Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1963 - VIII ZR 252/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1539
- MDR 1963, 672
- VersR 1963, 885
- DB 1963, 795
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Gestattung des Einbaus …
Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (Senatsurteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62, WM 1964, 563; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61, WM 1963, 643 f.). - BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau
Das Berufungsgericht begründet diese Auffassung mit dem gegenüber einer Koksfeuerung geringeren Wartungsdienst, der damit verbundenen erhöhten Bequemlichkeit und der durch genaue Regelung erhöhten Rentabilität, welche Umstände in zunehmendem Umfang bei gut ausgestatteten Wohnhäusern zur Einrichtung der Ölfeuerung geführt haben (BGH NJW 1963, 1539 [BGH 08.05.1963 - VIII ZR 252/61]). - BGH, 26.06.1974 - VIII ZR 43/73
Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs und einer Eigentumsbeeinträchtigung …
Die von dem erkennenden Senat entwickelten Grundsätze zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verweigerung einer vom Mieter erbetenen Zustimmung zu baulichen Veränderungen rechtsmißbräuchlich ist (Urteil vom 8. Mai 1963 - VIII ZR 252/61 = WM 1963, 643 und Urteil vom 25. März 1964 - VIII ZR 211/62 = WM 1964, 563) gelten in gleichem Maße und erst recht in den Fällen, in denen der Mieter durch eigenmächtiges Handeln den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellt.
- BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?
(3) Ob dem Vermieter nach Treu und Glauben zuzumuten ist, eine verlangte Zustimmung zur Errichtung einer Funkantenne zu geben, und ob daher gegen ihn bei deren Versagung der Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung erhoben werden kann, ist sonach für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der vorgenannten, nur beispielhaft aufgezeigten Umstände gesondert und nach einer den Belangen der Vertragsparteien gerecht werdenden und sorgfältigen Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (BGH, NJW 1963, 1539 zur Umstellung von einer Koksheizung auf Ölfeuerung). - VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 59/02 Das Landgericht hat dabei insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, der bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1963 ausgeführt hat, daß die Versagung der Zustimmung durch den Vermieter nur dann nicht als mißbräuchlich angesehen werden könne, wenn ihm durch die Maßnahme generell oder im besonderen Fall Beeinträchtigungen seines Eigentums drohen würden, die den Umständen nach nicht nur geringfügig sind (BGH, NJW 1963, 1539 ff., 1539).
- BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 29.75
Umstellung einer Sammelheizung von Koks auf Öl - Voraussetzungen einer …
Diese und andere Vorteile ölbetriebener Sammelheizungen sind seit langem allgemein anerkannt (vgl. BGH in MDR 1963, 672). - BVerwG, 17.03.1976 - VIII C 84.74
Umstellung der Sammelheizung in Mietshäusern von Koks auf Heizöl - Besondere …
Diese und andere Vorteile ölbetriebener Sammelheizungen sind seit langem allgemein anerkannt (vgl. BGH in MDR 1963, 672). - OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 2 U 272/98
Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises für die Feststellung von Brandursachen; …
Derartige Vorschriften enthalten nämlich das Substrat gesammelter Erfahrungen und sind deshalb als abstrakte Erfahrungssätze geeignet, die Gefährlichkeit bestimmter Verhaltensweisen und den Nutzen der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen aufzuzeigen (BGH VersR 1972, 149, 150; BGH VersR 1983, 440, 441; BGH VersR 1984, 775, 776; BayObLG VersR 1976, 788, 789).Ein Anscheinsbeweis bei der Verletzung von Brandverhütungsvorschriften setzt jedoch voraus, Dass der Brand im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle entstanden ist (BGH VersR 1963, 885, 886; BayObLG VersR 1976, 788). - BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 22.75
Voraussetzungen für eine Mieterhöhung
Diese und andere Vorteile ölbetriebener Sammelheizungen sind seit langem allgemein anerkannt (vgl. BGH in MDR. 1963, 672). - LG Heilbronn, 17.06.1991 - 7 S 585/90
Versagung der Zustimmung eines Vermieters zur Anbringung einer Funkantennenanlage …
Ob gegen den Vermieter bei der Versagung einer Zustimmung der Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung erhoben werden kann, ist für jeden Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (BGH NJW 1963, 1539 [BGH 08.05.1963 - VIII ZR 252/61] ). - BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 211/62
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".