Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 87/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 19.11.1938 - II 69/38
Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die …
Auszug aus BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 87/62
Trotz Verneinung einer allgemeinen Auskunftspflicht hat die Rechtsprechung unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben dem Berechtigten einen Anspruch auf Auskunftserteilung in solchen Fällen gewährt, in denen nein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verpflichteten die Rechtsverfolgung in hohem Maße erleichtert, oft überhaupt erst möglich macht, sofern es sich um Rechtsverhältnisse handelt, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete aber in der Lage ist, unschwer die von ihm verlangte Auskunft zu erteilen (vgl. RGZ 108, 1, 7; 158, 377, 379;… BGH Urt. v. 22. Januar 1957 - VI ZR 334/55 - LM BGB § 259 Nr. 2). - RG, 04.05.1923 - II 310/22
1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der …
Auszug aus BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 87/62
Trotz Verneinung einer allgemeinen Auskunftspflicht hat die Rechtsprechung unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben dem Berechtigten einen Anspruch auf Auskunftserteilung in solchen Fällen gewährt, in denen nein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verpflichteten die Rechtsverfolgung in hohem Maße erleichtert, oft überhaupt erst möglich macht, sofern es sich um Rechtsverhältnisse handelt, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete aber in der Lage ist, unschwer die von ihm verlangte Auskunft zu erteilen (vgl. RGZ 108, 1, 7; 158, 377, 379;… BGH Urt. v. 22. Januar 1957 - VI ZR 334/55 - LM BGB § 259 Nr. 2). - BGH, 22.01.1957 - VI ZR 334/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 87/62
Trotz Verneinung einer allgemeinen Auskunftspflicht hat die Rechtsprechung unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben dem Berechtigten einen Anspruch auf Auskunftserteilung in solchen Fällen gewährt, in denen nein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verpflichteten die Rechtsverfolgung in hohem Maße erleichtert, oft überhaupt erst möglich macht, sofern es sich um Rechtsverhältnisse handelt, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete aber in der Lage ist, unschwer die von ihm verlangte Auskunft zu erteilen (vgl. RGZ 108, 1, 7; 158, 377, 379; BGH Urt. v. 22. Januar 1957 - VI ZR 334/55 - LM BGB § 259 Nr. 2).
- BGH, 27.06.1969 - I ZR 114/67
Ersatz von Verladekosten - Portzahlung einer Repräsentantenvergütung - Anspruch …
Zutreffend hat das Berufungsgericht die insoweit von der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1957, 1026; Urt. v. 18. November 1963 - VIII ZR 87/62 - m.w.Nachw.) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet.
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