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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 69/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,21706
BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 69/94 (https://dejure.org/1995,21706)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1995 - VIII ZR 69/94 (https://dejure.org/1995,21706)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 69/94 (https://dejure.org/1995,21706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lieferung von Fernwärme auf Grundlage eines Rahmenvertrages vom 18. April / 17. Mai 1989 unter Bezugnahme auf die Preisvorschriften der ehemaligen DDR - Preisfestsetzung nach Billigkeit gem. § 32 des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 238/92

    Wirksamkeit bezifferter Preisvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 69/94
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - dem Geldleistungsgläubiger das Bestimmungsrecht zusteht (vgl. BGHZ 122, 32, 45 [BGH 10.03.1993 - VIII ZR 238/92] unter B).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 105/94

    Reichweite des Leistungsbestimmungsrechts

    d) Ob aber der von der Klägerin verlangte Leistungspreis, dem gegenüber dem sogenannten Arbeitspreis im Vergleich zu der Gestaltung westdeutscher Tarife ein erheblich höheres Gewicht zukam (vgl. OLG Naumburg DtZ 1994, 185, siehe dazu Senatsurteil vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 69/94), der Billigkeit entspricht, und deshalb für die Beklagte nach § 32 Abs. 1 Satz 2 DMBilG verbindlich ist, hat entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht die Beklagte, sondern die Klägerin darzulegen und zu beweisen.

    Bei einer Bestimmung der Leistung der Beklagten durch Urteil (§ 32 Abs. 1 Satz 3 DMBilG) wird zu beachten sein, daß der Klägerin bis zur Rechtskraft einer derartigen Entscheidung ein Zinsanspruch nicht zusteht, da bis dahin die Höhe der Forderung der Klägerin nicht feststeht und daher nicht fällig ist (BGHZ 122, 32, 45 [BGH 10.03.1993 - VIII ZR 238/92]; Senatsurteil vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 69/94 UA S. 9).

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