Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klage auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für gelieferte Waren und Einwand sittenwidrig erhöhter Preisgestaltung - Sittenwidrige Schädigung bei einem Preisunterschied von 20 v. Hundert und kollusivem Zusammenwirken mit Angestellten durch Provisionszahlungen - Pflicht ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
- BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 299/74
Papierfundstellen
- MDR 1977, 309
- DB 1977, 248
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
Zur Frage der Treuwidrigkeit einer Berufung auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot gegenüber einer Gegenforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wenn die im Fortsetzungszusammenhang begangene unerlaubte Handlung bereits festgestellt ist und der Streit nur um weitere Einzelakte des Delikts und die Höhe der Schadensersatzforderung geht (Im Anschluß an dasSenatsurteil vom 20. September 1961 - VIII ZR 85/60 = BB 1961, 1345).Auch der erkennende Senat hat unter Hinweis auf RGZ 142, 143 entschieden, daß die Berufung auf das vertragliche Aufrechnungsverbot keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn die aus angeblichem Betrug hergeleitete Gegenforderung "ganz undurchsichtig ist, so daß ihre Beachtung eine weitläufige Beweisaufnahme und damit die Hinausschiebung der Prozeßentscheidung zur Folge haben würde"(Senatsurteil vom 20. September 1961 - VIII ZR 85/60 = BB 1961, 1345).
- RG, 07.10.1933 - V 195/33
Gibt es Ausnahmen von der Regel, daß vertragsmäßiger Ausschluß der Aufrechnung …
Auszug aus BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
Ebenso wie in später entschiedenen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten hat, daß ein vertragliches Aufrechnungsverbot nicht schon gegenüber jeder aus vorsätzlicher Vertragsverletzung hergeleiteten Schadensersatzforderung zurücktreten muß, daß es vielmehr auf die gesamten Umstände des Falles ankomme (Senatsurteilevom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 = NJW 1966, 1452 undvom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65 = WM 1967, 988), hat schon das Reichsgericht den Standpunkt eingenommen, daß die Berufung auf das vertragliche Aufrechnungsverbot ausnahmsweise und mit Rücksicht auf besondere Umstände des Einzelfalles dann nicht treuwidrig sei, wenn die Gegenforderung auf den Vorwurf des Betrugs gestützt werde, ihre Prüfung aber einen langwierigen Prozeß erforderlich mache (RGZ 142, 143, 144).Auch der erkennende Senat hat unter Hinweis auf RGZ 142, 143 entschieden, daß die Berufung auf das vertragliche Aufrechnungsverbot keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn die aus angeblichem Betrug hergeleitete Gegenforderung "ganz undurchsichtig ist, so daß ihre Beachtung eine weitläufige Beweisaufnahme und damit die Hinausschiebung der Prozeßentscheidung zur Folge haben würde"(Senatsurteil vom 20. September 1961 - VIII ZR 85/60 = BB 1961, 1345).
- BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 61/65
Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages - Verbot der Aufrechnung gegen einen …
Auszug aus BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
Ebenso wie in später entschiedenen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten hat, daß ein vertragliches Aufrechnungsverbot nicht schon gegenüber jeder aus vorsätzlicher Vertragsverletzung hergeleiteten Schadensersatzforderung zurücktreten muß, daß es vielmehr auf die gesamten Umstände des Falles ankomme (Senatsurteilevom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 = NJW 1966, 1452 undvom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65 = WM 1967, 988), hat schon das Reichsgericht den Standpunkt eingenommen, daß die Berufung auf das vertragliche Aufrechnungsverbot ausnahmsweise und mit Rücksicht auf besondere Umstände des Einzelfalles dann nicht treuwidrig sei, wenn die Gegenforderung auf den Vorwurf des Betrugs gestützt werde, ihre Prüfung aber einen langwierigen Prozeß erforderlich mache (RGZ 142, 143, 144).
- BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch …
Auszug aus BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
Ebenso wie in später entschiedenen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten hat, daß ein vertragliches Aufrechnungsverbot nicht schon gegenüber jeder aus vorsätzlicher Vertragsverletzung hergeleiteten Schadensersatzforderung zurücktreten muß, daß es vielmehr auf die gesamten Umstände des Falles ankomme (Senatsurteilevom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 = NJW 1966, 1452 undvom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65 = WM 1967, 988), hat schon das Reichsgericht den Standpunkt eingenommen, daß die Berufung auf das vertragliche Aufrechnungsverbot ausnahmsweise und mit Rücksicht auf besondere Umstände des Einzelfalles dann nicht treuwidrig sei, wenn die Gegenforderung auf den Vorwurf des Betrugs gestützt werde, ihre Prüfung aber einen langwierigen Prozeß erforderlich mache (RGZ 142, 143, 144). - RG, 15.03.1905 - V 424/04
Zur Auslegung des § 853 B.G.B.
Auszug aus BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
In Literatur und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 15. März 1905 (RGZ 60, 296) nicht in Zweifel gezogen worden, daß die Berufung auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn die Gegenforderung auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung bei Vertragsschluß beruht (…Palandt, BGB 35. Aufl. § 242 Anm. 4 Dc;… Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 10. Aufl. § 387 Rdn. 14; BGB RGR-Komm. 12. Aufl. § 387 Rdn. 52, die alle auf RGZ 60, 294, 296 zurückgreifen). - RG, 15.03.1905 - V 416/04
Notwendige Streitgenossenschaft.; Berufung.
Auszug aus BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
In Literatur und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 15. März 1905 (RGZ 60, 296) nicht in Zweifel gezogen worden, daß die Berufung auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn die Gegenforderung auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung bei Vertragsschluß beruht (…Palandt, BGB 35. Aufl. § 242 Anm. 4 Dc;… Soergel/Siebert/Schmidt, BGB 10. Aufl. § 387 Rdn. 14;… BGB RGR-Komm. 12. Aufl. § 387 Rdn. 52, die alle auf RGZ 60, 294, 296 zurückgreifen).
- BGH, 07.03.1985 - III ZR 90/83
Unlauteres Mittel - Gläubigerbefriedigung - Anspruchsvereitelung - Vereitelung …
Je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls tritt ein vertragliches Aufrechnungsverbot dann nicht zurück, wenn die Prüfung, ob überhaupt eine auf eine vorsätzlich unerlaubte Handlung zu stützende Gegenforderung vorliegt, eine langwierige Beweisaufnahme und ein Hinausschieben der Prozeßentscheidung notwendig machen würde oder die Gegenforderung gänzlich undurchsichtig erscheint (vgl. BGH Urteile vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 = WM 1966, 734; vom 27. Oktober 1976 - VIII ZR 299/74 = LM Nr. 196 zu § 242 (Cd) BGB; vom 12. Januar 1977 - VIII ZR 252/75 = WM 1977, 311). - BGH, 12.01.1977 - VIII ZR 252/75
Klage auf Zahlung von Mietzins für einen Baukran - Aufrechnung mit …
Die bloße und nicht als erwiesen anzusehende Behauptung einer bewußten Vertragsverletzung rechtfertigt es nicht in jedem Falle, dem Kläger die Berufung auf einen vertraglichen Aufrechnungsausschluß zu versagen (BGH Urteile vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 = NJW 1966, 1452 = WM 1966, 734 und vom 27. Oktober 1976 - VIII ZR 299/74 = WM 1976, 1332).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 299/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung von Entscheidungsgründen wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Verfahrensgang
- BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74
- BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 299/74
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