Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 46/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,4024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Kaufpreisforderung - Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
Papierfundstellen
- WM 1979, 619
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52
Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 46/78
Nach dieser Vorschrift sollen formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen ausgeschlossen werden, um dadurch auf die Zusammenfassung und Beschleunigung des Verfahrens im zweiten Rechtszug hinzuwirken; allein aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder -verteidigung zugrunde legen, insbesondere welche tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils er bekämpfen und auf welche Gründe dafür er sich stützen will (RGZ 144, 6 ff; BGHZ 7, 170, 173;… BGH, Urt. v. 12. Juli 1968 - IV ZR 703/68 = LM ZPO § 519 Nr. 59 = MDR 1968, 1001). - BGH, 08.10.1976 - V ZR 224/74
Zustellung von einem Versäumnisurteil durch Niederlegung beim Postamt - Vertrauen …
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 46/78
Denn die Erfüllung der von § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aufgestellten Formerfordernisse setzt weder eine inhaltlich schlüssige noch eine sachlich zutreffende Begründung voraus (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1976 - V ZR 224/74 = VersR 1977, 152 m.w.N.). - BGH, 12.07.1968 - IV ZR 703/68
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 46/78
Nach dieser Vorschrift sollen formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen ausgeschlossen werden, um dadurch auf die Zusammenfassung und Beschleunigung des Verfahrens im zweiten Rechtszug hinzuwirken; allein aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder -verteidigung zugrunde legen, insbesondere welche tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils er bekämpfen und auf welche Gründe dafür er sich stützen will (RGZ 144, 6 ff; BGHZ 7, 170, 173; BGH, Urt. v. 12. Juli 1968 - IV ZR 703/68 = LM ZPO § 519 Nr. 59 = MDR 1968, 1001). - RG, 27.04.1934 - VII B 4/34
Welche Anforderungen sind nach § 519 Abs. 3 ZPO. in der Fassung der …
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 46/78
Nach dieser Vorschrift sollen formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen ausgeschlossen werden, um dadurch auf die Zusammenfassung und Beschleunigung des Verfahrens im zweiten Rechtszug hinzuwirken; allein aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder -verteidigung zugrunde legen, insbesondere welche tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils er bekämpfen und auf welche Gründe dafür er sich stützen will (RGZ 144, 6 ff; BGHZ 7, 170, 173;… BGH, Urt. v. 12. Juli 1968 - IV ZR 703/68 = LM ZPO § 519 Nr. 59 = MDR 1968, 1001).
- BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82
Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der …
Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen auszuschließen, um dadurch auf die Zusammenfassung und Beschleunigung des Verfahrens im zweiten Rechtszug hinzuwirken; allein schon aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder -verteidigung zugrunde legen, insbesondere welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils er bekämpfen und auf welche Gründe er sich hierfür stützen will (Senatsurteil vom 14. März 1979 - VIII ZR 46/78 = WM 1979, 619 m.w.N.; vgl. auch die Begründung zur Neufassung des § 519 ZPO durch das Gesetz vom 27. Oktober 1933, zitiert bei Körting in AcP 142 (1936) S. 104). - BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Zwar ist die Schlüssigkeit der Begründung nicht Voraussetzung der Zulässigkeit (…BGH, Urt. v. 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74, aaO.; v. 8. Oktober 1976 - V ZR 224/74, VersR 1977, 152; v. 14. März 1979 - VIII ZR 46/78, WM 1979, 619). - BGH, 01.12.1987 - VI ZR 5/87
Angriff gegen tatsächliche Feststellungen in der Berufung
Als Mindestmaß für die Berufungsbegründung ist zu fordern, daß zu erkennen ist, in welchen Punkten und warum die Partei die Begründung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält und welche Gründe sie den angegriffenen Punkten entgegensetzt (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74 = VersR 1975, 571, 572 und Senatsbeschluß vom 4. März 1980 - VI ZB 28/79 = VersR 1980, 580; BGH, Urteil vom 14. März 1979 - VIII ZR 46/78 = WM 1979, 619; AK ZPO/Ankermann, § 519, Rd. 18). - BGH, 10.06.1981 - VIII ZR 101/80
Vorliegen einer unzulässigen Abstandsvereinbarung bei Aufgabe einer Wohnung - …
Der Berufungskläger ist gehalten, sein erstinstanzliches Vorbringen zusammenzufassen und darauf zu überprüfen, inwieweit es angesichts der abweichenden Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts noch aufrechterhalten und dem Berufungsgericht sowie dem Prozeßgegner unterbreitet werden soll (BGH Urteile vom 23. Mai 1977 - II ZR 66/77 = WM 1977, 941; Senatsurteil vom 14. März 1979 - VIII ZR 46/78 = WM 1979, 619).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.