Kaufoption
Zweck des § 5 AbzG ist es, zu verhindern, daß ein Verkäufer, ohne ausdrücklich vom Vertrag zurückzutreten, Besitz und Nutzung der Sache dem Käufer auf Dauer entzieht, ihn aber gleichwohl am Vertrag und seinen Zahlungspflichten festhält (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1961 - VIII ZR 11/60 = WM 1961, 597; 13. Oktober 1965 - VIII ZR 152/63 = WM 1965, 1112 = NJW 1965, 2399; 7. Februar 1966 - VIII ZR 240/63 = BGHZ 45, 111; 16. September 1966 - VIII ZR 163/64 = WM 1966, 1). - OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/00
Verbraucherkredit - Kündigung - Einwendungsdurchgriff - Verjährung
Die freiwillige Herausgabe oder die Veräußerung durch den Käufer selbst genügen dafür nicht (…von Westphalen, VerbrKrG 2. Aufl. § 13 Rn. 66 und 67; BGH NJW 66, 972; OLG Düsseldorf WM 85, 1431; a. A. OLG Celle NJW-RR 87, 821 für den Fall, daß die Veräußerung der Sache durch den Käufer der Sache nach eine Veräußerung durch den Verkäufer darstellt). - BGH, 23.06.1988 - III ZR 75/87
Rückabwicklung eines finanzierten Abzahlungskaufs
Auch die Revision bezweifelt nicht, daß man hier diese Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 AbzG ziehen muß (vgl. BGHZ 45, 111, 112 [BGH 07.02.1966 - VIII ZR 240/63]/113; 57, 112, 114/115), wenn man zuvor die wirtschaftliche Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag und damit die Anwendung des Abzahlungsgesetzes im Verhältnis der Darlehensvertragsparteien bejaht hat.
- BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für …
Sie ist darüber hinaus irreführend, da das Publikum die von der Beklagten für ihren Preisvergleich gewählte Bezugsgröße als besonders zuverlässig halten muß, wenn es glaubt, die durchstrichenen Preise seien vom Hersteller empfohlen, dem es bei der gewissenhaften Prüfung (vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] ; 45, 115) [BGH 07.02.1966 - VIII ZR 240/63] der für die Preisbildung maßgebenden Faktoren mehr zutrauen kann als jedem beliebigen Händler, zumal wenn er selbst eine Empfehlung ausspricht, deren Einhaltung im Normalfall er nach der Verbrauchervorstellung wünscht. - BGH, 28.11.1973 - VIII ZR 87/72
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Darlehensvertrages - Vorliegen eines …
Entsprechend diesem Schutzzweck hat allerdings die Rechtsprechung - insbesondere auch des erkennenden Senats - von jeher den Anwendungsbereich des § 5 AbzG über seinen ersichtlich zu eng gefaßten Wortlaut hinaus ausgedehnt und dabei entscheidend darauf abgestellt, ob durch den als "Rücknahme" zu wertenden Vorgang dem Käufer bei gleichzeitigem Festhalten am Vertrag Besitz und Nutzungsmöglichkeit an der Kaufsache auf Dauer entzogen werden (Senatsurteile vom 19. April 1961 - VIII ZR 11/60 = WM 1961, 597 = LM AbzG- § 5 Nr. 9 und vom 7. Februar 1966 - VIII ZR 240/63 = BGHZ 45, 111; vgl. auch die Rechtsprechungsübersichten bei Pikart WM 1961, 813 ff und Mormann WM 1965, 834 ff). - BGH, 01.10.1969 - VIII ZR 248/67 Denn der Käufer hat nicht die Möglichkeit, durch einseitige Handlung die Fiktion des § 5 AbzG herbeizuführen (Urteile des erkennenden Senats von 19. April 1961 - VIII ZR 11/60 - LM AbzG § 5 Nr. 9 = BGHWarn. 1961 Nr. 92 = WM 1961, 597; vom 7. Februar 1966 - VIII ZR 240/63 - BGHZ 45, 111, 113).
- OLG Celle, 19.12.1986 - 2 U 55/86
Kaufpreis für den Erwerb von Gaststätteninventar; Berufung des Bürgen auf das …
Dabei wird die beim Abzahlungsverkauf von Gaststätteninventar durch eine Brauerei an den Gastwirt/Mieter typische Interessenlage zu berücksichtigen sein (vgl. BGHZ 45, 111 ff.).
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