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| BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 25
- MDR 1961, 53
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- RG, 04.04.1908 - I 274/07
Internationales Privatrecht; Distanzfracht
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
Diese Annahme hat estfolgendermaßen begründet: Bei der Einfuhr französischer Weine nach Deutschland sei anzunehmen, daß der französische Importeur bestrebt sei, den Erfordernissen des deutschen Weingesetzes Genüge zu leisten., Verständigerweise werde er sich den deutschen Bestimmungen unterwerfen, da andernfalls eine Einfuhr nach Deutschland überhaupt nicht möglich 3ei" In der Tat bestehe bei den französischen Exporteuren diese Auffassung« Sie hätten die Bestimmungen zu beachten, welche in Frankreich für die Ausfuhr von Weinen erlassen sind« Diese Vorschriften, die von der Klägerin in Abschrift vorgelegt worden seien, zeigten, daß man von amtlicher französischer Seite aus bestrebt sei, eine Re-' gelung zu treffen, welche den Erfordernissen des deutschen Weingesetzes Genüge tue« Dementsprechend habe auch die Klägerin sich eingestellt« Sie habe sich von der Station Agronomique & Oenologique de Bordeaux Bescheinigungen (Formular B) darüber ausstellen lassen, daß der Wein entsprechend den deutschen Vorschriften einfuhrföhig sei« Sie sei sich also darüber im klaren gewesen, daß die Einfuhrfähigkeit nach deutschen Vorschriften gegeben sein müsse« Die Klägerin habe sich somit dem deutschen Recht unterworfen« Sie meine zwar, es müsse ein Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht gemacht werden« Eine solche Unterscheidung sei aber bei der Frage der Einfuhrfähigkeit schwerlich zu machen« Diese habe eine öffentlich-rechtliche und eine privatrechtliche Seite« Die hier entstehenden Fragen seien so miteinander verquickt, daß eine Unterstellung unter verschiedene Rechtsordnungen kaum durchzuführen sei« Zudem sei auch kein Anhalt dafür gegeben, daß die Parteien, wenn sie an die Frage des Rechtsstatuts gedacht hätten, das einheitliche Rechtsverhältnis hätten spalten und verschiedenen Rechtsordnungen unterstellen wollen« Im allgemeinen sei davon auszugehen, daß die Parteien ihre Rechte und Pflichten demselben Rechte unterstellen wollen (RGZ 68, 203; 120, 72)« Im vorliegenden Falle sei noch besonders zu beachten, daß der Kaufvertrag, den die Parteien geschlos- 7 -.Dabei durfte es auch in Betracht ziehen, daß Vertragsparteien es grundsätzlich für wünschenswert halten? bei einem einheitlichen Verfragsverhältnis zur allgemeinen Anwendung eines Rechts zu gelangen (vgl. RGZ 68, 203,207).
- RG, 18.02.1902 - III 397/01
Erfüllungsort
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
In einer solchen Regelung liegt noch keine Änderung des gesetzlichen Erfüllungsorts für die Zahlungspflicht des Käufers (vgl. RGZ 50, 270,271; OLG Nürnberg Urt. v. 13. Januar 1959 ~ 11. - BGH, 27.06.1960 - VII ZR 101/59
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Feststellung hypothetischer subjektiver Vorstellungen der Parteien, sondern um eine vernünftige Interessenabwägung auf rein objektiver Grundlage (BGHZ 19, 110,112; Urteile des erkennenden Senats vom 10" Januar 1958 - VIII ZR 412/56 - So9 - Betrieb 1958, 162 - und vom 9" Juni I960 - VIII ZR 109/59 - So6 - Betrieb 1960, 1126)0 Bei Kaufverträgen ist eine solche ergänzende Vertrageauslegung allerdings, wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, nur dann möglich, wenn die räumlichen Beziehungen des streitigen Verhältnisses so verschiedenes Gewicht haben, daß eine Beziehung vor allen anderen erkennbar den Ausschlag gibt.
- BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53
Verlagsvertrag mit Ausländer
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Feststellung hypothetischer subjektiver Vorstellungen der Parteien, sondern um eine vernünftige Interessenabwägung auf rein objektiver Grundlage (BGHZ 19, 110,112; Urteile des erkennenden Senats vom 10" Januar 1958 - VIII ZR 412/56 - So9 - Betrieb 1958, 162 - und vom 9" Juni I960 - VIII ZR 109/59 - So6 - Betrieb 1960, 1126)0 Bei Kaufverträgen ist eine solche ergänzende Vertrageauslegung allerdings, wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, nur dann möglich, wenn die räumlichen Beziehungen des streitigen Verhältnisses so verschiedenes Gewicht haben, daß eine Beziehung vor allen anderen erkennbar den Ausschlag gibt. - BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Feststellung hypothetischer subjektiver Vorstellungen der Parteien, sondern um eine vernünftige Interessenabwägung auf rein objektiver Grundlage (BGHZ 19, 110,112; Urteile des erkennenden Senats vom 10" Januar 1958 - VIII ZR 412/56 - So9 - Betrieb 1958, 162 - und vom 9" Juni I960 - VIII ZR 109/59 - So6 - Betrieb 1960, 1126)0 Bei Kaufverträgen ist eine solche ergänzende Vertrageauslegung allerdings, wie der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen hat, nur dann möglich, wenn die räumlichen Beziehungen des streitigen Verhältnisses so verschiedenes Gewicht haben, daß eine Beziehung vor allen anderen erkennbar den Ausschlag gibt. - RG, 27.01.1928 - VII 465/27
Zwischenstaatl; Privatrecht; Versicherg; in Auslandswährg; Aufwertg
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
Im übrigen handelt es sich aber bei der Feststellung der objektiven Interessenlage und des mutmaßlichen Parteiwillens der Parteien um tatsächliche Erwägungen des Berufungsgerichts, deren Beanstandung dem Revisionsgericht weitgehend entzogen ist (vgl" RG Warn 1921 N r 148 So179; SeuffArch 85 Nr,57 S.99; RGZ 120, 70,73)o Das Revisionsgericht kann daher nur prüfen, ob die von dem Berufungsgericht berücksichtigten Umstände überhaupt einen möglichen Anhaltspunkt dafür geben, zu welchem Recht das konkrete Vertragsverhältnis die nächste oder seine entscheidende Beziehung aufweist, und ob das Berufungsgericht alle Umstände berücksichtigt hat, welche in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können. - RG, 04.02.1913 - II 336/12
Handelskauf; Örtliches Recht
Auszug aus BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 27/60
- 2 U 13l/g8 - im Außenwirtschaftsdienst des Betriebsberaters 1959361), Es ist deshalb rechtsirrig, wenn die Revision annimmt, damit sei der Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers nach Bordeaux verlegt worden" Soweit es auf den Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Vertragsparteien ankäme, würden sich die Einwände der Beklagten zu 1 gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises insoweit, äls es sich darum handelt, die Annahme der gelieferten Ware zu verweigern oder den Kaufvertrag wegen Mängeln der Lieferung zu wandeln, nach dem Hecht des Käufers richten, da diese Einwände seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises betreffen (vgl" Raape, IPR S"483, Wolff IPR S"150j}'Kegel IPR (i960) 8212 unten)" Deshalb kommt es bei der Würdigung, ob die Interessenlage der Vertragsparteien der Anwendung des deutschen Rechts auf das gesamte Vertragsverhältnis entgegensteht, wesentlich darauf an, ob die Klägerin ein Interesse daran hatte, den Nachlieferungsanspruch im Palle von Mängeln der KaufSache auszuschließen, den das deutsche Recht gewährt" Was die Revision sonst vorträgt, um darzutun, daß die Umstände eher für die Anwendung französischen Rechts sprächen, ist nicht geeignet, die ergänzende Vertragsauslegung des Berufungsgerichts in Frage zu stellen" Gänzlich unerheblich ist in diesem Zusammenhang, wenn die Versendung der Ware "franko"Bahn" mit der Maßgabe vereinbart war, daß die Transportkosten (einschließlich der Rück fracht für das Leergut) zu Lasten der Beklagten zu 1 gehen sollten" Denn diese Vereinbarung läßt keinen Schluß auf das anzuwendende Recht zu (RGZ 81, 273,276)" Die Rechnungen der Klägerin enthalten zwar einen Aufdruck, nach dessen Inhalt im Streifalle ausschließlich das Tribunal de"Commerce de Bordeaux zuständig sein soll, und die Revision rügt, das Berufungsgericht habe dies übersehen" Wäre diese Klausel Gegenstand des Kaufvertrages geworden, so könnte darin allerdings ein Anhaltspunkt dafür erblickt werden, daß die Parteien ihre Rechtsbeziehungen - 12.
- BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82
Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für …
Es ist daher der hypothetische Parteiwille zu ermitteln; entscheidend ist, wo sich der Schwerpunkt des Rechtsverhältnisses befindet (RGZ 120, 70, 73; BGHZ 44, 183, 186 [BGH 18.10.1965 - VII ZR 171/63]; BGH Urteil vom 10. Januar 1958 - VIII ZR 412/56 - NJW 1958, 418;vom 9. Juni 1960 - VIII ZR 109/59 - NJW 1960, 1721 [BGH 09.06.1960 - VIII ZR 109/59];vom 19. Oktober 1960 - VIII ZR 27/60 - NJW 1961, 25). - BGH, 09.10.1986 - II ZR 241/85
Geltung deutschen Rechts aufgrund hypothetischen Parteiwillens
Es handelt sich vielmehr darum, die Interessen der Parteien auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vortrages objektiv auf eine bestimmte Rechtsordnung für das ganze Vertragsverhältnis hinweist (BGHZ 61, 221, 223 [BGH 19.09.1973 - VIII ZR 65/72]; 57, 72, 75 f.; 19, 110 ff. [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53]; 17, 89, 92; Urt. v. 19.10.1960 - VIII ZR 27/60, NJW 1961, 25; v. 9.6.1960 - VIII ZR 109/59, NJW 1960, 1720; v. 30.3.1976 - VI ZR 143/74, NJW 1976, 1581; v. 9.3.1977 - IV ZR 112/76, NJW 1977, 1586).Denn auch dann unterliegt es revisionsrichterlicher Nachprüfung, ob das Gericht alle Umstände berücksichtigt hat, welche für die Bestimmung des vertraglichen Schwerpunkts von Bedeutung sein können (…BGH, Urt. v. 9.3.1977 - IV ZR 112/76, NJW 1977, 1586; v. 19.10.1960 - VIII ZR 27/60, NJW 1961, 25 f.).
- BGH, 28.10.1965 - VII ZR 171/63
Erfolgshonorar eines ausländischen Rechtsanwalts
Das anzuwendende Recht, ist also nach Anknüpfungspunkten zu bestimmen, die sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses ergeben (u.a. BGH NJW 1952, 540 [BGH 01.02.1952 - ZR I 123/50 ]; BGHZ 9, 221, 223 [BGH 14.04.1953 - I ZR 152/52]; 17, 89, 92 [BGH 30.03.1955 - IV ZR 210/54]; 19, 110, 112 f [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53] [BGH 14.04.1953 - ZR I 152/52 ]; BGH NJW 1960, 1720; 1961, 25 [BGH 17.10.1960 - VII ZR 216/59][BGH 09.06.1960 - ZR VIII 109/59 ]).Einer abschließenden Stellungnahme hierzu und zu der dem Reichsgericht insoweit folgenden Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs NJW 1961, 25 [BGH 19.10.1960 - ZR VIII 27/60 ] bedarf es jedoch nicht.
- BGH, 09.12.1964 - VIII ZR 304/62
Vertragsstatut und Vollmachtsstatut
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 259/69
Internationale Zuständigkeit
Vielmehr läßt sich bei Kaufverträgen aufgrund hypothetischen Parteiwillens ein einheitliches Vertragsstatut nur ermitteln, wenn die räumlichen Beziehungen des streitigen Verhältnisses im Einzelfall ein so verschiedenes Gewicht haben, daß eine Beziehung vor allen anderen erkennbar den Ausschlag gibt, wie etwa in den Fällen der Urteile VIII ZR 27/60 vom 19. Oktober 1960 (NJW 1961, 25 = WM 1960, 1360) und VIII ZR 142/68 vom 7. Mai 1969 (WM 1969, 772). - BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91
Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation …
Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, inwieweit die Frage revisionsrechtlich überprüft werden kann (vgl. dazu BGHZ 44, 183, 186; BGH, NJW 1961, 25). - BGH, 21.12.1973 - I ZR 119/72
Ansprüche wegen Beschädigung eines Guts gegen den Frachtführer - …
Die Feststellung des hypothetischen Parteiwillens (vgl. BGHZ 52, 239, 241) liegt im Bereich der tatrichterlichen Beurteilung und ist daher für das Revisionsgericht bindend, wenn die von dem Berufungsgericht berücksichtigten Umstände einen möglichen Anhaltspunkt dafür geben, daß das Vertragsverhältnis die nächste oder die entscheidende Beziehung zum deutschen Recht aufweist und wenn das Berufungsgericht alle Umstände berücksichtigt hat, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können (BGH NJW 1961, 25). - OLG Hamburg, 08.02.1991 - 1 U 134/87
Einflußnahme auf ausländische Amtsträger und deutscher ordre public
Dies geschieht im Wege einer Interessenabwägung auf objektiver Grundlage, aus welcher sich der örtliche Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses ergibt (vgl. z.B. BGH in BGHZ 57, 72, 75 f. [BGH 22.09.1971 - VIII ZR 259/69] ; NJW 1961, 25; DB 1981, 1279). - BGH, 09.03.1977 - IV ZR 112/76
Hypothetischer Parteiwille als Kriterium zur Bestimmung des Schwerpunktes des …
Bei diesen von der Revision angegriffenen Rechtsausführungen des Berufungsgerichts zur objektiven Interessenlage und dem mutmaßlichen Parteiwillen handelt es sich um tatsächliche Erwägungen des Berufungsgerichts, deren Nachprüfung dem Revisionsgericht weitgehend entzogen ist (BGH NJW 1961, 25, 26 m.w.Nachw.). - BGH, 16.11.1972 - II ZR 60/71
Auslegung des Parteiwillens zur Anwendung des deutschen Rechtes - …
Die hierbei angestellten Erwägungen des Landgerichts und die ergänzenden des Berufungsgerichts sind tatsächlicher Natur und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts weitgehend entzogen (vgl. BGH NJW 1961, 25, 26) [BGH 19.10.1960 - VIII ZR 27/60]. - BGH, 29.05.1963 - I ZR b 59/61
Rechtsmittel
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