Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1969 - VIII ZR 5/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwendung fremder Einfuhrbewilligungen für roten und weißen Wein als Sektgrundwein - Übertragbarkeit von Einfuhrbewilligungen - Maßgeblichkeit der devisenwirtschaftlichen Zielsetzung der Devisenbewirtschaftungsgesetze - Verhinderung unerwünschter Übertragungen von ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 659
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 116/59
Verpflichtungsgeschäft bei Nichtigkeit des Erfüllungsgeschäfts durch die …
Auszug aus BGH, 10.02.1969 - VIII ZR 5/67
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 14. November 1960 (VIII ZR 116/59 - LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417) ausgesprochen, daß ein Verstoß gegen Bewirtschaftungsvorschriften dann nicht notwendig zur Nichtigkeit des auf Eigentumsübertragung gerichteten dinglichen Rechtsgeschäfte führt, wenn er nicht geeignet ist, die Ziele der Wirtschaftsordnung erheblich zu beeinträchtigen, sei es, daß die Zuwiderhandlung sich lediglich als Ordnungswidrigkeit darstellt oder die Vorschrift bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nur noch die Bedeutung einer bloßen Kontrollmaßnahme hat.
- BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82
Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren …
Vielmehr kommt es darauf an, ob Sinn und Zweck der Verbotsnorm im Einzelfall die Nichtigkeit erfordern, so etwa bei wirtschaftlichen Regelungen deshalb, weil die Ziele der Wirtschaftsordnung erheblich beeinträchtigt werden (Senatsurteile vom 14. November 1960 - VIII ZR 116/59 = LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417 - und vom 10. Februar 1969 - VIII ZR 5/67 = LM BGB § 134 Nr. 59 = MDR 1969, 659 = WM 1969, 530).Der Bundesgerichtshof hat deshalb bisher die Nichtigkeit als Folge von Ordnungswidrigkeiten gegenüber wirtschaftsregelnden Verboten in Fällen verneint, in denen die Verbotsbestimmungen abweichend von ihrem ursprünglichen Zweck der Bedarfssicherung nur noch eine bloße Ordnungsfunktion (…Senatsurteil vom 14. November 1960 aaO) oder wegen des Übergangs von der Devisenbewirtschaftung zur freien Währungskonvertibilität allenfalls noch eine gewisse Lenkungs- und Verteilungsfunktion hatten (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Senatsurteil vom 10. Februar 1969 aaO).
- BGH, 18.11.1969 - VI ZR 298/67
Klage auf Schadensersatz infolge von Nichtabnahme gelieferter Blumenzwiebeln - …
Schon das zeigt, daß das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei davon ausgehen konnte, daß die Parteien die Anwendung deutschen Rechts stillschweigend vereinbart hatten oder dies doch, falls sie sich darüber keine Gedanken gemacht hatten, vereinbart haben würden (hypothetischer Parteiwille; vgl. BGH Urteil vom 10. Februar 1969 - VIII ZR 5/67).
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