Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 63/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 27.05.1902 - II 32/02
Kauf; Schadensersatz bei Erfüllungsverweigerung
Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 63/59
Denn ein Fixgeschäft liegt nur vor, wenn die vereinbarte Erfüllungszeit einen so wesentlichen Bestandteil des Geschäfts bilden soll, daß eine nachträgliche Erfüllung nicht mehr als Vertragserfüllung angesehen werden soll (RGZ 51, 347; RG JW 1917, 42). - RG, 12.10.1939 - V 34/39
1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2. …
Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 63/59
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 161, 350, 353; HRR 1934 Nr. 969) beendet ein außergerichtlicher Vergleich den Rechtsstreit nicht von selbst, sondern gewährt nur eine dem sachlichen Recht angehörende Einrede gegen die Fortsetzung des Rechtsstreits durch den nicht vertragstreu gebliebenen Vertragsteil.
- BGH, 12.01.1977 - VIII ZR 252/75
Klage auf Zahlung von Mietzins für einen Baukran - Aufrechnung mit …
Da die Anwendung dieser Klausel nicht zu einer weiteren Einschränkung führen darf, als mit den Grundsätzen von Treu und Glauben und der Übung im redlichen Geschäftsverkehr vereinbar ist, kann der Verkäufer sich dann nicht auf den Aufrechnungsausschluß berufen, wenn die Gegenforderungen durch das Beweisergebnis zur Überzeugung des Gerichts festgestellt sind (BGH Urteile vom 9. Februar i960 - VIII ZR 63/59 - NJW 1960, 859 und vom 22. Oktober 1969 - VIII ZR 196/67 = NJW 1970, 383, 386 = WM 1969, 1477, 1480).
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