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| BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 62/58 |
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- BGH, 16.02.1951 - I ZR 55/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 62/58
Wie vom Berufungsgericht zutreffend angenommen ist, handelt es sich nicht um die Beurteilung einer reinen Rechtsfrage, bei deren Beurteilung der Beklagten ein unverschuldeter Rechtsirrtum (vgl. BGH Urt. v. 9. Februar 1951 - I ZR 55/50 -, LM BGB § 285 Nr. 1) unterlaufen sein könnte.
- BGH, 24.02.1959 - VIII ZR 64/58 Dabei handelt es sich auch nicht um die Beurteilung einer reinen Rechtsfrage, wobei der Beklagten ein unverschuldeter Rechtsirrtum (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1951 - I ZR 55/50 - LM BGB § 285 Nr. 1 = NJW 1951, 398 = MDR 1951, 217) unterlaufen sein könnte; denn das Berufungsgericht hat, wie soeben dargelegt, seine Auslegung entscheidend auf die Würdigung von Umständen abgestellt, die im Kenntnisbereich der Parteien zur Zeit der Vertragsabschlüsse lagen (vgl. das nicht veröffentlichte Urteil des erkennenden Senates vom 8. Januar 1959 - VIII ZR 62/58 - S. 14, 15).
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