Rechtsprechung
| BGH, 16.04.1973 - VIII ZR 55/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sicherungsübereignung eines Warenlagers einer GmbH & Co. KG - Ordnungsgemäße Erhebung einer Widerklage - Widerklage gegen einen Konkursverwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88
Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines …
Wenn jemand in einem Rechtsstreit sowohl Ansprüche als Partei kraft Amtes als auch persönliche Ansprüche geltend macht oder wenn er als Partei kraft Amtes und persönlich in Anspruch genommen wird, handelt es sich prozessual nicht um eine, sondern um mehrere Parteien (BGHZ 21, 285 (287) = NJW 1956, 1598 = LM § 264 ZPO Nr. 10; BGH, LM § 1914 BGB Nr. 1 = NJW 1972, 2303 LS; auch BGH, Urt. v. 16.4.1973 - VIII ZR 55/72, Umdr. - BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76
Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …
Notwendig, aber auch ausreichend ist vielmehr, die Partei so klar zu bezeichnen, daß keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und daß aus der Parteibezeichnung sich für jeden Dritten die betroffene Partei ermitteln läßt (BGH Urt. v. 16. April 1973 - VIII ZR 55/72 = WarnRspr 1973, 302, 304 m.w.N.).
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