Rechtsprechung
| BGH, 03.04.1968 - VIII ZR 38/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zu weiterer Zahlung unabhängig von einem Erfolg der Vermittlungsbemühungen der Klägerin aufgrund eines geschlossenen atypischen Maklervertrages - Entsprechende Anwendung des § 30 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgrund ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Empfänger der Leistung, Leistung an Dritte, Leistung an Dritten mit Ziel an Gesellschafter-indirekt, Leistung an Gesellschafter
Papierfundstellen
- MDR 1968, 663
- DB 1968, 847
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53
Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils
Auszug aus BGH, 03.04.1968 - VIII ZR 38/66
Insoweit handelt es sich um gesicherte Grundsätze der Rechtsprechung (vgl. RGZ 133, 393; BGHZ 13, 49 [BGH 24.03.1954 - II ZR 23/53]). - RG, 23.10.1931 - II 67/31
Über das gesetzliche Verbot der Auszahlung von Stammkapital an die Gesellschafter …
Auszug aus BGH, 03.04.1968 - VIII ZR 38/66
Insoweit handelt es sich um gesicherte Grundsätze der Rechtsprechung (vgl. RGZ 133, 393; BGHZ 13, 49 [BGH 24.03.1954 - II ZR 23/53]).
- BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
Rechtzeitige Erhebung der Einrede fehlender Prozesskostensicherheit
Deren Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns auch in dieser Alternative mag, worüber der Senat nicht zu entscheiden hat, unter bestimmten Voraussetzungen eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter bedeuten (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1968 - VIII ZR 38/66 - LM § 30 GmbHG Nr. 3); im Außenverhältnis zum Makler ist diese Frage auch unter Berücksichtigung der Vorschriften über die Erhaltung des Stammkapitals (§ 30 f. GmbHG) ohne Belang (s. BGHZ 136, 125, 129).
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