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| BGH, 16.05.1966 - VIII ZR 38/64 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1966, 923
- JR 1966, 382
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Verrechnungsvereinbarung
Der erkennende Senat hat derartige Abreden insbesondere in Form der sogenannten Konzernverrechnungsvereinbarungen anerkannt, und zwar sowohl für den Fall, daß ein konzernangehöriges Unternehmen zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen auch gegen Forderungen des Vertragspartners gegen andere konzernangehörige Unternehmen berechtigt sein sollte (Senatsurteil vom 16. Mai 1966 - VIII ZR 38/64 = LM Nr. 43 zu § 387 BGB = WM 1966, 651, 652), wie auch für den umgekehrten Fall, daß ein Konzernunternehmen befugt sein sollte, eigene Verbindlichkeiten durch Verrechnung mit Forderungen anderer konzernangehöriger Unternehmen gegen denselben Vertragspartner zu tilgen (BGHZ 81, 15, 17 [BGH 03.06.1981 - VIII ZR 171/80]; vgl. auch BGH Urteil vom 31. März 1977 - VII ZR 273/75 = WM 1977, 760). - BGH, 31.03.1977 - VII ZR 273/75
Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen - …
Eine vertragliche Vereinbarung, wonach für die Aufrechnung mit einer Forderung auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit gemäß § 387 BGB verzichtet wird, ist auch zulässig (RGZ 72, 377, 378;… Weber in RGRK 12. Aufl., Rdn. 32;… Soergel/Reimer Schmidt 10. Aufl., Rdn. 3 jeweils vor § 387 BGB; Börner NJW 1961, 1505; vgl. auch BGH Urteil vom 16. Mai 1966 - VIII ZR 38/64 = LM BGB § 387 Nr. 43). - BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 215/65
Begründung vertraglicher Sorgfaltswirkungen und Schutzwirkungen aus einem …
Darauf beruht die Zulässigkeit der sogenannten Konzernverrechnungsklausel (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16. Mai 1966 - VIII ZR 38/64 = LM BGB § 387 Nr. 43 = BGHWarn 1966 Nr. 116).
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