Rechtsprechung
| BGH, 11.05.1966 - VIII ZR 85/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechtigtes Nachbesserungsverlangen als Voraussetzung von Wandelung und Minderung - Starke Spurverschiebung als Mangel - Rechtzeitigkeit der Rüge eines Mangels - Zeitpunkt der Entstehung eines Mangels - Regelung der Rügefristen abweichend von den gesetzlichen ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - VIII ZR 85/64
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Käufer nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGHZ 22, 90, 99, 37, 94, 98) [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]trotz der vereinbarten Ausschlußklausel u.a. dann wandeln kann, wenn der Verkäufer unberechtigt die kostenlose Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels verweigert. - BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - VIII ZR 85/64
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Käufer nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGHZ 22, 90, 99, 37, 94, 98) [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]trotz der vereinbarten Ausschlußklausel u.a. dann wandeln kann, wenn der Verkäufer unberechtigt die kostenlose Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels verweigert.
- BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …
Nach ständiger Rechtsprechung verstößt aber ein solcher Ausschluß gegen Treu und Glauben, so daß die Klägerin sich insoweit auf ihre Geschäftsbedingungen nicht berufen könnte (BGHZ 22, 90, 99; 37, 94, 99; Urteil des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1965 - VIII ZR 169/63 und vom 11. Mai 1966 - VIII ZR 85/64 - Betrieb 1966, 977). - BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 196/67
Vorbehaltlose Abnahme: Verlust der Mängelrechte nur bei Mangelkenntnis!
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt angenommen, daß der Käufer trotz einer Wandelungsausschlußklausel dann wandeln könne, wenn der Verkäufer unberechtigt die kostenlose Beseitigung eines Mangels verweigert oder die versuchte Nachbesserung fehlschlägt (BGHZ 22, 90, 99 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 98 [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60]; Urteil der erkennenden Senats vom 11. Mai 1966 - VIII ZR 85/64 - Betrieb 1966, 977).
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