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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1784
BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 556

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 556

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung von Einwendungen gegen eine abredewidrige Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten is zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung; Auslegung einer in einem Mietvertrag ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenvorauszahlungen - Einwendungen des Mieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 5
    Ausschlussfrist für Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung; Teilinklusivmiete

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556
    Frist für die Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung; Einwand der Geltendmachung durch eine Teilinklusiv-Miete abgegoltener Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrechnung bei Teilinklusivmiete

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Es verbleibt dabei: Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter binnen Jahresfrist erheben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwendungsfrist und abredewidrige Abrechnung von Betriebskosten (IMR 2008, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1521
  • MDR 2008, 679
  • NZM 2008, 361
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07
    Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach der mietvertraglichen Vereinbarung durch eine Teilinklusivmiete abgegolten sein sollten, abredewidrig konkret abgerechnet habe (Fortführung Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283).

    Der Einwendungsausschluss nach dieser Vorschrift betrifft, wie der Senat in seinem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 10. Oktober 2007 (VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 = WuM 2007, 694) entschieden hat, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch Einwendungen, mit denen der Mieter gegenüber einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung beanstandet, dass es für bestimmte Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehle (…aaO, unter B II).

  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber …

    Deshalb mussten die Kläger/Mieter der Vermieterin auch insofern innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt der jeweiligen Betriebskostenabrechnung für das entsprechende Abrechnungsjahr dem Vermieter mitteilen, dass (einzelne) Betriebskosten so evtl. nicht abzurechnen sind bzw. anders abgerechnet werden müssten (BGH, Beschluss vom 31.01.2012, Az.: VIII ZR 335/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seite 543; BGH, Urteil vom 18.05.2011, Az.: VIII ZR 240/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 2786; BGH, Urteil vom 12.01.2011, Az.: VIII ZR 148/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 842; BGH, Urteil vom 05.03.2008, Az.: VIII ZR 80/07, u.a. in: NJW 2008, Seite 1521; BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 279/06, u.a. in: NJW 2008, Seiten 283 ff.; LG Itzehoe, ZMR 2012, Seiten 953 ff.; AG Oldenburg, ZMR 2013, Seiten 362 ff.).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 335/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im …

    Rn. 2 Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen führt und der Mieter dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen muss, dass (einzelne) Betriebskosten nicht abzurechnen sind (…Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 12 f.;… vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10, NJW 2011, 842 Rn. 15; vom 5. März 2008 - VIII ZR 80/07, NJW 2008, 1521 Rn. 11;… vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 Rn. 24 f.).
  • AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16

    Betriebskostenabrechnung - Verfristung von Einwendungen

    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 80/07, BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: VIII ZR 209/15, juris-online).
  • LG Köln, 14.01.2010 - 6 S 171/09

    Erstreckung der Rügepflicht auf Einwendungen gegen die formelle Richtigkeit einer …

    Sinn und Zweck des Einwendungsausschlusses ist es, möglichst schnell Klarheit über die wechselseitigen Ansprüche zu erhalten und zu einer Befriedigung zu kommen (vgl. BGH NJW 2008, 283; NJW 2008, 1521).
  • LG Frankfurt/Main, 07.01.2011 - 11 S 277/10

    Fristversäumnis des § 556 Abs. 3 BGB für die Rüge einer formell nicht …

    Zwar ist es in der Literatur umstritten, ob auch eine formal nicht ordnungsgemäße Abrechnung die Frist des § 556 Abs. 3 BGB in Gang setzt, doch ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass Voraussetzung für den Fristbeginn der Zugang einer formell ausreichenden Abrechnung beim Mieter ist (BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06; BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 80/07; BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 185/09;… Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, 2007, § 556, Rdnr.499;… Langenberg, Betriebskostenrecht, 5. Auflage, 2010, G, Rdnr.189).
  • AG Pinneberg, 29.08.2017 - 81 C 24/17

    Betriebskostenabrechnung - Frist zur Geltendmachung von Einwendungen

    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa, weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.2008, VIII ZR 80/07 [= WuM 2008, 283], BGH, Urt. v. 11.5.2016, VIII ZR 209/15 [= WuM 2016, 420], juris).
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