Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1956 - VIII ZR 44/56 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50
Zulässigkeit des Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 19.12.1956 - VIII ZR 44/56
Dieser Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 1, 29 = NJW 1951, 195). - BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1956 - VIII ZR 44/56
Er hat sie sogar noch dahin erweitert, daß das Rechtsmittel auch dann unzulässig wird, wenn der Rechtsmittelkläger seine zunächst vorhandene Beschwer durch eine aus freien Stücken erfolgte Befriedigung des Gegners beseitigt und damit die Verminderung des Beschwerdegegenstandes herbeiführt (NJW 1951, 274). - RG, 10.12.1941 - 1/41
1. Welcher Zeitpunkt ist für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebend? 2. …
Auszug aus BGH, 19.12.1956 - VIII ZR 44/56
Eine Ausnahme von dieser Regel hat jedoch bereits das Reichsgericht für den Fall anerkannt, daß der Rechtsmittelkläger, ohne durch eine Veränderung im Beschwerdegegenstande dazu veranlaßt zu sein, aus freien Stücken seine Anträge unter die Rechtsmittelgrenze ermäßigt (RGZ 168, 355 [360]).
- BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64
Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen …
Der erkennende Senat ist dieser Rechtsprechung in zwei Fällen gefolgt, in denen der zur Räumung und Herausgabe verurteilte Beklagte Revision eingelegt hatte und danach ausgezogen war (Beschlüsse vom 19. Dezember 1956 - VIII ZR 44/56 - und vom 24. Mai 1957 - VIII ZR 274/56 -). - BGH, 24.05.1957 - VIII ZR 274/56
Rechtsmittel
An diesem Grundsatz ist in späteren Entscheidungen ausdrücklich festgehalten worden (LM § 546 ZPO Nr. 8; nicht veröffentlichterBeschluß vom 19. Dezember 1956 - VIII ZR 44/56). - BGH, 07.12.1960 - VIII ZB 31/60
Rechtsmittel
Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß durch die vor Einlegung der Berufung erfolgte Zahlung der Hauptsumme, die in Anerkennung der Verpflichtung zur Leistung erfolgt ist, insoweit die Beschwer weggefallen ist, Diese Ansicht hatte bereits das Reichsgericht vertreten (RGZ 149, 31); auch der Bundesgerichtshof ist ihr in dem von dem Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 24. Juni 1953 - II ZR 200/52 - (LM ZPO § 91 a Nr. 4) gefolgt, er hat überdies noch weitergehend ausgesprochen, daß selbst dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine bei Einlegung des Rechtsmittels vorhandene Beschwer durch eine aus freien Stücken vorgenommene Befriedigung des Gegners beseitigt, die Revision unzulässig wird (…BGH Urt. v. 16. Januar 1951 - NJW 1951, 274 m. Anm. von Wilde in LM ZPO § 546 Nr. 1 u. 2; nicht veröffentlichter Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1956 - VIII ZR 44/56 -).
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