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| BGH, 26.02.1964 - VIII ZR 278/63 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1959 - VIII ZB 5/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.02.1964 - VIII ZR 278/63
Zuzustellen ist, wie der erkennende Senat bereits in seinemBeschluß vom 29. September 1959 - VIII ZB 5/59 - = NJW 1959, 2117 entschieden hat, nicht eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils, sondern entweder die Ausfertigung des Urteils selbst oder eine beglaubigte Abschrift dieser Ausfertigung.
- BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 273/63
Rechtsmittel
Zuzustellen ist, wie der erkennende Senat bereits in seinemBeschluß vom 29. September 1959 - VIII ZB 5/59 - = NJW 1959, 2117 und neuerdings in dem nicht veröffentlichtenUrteil vom 26. Februar 1964 - VIII ZR 278/63 - entschieden hat, nicht eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils, sondern entweder die Ausfertigung des Urteils selbst oder eine beglaubigte Abschrift dieser Ausfertigung.
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