Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1968 - VIII ZR 6/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Provision für vermittelte Kreditbeschaffungsaufträge - Auslegung eines Kreditbeschaffungsvertrages - Anforderungen an die Annahme eines Gesellschaftsvertrages oder eines gesellschaftsähnlichen Vertrages - Abgrenzung eines Gesellschaftsvertrages ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Zuführung von Kreditbeschaffungsaufträgen gegen Provisionsbeteiligung, Untermaklervertrag, Zubringermaklervertrag, Zubringervertrag, Haftung des Hauptmaklers gegenüber Untermakler, Dispositionsfreiheit des Hauptmaklers, Finanzmakler, Finanzierungsmakler, HM
Papierfundstellen
- BB 1968, 729
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 254/61
Abgrenzung Gemeinschaftsgeschäft / Untermaklervertrag / Zubringergeschäft, …
Auszug aus BGH, 28.02.1968 - VIII ZR 6/66
Daß aber die Zuführung von Kreditbeschaffungsaufträgen gegen Bewilligung eines Provisionsanteils als Untermaklervertrag anzusehen ist, entspricht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. für Mietverträge: Senatsurteil vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 254/61 = BB 1963, 835; und für Grundstücksverträge: das nichtveröffentlichte Senatsurteil vom 4. Juli 1966 - VIII ZR 93/65 -). - BGH, 04.07.1966 - VIII ZR 93/65
Zahlung einer Provision - Abschluss eines Maklervertrages
Auszug aus BGH, 28.02.1968 - VIII ZR 6/66
Daß aber die Zuführung von Kreditbeschaffungsaufträgen gegen Bewilligung eines Provisionsanteils als Untermaklervertrag anzusehen ist, entspricht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. für Mietverträge: Senatsurteil vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 254/61 = BB 1963, 835; und für Grundstücksverträge: das nichtveröffentlichte Senatsurteil vom 4. Juli 1966 - VIII ZR 93/65 -).
- BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
Demgegenüber beschränkt sich die Tätigkeit eines Untermaklers in der Regel auf das zu vermittelnde Geschäft; ihn trifft im allgemeinen keine Verpflichtung zum Tätigwerden; er schuldet dem Makler nicht, sich ständig um dessen Geschäfte zu bemühen (vgl. RGZ 88, 1, 3; BGH v. 22.5.1963 - VIII ZR 254/61 = BB 1963, 835; 28.2.1968 - VIII ZR 6/66 = BB 1968, 729; 28.5.1969 - IV ZR 788/68, S. 11). - LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08
Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …
Die Tätigkeit eines Untermaklers beschränkt sich in der Regel auf das zu vermittelnde Geschäft; ihn trifft im Allgemeinen keine Verpflichtung zum Tätig werden; er schuldet dem Makler nicht, sich ständig um dessen Geschäfte zu bemühen (BGH, Urteil v. 22.05.1963 - VIII ZR 254/61 - BB 1963, 835; BGH, Urteil v. 28.02.1968 - VIII ZR 6/66 - BB 1968, 729; BGH, Urteil v. 28.05.1969 - IV ZR 790/68 - NJW 1969, 1627).
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