Rechtsprechung
| BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erhöhung einer Betriebskostenvorauszahlung durch einen Vermieter ohne formell wirksame Abrechnung; Auswirkungen fehlerhafter Angaben zu Anfangsbestand und zu Restbestand auf einer Heizölabrechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Erhöhung einer Betriebskostenvorauszahlung durch einen Vermieter ohne formell wirksame Abrechnung; Auswirkungen fehlerhafter Angaben zu Anfangsbestand und zu Restbestand auf einer Heizölabrechnung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 06.02.2008 - 8 C 552/06
- AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06
- LG Mannheim, 26.11.2008 - 4 S 27/08
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit erforderlich - Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (st. Senatsrechtsprechung, z.B. Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42, Tz. 21 m.w.N.).Sind die abgerechneten Positionen jedoch in verständlicher Form in die Abrechnung eingestellt worden, betrifft die Frage, ob diese Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, nicht mehr die formelle Wirksamkeit, sondern nur noch die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung (Senatsurteile vom 19. November 2008, aaO, Tz. 22; vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, WuM 2008, 351, Tz. 16).
- BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Etwaige inhaltliche Fehler der Abrechnung können dann auch noch nach Ablauf der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB korrigiert werden (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, WuM 2005, 61, unter II 1 a m.w.N.). - BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07
Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch …
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Sind die abgerechneten Positionen jedoch in verständlicher Form in die Abrechnung eingestellt worden, betrifft die Frage, ob diese Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, nicht mehr die formelle Wirksamkeit, sondern nur noch die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung (…Senatsurteile vom 19. November 2008, aaO, Tz. 22; vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, WuM 2008, 351, Tz. 16).
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Ob die Werte zutreffend angesetzt sind, ist nicht eine Frage der formellen Ordnungsmäßigkeit, sondern der materiellen Richtigkeit der Abrechnung (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, WuM 2008, 407, Tz. 14 m.w.N.). - BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08
Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer …
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Es genügt vielmehr grundsätzlich, dass er hierbei nach den Kostenarten des in § 2 BetrKV enthaltenen Betriebskostenkatalogs differenziert und diese nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammenfasst (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, WuM 2009, 516, Tz. 19; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, WuM 2009, 669, Tz. 7; Milger, NJW 2009, 625, 627). - BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08
Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer …
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Es genügt vielmehr grundsätzlich, dass er hierbei nach den Kostenarten des in § 2 BetrKV enthaltenen Betriebskostenkatalogs differenziert und diese nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammenfasst (Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08, WuM 2009, 516, Tz. 19; vom 16. September 2009 - VIII ZR 346/08, WuM 2009, 669, Tz. 7; Milger, NJW 2009, 625, 627). - BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05
Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499, unter II 1 a - Planfreigabesystem; vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, Tz. 24). - BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05
Planfreigabesystem
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499, unter II 1 a - Planfreigabesystem; vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, Tz. 24). - OLG Koblenz, 17.09.1985 - 3 U 1623/83
Einkauf von Heizöl durch den Vermieter
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Die zusätzlichen Angaben zum Anfangs- und zum Restbestand sowie zum Heizölbezug am Ende der Abrechnungsperiode legen demgegenüber nicht zuletzt auch angesichts der gezogenen Zwischensumme und der Übereinstimmung der Werte von Bezugs- und Verbrauchsmenge das Verständnis nahe, dass der Bezug dem am Schluss der Abrechnungsperiode wieder aufgefüllten Verbrauch entspricht und die identischen Bestandsangaben zu Beginn und Ende nur den Sinn haben, den für die anschließende Abrechnungsperiode in Ansatz zu bringenden Bezugspreis je Liter auszuweisen (vgl. OLG Koblenz, WuM 1986, 282). - LG Berlin, 13.06.2008 - 63 S 309/07
Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Allerdings wird hinsichtlich eines Ausweises der Brennstoffkosten teilweise angenommen, dass deren wirksame Angabe zugleich eine Mitteilung des Anfangs- und des Endbestandes als Grundlage der vorgenommenen Verbrauchsschätzung erforderlich mache (LG Köln, WuM 1985, 303; LG Berlin, GE 2008, 995 f.; AG Wittlich, WuM 2002, 377;… Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rdnr. V 536; aA LG Hamburg, ZMR 1986, 15). - AG Wittlich, 02.01.2002 - 4 C 609/01
Anspruch auf Rückzahlung eines Teils einer Mietsicherheit bei fehlerhafter …
- LG Köln, 11.10.1984 - 6 S 134/84
- BGH, 22.05.2012 - VIII ZR 207/11 Die Frage, ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder ob sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, betrifft nicht die (formelle) Wirksamkeit der Abrechnung, sondern nur deren inhaltliche Richtigkeit (…Senatsurteile vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 227/09, a. a. O. Rn. 13; vom 25. November 2009 - VIII ZR 324/08, juris Rn. 11).
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