Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 241/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,7633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung des Streitwerts für einen Feststellungsantrag - Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz - Abgrenzung zwischen unentgeltlichem Gemeingebrauch und einer Sondernutzung - Gemeingebrauch an Droschkenhalteplätzen - Benutzung eines Droschkenhalteplatzes durch ...
Papierfundstellen
- DB 1970, 1636
- DB 1970, 1686
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54
Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz
Auszug aus BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 241/68
Gemeingebrauch gibt es, wie der VI. Zivilsenat zutreffend in Übereinstimmung mit dem Urteil des V. Zivilsenats (BGHZ 20, 270, 273) [BGH 18.04.1956 - V ZR 183/54] ausführt, nur an rechtlich-öffentlichen Straßen und Plätzen. - BGH, 21.01.1969 - VI ZR 200/67
Zulässige Sperrung eines Taxihalteplatzes auf Privatgelände durch Taxivereinigung …
Auszug aus BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 241/68
Der VI. Zivilsenat hat sich bereits im Urteil BGHZ 51, 310 ff mit den rechtlichen Beziehungen zwischen einer Vereinigung von Taxiunternehmern und einem Taxiunternehmer, der nicht Mitglied der Vereinigung war, anläßlich eines Streitfalls befaßt, in dem es ebenfalls um das Recht auf Benutzung eines von der Vereinigung gemieteten Standplatzes ging. - BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 51/63
Auszug aus BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 241/68
Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 16. Dezember 1964 (VIII ZR 51/63 - LM BGB Vorb. zu § 145 Nr. 10 - BGHWarn 1964 Nr. 279) zum Ausdruck gebracht, daß jedenfalls immer dann, wenn jemand ein Verhalten zeigt, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefaßt werden kann, seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich ist.
- BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
Zeigt nämlich jemand ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefaßt werden kann, so ist seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich, denn er setzt sich in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (sog. protestatio facto contraria) und hat durch sein tatsächliches Verhalten die Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung verwirkt (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1964 - VIII ZR 51/63 - NJW 1965, 387, 388; vom 13. Juli 1970 - VIII ZR 241/68 - DB 1970, 1636; vgl. auch BGHZ 95, 393, 399). - BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84
Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen
Dabei wird gerade von einem Vertragsschluß ausgegangen (…BGH Urt. v. 16. Dezember 1964 - VIII ZR 51/63 - NJW 1965, 387; Urt. v. 13. Juli 1970 - VIII ZR 241/68 - DB 1970, 1636;… Urt. v. 16. Juni 1976 - VIII ZR 304/74 - WM 1976, 928;… Urt. v. 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82 - NJW 1983, 1777 [BGH 19.01.1983 - VIII ZR 81/82]).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.