Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1969 - VIII ZR 255/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 29.02.2012 - 1 U 122/11
Gebrauchtwagenkauf: Erklärungsinhalt der Bezeichnung "Austauschmotor" unter …
Der Beklagte erklärte hiermit, dass das Fahrzeug über einen anderen als den Originalmotor verfüge, der wiederum eine bestimmte Laufleistung aufweist (vgl. zu § 459 Abs. 1 BGB a.F. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1969 - VIII ZR 255/67 -, BB 1969, S. 1412, 1413; OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Juni 1988 - 7 U 29/88 -, VRS 76 (1989) S. 409, 410). - BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Im Gegensatz zur Beweislastverteilung bei § 123 BGB braucht er nicht zu beweisen, daß die arglistige Täuschung für seinen Kaufentschluß ursächlich geworden ist (BGH Urt. v. 1. Oktober 1969, VIII ZR 255/67, DB 1969, 2082; Senatsurt. v. 19. September 1980, V ZR 51/78, NJW 1981, 45, 46).
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