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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,577
BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65 (https://dejure.org/1968,577)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1968 - VIII ZR 43/65 (https://dejure.org/1968,577)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1968 - VIII ZR 43/65 (https://dejure.org/1968,577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für ein gegenseitiges Verbürgen im Zusammenhang mit der Anerkennung des Urteils eines französischen Gerichts - Voraussetzung für die Erteilung des Exequatur - Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 100
  • NJW 1968, 1575
  • NJW 1968, 2198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1964 - VIII ZR 195/61

    Südafrikanische Urteile

    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats BGHZ 42, 194 ff ist die Gegenseitigkeit im Sinne der §§ 723, 328 Nr. 5 ZPO verbürgt, wenn die Vollstreckung eines deutschen Urteils gleichen Inhalts in dem Staat, dessen Urteil in Deutschland vollstreckt werden soll, auf keine wesentlich größeren Schwierigkeiten stößt als die Vollstreckung des Urteils des ausländischen Gerichts in Deutschland.

    Dabei braucht, wie der Senat bereits in BGHZ 42, 194 ff ausgeführt hat, die Gegenseitigkeit nicht für die Vollstreckung aller Urteile eines deutschen Gerichts im ausländischen Urteilsstaat gegeben zu sein.

    Nach dem vom Senat bereits in BGHZ 42, 194, 197 [BGH 17.09.1964 - VIII ZR 195/61] vertretenen und angewandten Grundsatz, daß schon partielle Gegenseitigkeit die Voraussetzung des § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erfüllen könne, kommt es hier auf die Übereinstimmung der Regeln für die Anknüpfung des Vertragsstatuts, speziell des Statuts des Kaufvertrages an.

    Im übrigen hat der Senat bereits in BGHZ 42, 194, 204 [BGH 17.09.1964 - VIII ZR 195/61] ausgesprochen, es sei unvermeidlich, daß die von Nation zu Nation verschiedenen rechtlichen, sittlichen, sozialen und wirtschaftlichen Anschauungen zu unterschiedlichen Auffassungen darüber führen, was zu den Grundlagen der öffentlichen Ordnung gehöre, und deshalb dürften bei der Vergleichung des beiderseitigen ordre public - jedenfalls unter kulturverwandten Nationen - keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden.

  • BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56

    Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65
    Während allerdings die französische Rechtsprechung auf diesem Wege fast stets zu einem einheitlichen Vertragsstatut gelangt, nimmt die deutsche Rechtsprechung (VIII ZR 412/56 vom 10. Januar 1958 = JPRspr, 1958-59 Nr. 37 - LM BGB § 480 Nr. 2; VIII ZR 109/59 vom 9. Juni 1960 - NJW 1960, 1720) eine Spaltung des Vertragsstatuts in ein Käufer- und ein Verkäuferstatut hin, wenn nicht die räumlichen Beziehungen des streitigen Verhältnisses so unterschiedliches Gewicht haben, daß die eine Beziehung vor allen anderen erkennbar den Ausschlag gibt.
  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 50/65

    Syrische Urteile

    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65
    Sie kann deshalb nach den oben zu II letzter Absatz dargelegten Grundsätzen außer Betracht bleiben (BGHZ 49, 50; im Ergebnis zustimmend: Stein/Jonas/Schönke/Pohle § 328 Anm. VIII A Fn. 81).
  • BGH, 09.06.1960 - VIII ZR 109/59
    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65
    Während allerdings die französische Rechtsprechung auf diesem Wege fast stets zu einem einheitlichen Vertragsstatut gelangt, nimmt die deutsche Rechtsprechung (VIII ZR 412/56 vom 10. Januar 1958 = JPRspr, 1958-59 Nr. 37 - LM BGB § 480 Nr. 2; VIII ZR 109/59 vom 9. Juni 1960 - NJW 1960, 1720) eine Spaltung des Vertragsstatuts in ein Käufer- und ein Verkäuferstatut hin, wenn nicht die räumlichen Beziehungen des streitigen Verhältnisses so unterschiedliches Gewicht haben, daß die eine Beziehung vor allen anderen erkennbar den Ausschlag gibt.
  • RG, 19.03.1936 - IV 47/35

    1. Zur Anwendung des Art. 17 EG.z.BGB. und des § 606 ZPO., falls der Ehemann oder …

    Auszug aus BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65
    Bis in die jüngste Zeit wurde dies für das Verhältnis Deutschland-Frankreich von der Rechtsprechung (seit RGZ 150, 374 ff) und vom Schrifttum (…Baumbach/Lauterbach ZPO 28. Aufl., Anh. nach § 328, anders schon die 29. Aufl.; Bülow/Arnold, Der internationale Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen E. 929 S. 25;… Stein/Jonas/Schönke/Pohle ZPO 18. Aufl. § 328 Anm. VIII E Nr. 19; Wieczorek ZPO § 328 Anm. E V b) allgemein verneint.
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Erhebt der deutsche Lieferant gegen seinen französischen Abnehmer Klage vor einem französischen Gericht und wird er auf eine Widerklage des Abnehmers zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so ist für die Anerkennung dieses Urteils die Gegenseitigkeit als verbürgt anzusehen (Ergänzung zu BGHZ 50, 100 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65]).

    Das Berufungsgericht nimmt unter Bezugnahme auf BGHZ 50, 100 f [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65]ür einen Rechtsstreit der hier vorliegenden Art die Gegenseitigkeit der Anerkennung zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland als verbürgt an.

    Die Gegenseitigkeit im Sinne der §§ 723, 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist verbürgt, wenn die Vollstreckung eines deutschen Urteils gleichen Inhalts in dem Staat, dessen Urteil in Deutschland vollstreckt werden soll, auf keine wesentlich größeren Schwierigkeiten stößt als die Vollstreckung des ausländischen Urteils in Deutschland (BGHZ 42, 194, 196 [BGH 17.09.1964 - VIII ZR 195/61]; 50, 100) [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65].

    Nachdem die französischen Gerichte nicht mehr das Recht der révision au fond, der unbeschränkten Nachprüfung des ausländischen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, für sich in Anspruch nehmen, ist das Haupthindernis für die Verbürgung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Frankreich beseitigt (BGHZ 50, 100 ff [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65]).

    Ein solcher Verzicht liegt in der ausdrücklichen Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes, aber auch grundsätzlich in der rügelosen Einlassung vor dem ausländischen Gericht oder dem Exequatur-Gericht (BGHZ 50, 100, 104, 105 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65];… Riezler a.a.O. S. 281, 304; Arnold, AWD BB 1967, 131, 134 f; Einmahl RabelsZ 1969, 114, 120).

    Deshalb hat der erkennende Senat in BGHZ 50, 100 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65] die Gegenseitigkeit für die Fälle als verbürgt angesehen, in denen das französische Gericht aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung zuständig war.

  • OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Gegenseitigkeit für Zahlungsurteile …

    Rn. 33 In BGHZ 52, 251 hat der BGH die noch vom Reichsgericht vertretene Ansicht, im Verhältnis zu einem bestimmten Land könne die Gegenseitigkeit nur generell im Sinne eines "ja" oder "nein" verbürgt sein, abgelehnt und sich für eine differenzierende Lösung ausgesprochen, die auch eine nur partielle Verbürgung der Gegenseitigkeit akzeptiert (so auch schon BGHZ 50, 100 im Verhältnis zu Frankreich).

    Dementsprechend hat der BGH in einer Entscheidung, die das Verhältnis zu Frankreich betrifft, die Befugnis des französischen Exequaturrichters, die interne Zuständigkeit des Erstgerichts nachzuprüfen, wegen der geringen Bedeutung in der Praxis nicht als Hindernis für die - insoweit partielle - Verbürgung der Gegenseitigkeit angesehen (BGHZ 50, 100;… vgl. dazu Schütze, a.a.O., § 328 Rn 70).

  • BGH, 16.03.1970 - VII ZR 125/68

    Anerkennung französischer Urteile

    In dem Urteil BGHZ 50, 100 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65] wurde die Gegenseitigkeit als verbürgt angesehen, weil die Parteien die Zuständigkeit der französischen Gerichte vereinbart hatten und die Vereinbarung eines ausländischen Gerichts auch in Frankreich anerkannt wird.

    So lag der Fall in der Entscheidung BGHZ 50, 100 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65].

  • BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 185/67

    Anerkennung südafrikanischer Urteile

    Demgemäß hat der Senat in BGHZ 50, 100 [BGH 08.05.1968 - VIII ZR 43/65] (Frankreich-Urteil) für das Verhältnis zu Frankreich, dessen Recht (Art. 15 C. civ.) ein dem deutschen Recht unbekanntes Jurisdiktionsprivileg für seine Staatsangehörigen kennt, eine partiell verbürgte Gegenseitigkeit für eine Gruppe von Fällen angenommen, die außerhalb den Anwendungsbereiche dieses Privilegs liegen, nämlich für die Fälle des Warengeschäfts, in denen der französische Lieferant und der deutsche Käufer die Zuständigkeit des französischen Gerichts vereinbart hatten.
  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 50/65

    Syrische Urteile

    In einer anderen vor dem Senat anhängigen Sache - VIII ZR 43/65 -, in der es um die Frage der Gegenseitigkeit im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich geht, hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ein Gutachten vom 24. April 1967 erstattet, das zum Gegenstand der Verhandlung auch in dem vorliegenden Rechtsstreit gemacht worden ist.
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