Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 270/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 556 BGB, § 9 HeizkostenV
Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung - Wolters Kluwer
Beachtlichkeit der fehlenden Erläuterung der Berechnung der Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beachtlichkeit der fehlenden Erläuterung der Berechnung der Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein "falscher Abrechnungskreis" für Kaltwasserkosten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Heizkostenabrechnung - Nachvollziehbarkeit - Prüfung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflichten des Vermieters bei der Abrechnung der Kaltwasser- und Heizkosten (IMR 2012, 224)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 24.04.2009 - 82 C 2/09
- LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 65/09
- BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 270/10
- BGH, 13.12.2011 - VIII ZR 270/10
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 345
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04
Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 270/10
Nach der Rechtsprechung des Senats genügt es für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, wenn ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung nachprüfen kann (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 unter II 2 c;… vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NJW 2010, 2053 Rn. 13 bis 15). - BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07
Betriebskostenabrechnung: Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 270/10
Schon deshalb wäre die Beanstandung, dass die Kaltwasserkosten im "falschen Abrechnungskreis" aufgeführt sind, eine leere und deshalb unbeachtliche Förmelei (vgl. auch Senatsurteil vom 16. April 2008 - VIII ZR 75/07, NJW 2008, 2105 Rn. 20). - BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 270/10
Nach der Rechtsprechung des Senats genügt es für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, wenn ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung nachprüfen kann (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 unter II 2 c; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NJW 2010, 2053 Rn. 13 bis 15). - LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 65/09
Formelle und materielle Kriterien für die Wirksamkeit einer …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 270/10
Rn. 5 Das Berufungsgericht (LG Itzehoe, ZMR 2011, 214) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
- LG Itzehoe, 27.07.2012 - 9 S 23/11
Ausreichen einer generellen Beanstandung der Betriebskostenabrechnung ohne …
Ferner kann der mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertraute Mieter, auf dessen Verständnishorizont bei Abrechnungen im Bereich der Heizkostenverordnung abzustellen ist (vgl. BGH, Urteile v. 26.10.2011 - VIII ZR 268/10, NZM 2012, 153, 154, sowie VIII ZR 270/10, ZMR 2012, 345 ), erkennen, dass eine Ermittlung des Brennstoffverbrauchs für die Warmwasserbereitung nach dem Pauschalwertverfahren des § 9 Abs. 2 Satz 4 HeizkV in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (vgl. § 12 Abs. 5 HeizkV ) erfolgt ist.Maßgebend ist allein, dass der Mieter den vom Vermieter bzw. vom Abrechnungsunternehmen gewählten Rechenweg aus der Abrechnung ersehen und anhand der mitgeteilten Faktoren auf seine Richtigkeit hin überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile v. 26.10.2011 - VIII ZR 268/10, NZM 2012, 153, 154, sowie VIII ZR 270/10, ZMR 2012, 345 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 13.12.2011 - VIII ZR 270/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Korrekturbeschluss zu einem Urteil wegen Angabe einer falschen Jahreszahl
- ra.de
- rechtsportal.de
Korrekturbeschluss zu einem Urteil wegen Angabe einer falschen Jahreszahl
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 24.04.2009 - 82 C 2/09
- LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 65/09
- BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 270/10
- BGH, 13.12.2011 - VIII ZR 270/10
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".