Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1964 - VIII ZR 260/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 441
- MDR 1965, 380
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1964 - VIII ZR 260/63
Rechts mittel oinlogon kann, so besteht doch in der Rechtsprechung von Anfang an, und, nachdem ursprünglich namhafte Rechtslehrcr eine andere Meinung vertreten hatten, jedenfalls im neueren Schrifttum Einmütigkeit darüber, daß ein Rechtsmittel nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsmittolkläger durch die von ihm angefochtone Entscheidung beschwert ist (vgl. BGH Urt. v. 5o Januar 1955 - IV ZR 238/54 - IM ZPO § 545 Nr, 6 n.No)0 Anerkannt ist auch, daß eine Partei nur insoweit beschwert ist, als nicht nach ihren Anträgen erkannt ist (RGZ !3, 390, 395; 29, 371, 377; RGJW 1925, 125 Nr. 9)- An diosen gesicherten Ergebnissen der Rechtsprechung und Rcchtslchre hält der erkennende Senat fest. - RG, 08.04.1885 - I 5/85
Rechtliche Bedeutung eines Zwischenurteils; Bindung des Berufungsgerichts an die …
Auszug aus BGH, 02.12.1964 - VIII ZR 260/63
Sie ist deshalb durch das Urteil materiell beschwert (vgl. RGZ 14, 355, 356; RGJW 1899, 179 Nr. 14).
- BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73
Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die …
Richtig ist allerdings, daß bei einer Zahlungsklage im Regelfall eine Beschwer nur insoweit gegeben ist, als der in der Urteilsformel zuerkannte Betrag hinter dem Klageantrag zurückbleibt, eine Beschwer mithin entfällt, wenn sich beide Beträge decken (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1958 - VIII ZR 265/56 = BGHZ 26, 295, vom 27. Januar 1959 - VIII ZR 3/58 = MDR 1959, 486 und vom 2. Dezember 1964 - VIII ZR 260/63 = NJV 1965, 441 = LM ZPO § 545 Nr. 15). - BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99
Urteilsbeschwer bei Stufenklage
Die von der Beklagten angezogenen Entscheidungen (BGH, Urt. v. 2.12.1964 - VIII ZR 260/63, NJW 1964, 441 f.;… Urt. v. 27.3.1972 - VIII ZR 184/70, MDR 1972, 601) betreffen lediglich die Frage der Beschwer bei Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz, nicht aber die im Fall einer Stufenklage zu beachtenden besonderen Gesichtspunkte. - BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71
Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden …
In solchem Falle ist eine für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderliche Beschwer gegeben (BGHZ 31, 358, 361 [BGH 15.12.1959 - VI ZR 222/58]; BGH NJW 1965, 441; NJW 1972, 949).
- OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 4 U 137/13
Nachverteilungsanordnung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Gerichtliche …
Rn. 72 Die Zulassung ist auch nicht mangels Beschwer der Parteien entbehrlich, denn selbst dann, wenn eine Partei - wie hier die Beklagte - selbst einen Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung gestellt hat, ist sie dadurch, dass die primär begehrte Sachentscheidung (hier: Zurückweisung der Berufung des Klägers) nicht ergeht, beschwert (so schon RGZ 14, 355, 356 f.; ferner BGH NJW 1965, 441). - OLG München, 06.05.1986 - 5 U 2562/85
Vorgehen nach Sitztheorie bei späterer Verlegung des Verwaltungssitzes; Pflicht …
Durch die Zurückverweisung ist auch der Kläger beschwert (vgl. BGH NJW 65, 441;… Thomas-Putzo ZPO , 13. Aufl., Vorbem. IV vor § 511, Anm. 2 c aa a.E.). - OLG Koblenz, 25.01.2001 - 2 U 261/00
Zulässigkeit der Drittwiderklage; Entscheidung durch Teilurteil
Der Streitwert des Berufungsverfahrens sowie die Beschwer des Klägers und der Beklagten (vgl. BGH NJW 1965, 441) durch dieses Urteil betragen 57175 DM. - OLG München, 23.07.1999 - 21 U 2376/99
Honorar für die Umsetzung von Maßnahmen nach einer Unternehmensanalyse; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.01.1968 - III ZR 158/65
Klage auf Ersatz eines Wasserschadens - Verstopfung eines Kanalrohres - …
Für die gesetzliche Form der Berufungsbegründung im Sinne von § 519 ZPO ist es bedeutungslos, daß es sich insoweit möglicherweise nicht um einen Sachantrag, sondern um einen reinen Prozeßantrag handelt (BGH NJW 1965, 441; a.A. wohl BArbG MDR 1966, 179). - OLG Koblenz, 02.03.2000 - 2 U 467/99
Hinweispflicht des Gerichts auf Unwirksamkeit einer erklärten Aufrechnung; …
Der Streitwert des Berufungsverfahrens sowie die Beschwer beider Parteien (vgl. BGH NJW 1965, 441) durch dieses Urteil beträgt 49271,81 DM. - BGH, 10.12.1981 - III ZR 130/81 Der Kläger ist nicht nur dadurch beschwert, daß das Berufungsgericht seine Klage in Höhe von 28.950,59 DM (27.990,59 DM + 960 DM) abgewiesen hat, sondern auch dadurch, daß es in Höhe von 41.985,89 DM die Sache gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an das Landgericht zurückverwiesen hat (BGH NJW 1965, 441 [BGH 02.12.1964 - VIII ZR 260/63] ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. Grundz. 3 A a vor § 511).
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