Rechtsprechung
| OLG Dresden, 02.04.1996 - 16 U 1438/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InVorG § 16 Abs. 1 S. 1
Fälligkeit des Anspruchs auf Auskehrung des Erlöses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VIZ 1996, 596
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 16 U 1438/95
Die Klägerin hat zwar gemäß ihrem Schriftsatz vom 06.03.1996 (der erst nach der mit Beschluß des Senats vom 26.02.1996 bestimmten Schriftsatzfrist bei Gericht eingegangen ist, dessen Verwertung die Beklagte aber ausdrücklich zugestimmt hat, vgl. Bl. 157 Rückseite d.A), den Rechtsstreit hilfsweise (d.h. für den Fall, daß der Senat die Berufung für begründet erachte) in der Hauptsache für erledigt erklärt; diese Erklärung ist aber prozeßrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH vom 08.02.1989, BGHZ 106, 359, 367, 368).
- BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00
Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt
Die zur Begründung weiter herangezogene Rechtsprechung (OLG Dresden VIZ 1996, 596; vgl. auch OLG Rostock VIZ 1998, 92) befaßt sich, unter dem Gesichtspunkt der Verzinsung, mit der Fälligkeit des Anspruchs des Berechtigten; die Hauptsumme war jeweils getilgt. - OLG Brandenburg, 06.05.2003 - 6 U 74/00
Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks zu einem bestimmten …
Zusätzlich ist erforderlich, dass dem Verfügungsberechtigten der Geldbetrag aus dem investiven Vertrag zugeflossen sein muss (OLG Dresden, VIZ 1996, 596).
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Rechtsprechung
| LG Chemnitz, 09.05.1996 - 6 S 3644/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vormerkungsschutz gegen Vermögenszuordnung
Papierfundstellen
- VIZ 1996, 596
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94
Vormerkungsschutz bei Grundstückszuordnung
Auszug aus LG Chemnitz, 09.05.1996 - 6 S 3644/95
Soweit das BVerwG im Beschl. v. 09.02.1995, 7 B 156.94, VIZ 1995, 297die Ansicht vertritt, die Rückübertragung bewirke keine vormerkungswidrige Verfügung, ist dem nicht zu folgen.anders BVerwG U. v. 09.02.1995 VIZ 1995, 297;.
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