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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,2354
BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59 (https://dejure.org/1960,2354)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1960 - VIII ZR 57/59 (https://dejure.org/1960,2354)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1960 - VIII ZR 57/59 (https://dejure.org/1960,2354)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 162/52

    Mangel eines verkauften Pkw bei fehlender Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief

    Auszug aus BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59
    Die Ansicht der Revision, das Fehlen der Betriebserlaubnis stelle einen Rechtsmangel dar, ist nicht zu billigen (vgl. die Entscheidung BGHZ 10, 242, 247, 248, [BGH 10.07.1953 - I ZR 162/52]in der die Ansicht vertreten wird, daß je nach den tatsächlichen Umständen des Falles die wenn auch nur vorübergehende Zulassungsunfähigkeit als Sachmangel gewürdigt werden könne, und die Entscheidung RGZ 131, 343, 348, 349, in der ebenfalls ein Sachmangel angenommen wird, wenn das verkaufte Grundstück einer auf öffentlichrechtlichen Vorschriften beruhenden Baubeschränkung unterliegt).
  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59
    So wie die Erklärung abgegeben wurde, läßt sie die Möglichkeit zu, daß der Vertragsgegner in eine durch die Sachlage nicht gerechtfertigte Sicherheit gewiegt und getäuscht worden ist (vgl. BGH Urt. vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 = LM BGB § 123 Nr. 10).
  • RG, 19.02.1931 - VI 389/30

    1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59
    Die Ansicht der Revision, das Fehlen der Betriebserlaubnis stelle einen Rechtsmangel dar, ist nicht zu billigen (vgl. die Entscheidung BGHZ 10, 242, 247, 248, [BGH 10.07.1953 - I ZR 162/52]in der die Ansicht vertreten wird, daß je nach den tatsächlichen Umständen des Falles die wenn auch nur vorübergehende Zulassungsunfähigkeit als Sachmangel gewürdigt werden könne, und die Entscheidung RGZ 131, 343, 348, 349, in der ebenfalls ein Sachmangel angenommen wird, wenn das verkaufte Grundstück einer auf öffentlichrechtlichen Vorschriften beruhenden Baubeschränkung unterliegt).
  • RG, 26.06.1903 - II 4/03

    Handelskauf. Arglistige Verschweigung von Mängeln.

    Auszug aus BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59
    Ein arglistiges Verschweigen von Fehlern der Kaufsache, dem die arglistige Vorspiegelung von Vorzügen gleichzusetzen ist, setzt keineswegs den Tatbestand eines vollendeten Betruges voraus (RGZ 55, 210, 214).
  • RG, 19.01.1906 - II 239/05

    Was gehört zum arglistigen Verschweigen des Fehlens einer zugesicherten …

    Auszug aus BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59
    Er muß sich dessen bewußt sein, der Käufer werde bei Kenntnis der verschwiegenen Umstände nicht oder nicht in der vorgesehenen Weise abschließen (RGZ 62, 300, 302; JW 1936, 502 und 1433).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter …

    Der Verkäufer muß den Mangel kennen oder für möglich halten(Senatsurteil vom 23. Februar 1960 - VIII ZR 57/59).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …

    Aus dem auch das Kaufrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben kann sich aber die Verpflichtung des Verkäufers ergeben, dem Käufer Mitteilung von Tatsachen zu machen, die für den Entschluß des anderen Teils offensichtlich von Bedeutung sind (vgl. BGHUrteile vom 23. Februar 1960 - VIII ZR 57/59; vom 10. Juli 1963 - V ZR 66/62 - LM BGB § 463 Nr. 8 = BGHWarn 1963 Nr. 164; vom 9. Oktober 1964 - VIII ZR 109/62 - LM BGB § 463 Nr. 10 = BGHWarn 1964 Nr. 216).

    Daß ein Verkäufer den Käufer auch mit Zweifeln über die Mangelhaftigkeit der Sache bekanntmachen muß, wenn er sich dessen bewußt ist, daß es sich um einen für den Entschluß des Gegners erheblichen Fehler handelt, hat der Senat ausdrücklich im Urteil vom 23. Februar 1960 (VIII ZR 57/59) ausgesprochen.

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