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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.01.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5586
BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91 (https://dejure.org/1997,5586)
BVerfG, Entscheidung vom 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91 (https://dejure.org/1997,5586)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Januar 1997 - 1 BvR 1730/91 (https://dejure.org/1997,5586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Übeprüfung der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes - Rückübereignungsansprüche nach dem VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 769
  • VIZ 1997, 285
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber …

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91
    Dabei kann offenbleiben, welche Anforderungen an die Prüfung der Berechtigung des Anmelders im Hinblick darauf zu stellen sind, daß die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Bescheid nach § 3 a VermG die Durchsetzung eines Rückübertragungsanspruchs wesentlich erschweren kann (vgl. BVerfGE 88, 76 [81]).

    aa) Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Bescheide nach § 3 a VermG von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 [81]; 89, 113 [117]) ist nicht ersichtlich, daß die hier letztlich maßgebliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber …

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91
    aa) Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Bescheide nach § 3 a VermG von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 [81]; 89, 113 [117]) ist nicht ersichtlich, daß die hier letztlich maßgebliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

    Die Rügen der Beschwerdeführer richten sich insoweit ganz überwiegend gegen das Ergebnis der gerichtlichen Würdigung und vermögen deshalb einen verfassungsrechtlich erheblichen Mangel an Prüfungsintensität nicht darzutun (vgl. BVerfGE 89, 113 [117]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91
    In einem solchen Fall kann in der Behauptung einer Verletzung eigener Rechte durch den Bescheid nach § 3 a VermG die Ausnutzung einer lediglich formalen Rechtsstellung gesehen werden, die von der Rechtsordnung nicht zugelassen werden muß (vgl. BVerfGE 86, 133 [142]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91
    Zwar ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn ein Gericht entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BVerfGE 49, 212 [215 f.]).
  • BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines …

    Auszug aus BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91
    Auch unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten bei der Aufklärung eines Restitutionstatbestandes, zumal dann, wenn Altakten nicht oder nicht sofort greifbar sind, war das Gericht von Verfassungs wegen nicht gehalten, den Beschwerdeführern weitere Gelegenheit zu geben, nach Unterlagen über das schädigende Ereignis zu "forschen", oder selbst in eine Sachverhaltsermittlung einzutreten, deren Notwendigkeit sich ihm nicht aufgedrängt hat (vgl. BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], VIZ 1994, S. 473 ).
  • VG Meiningen, 18.04.2007 - 5 K 547/04

    Investitionsrecht; Investitionsrecht; Durchführungsfeststellungsbescheid; …

    Im Hinblick auf die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, B. v. 06.01.1997, 1 BvR 1730/91, VIZ 1997, 283) - Zwei- Wochen-Frist des § 5 Abs. 2 InVorG können der Behörde Recherchen über eine mögliche Berechtigung nicht angesonnen werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2447
BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96 (https://dejure.org/1997,2447)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1997 - V ZB 5/96 (https://dejure.org/1997,2447)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - V ZB 5/96 (https://dejure.org/1997,2447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zivilrechtliche Mängel bei der Übertragung eines Grundstücks - Ausschluss der Geltendmachung zivilrechtlicher Mängel durch das Vermögensgesetz - Übertragung eines betrieblich genutzten, bisher im Eigentum eines Gesellschafters stehenden Grundstückes im Zuge einer ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 925; VermG § 1 Abs. 1 lit. d
    Behandlung einer Unternehmenskonfiskation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 811
  • MDR 1997, 492
  • NJ 1997, 334
  • WM 1997, 773
  • VIZ 1997, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96
    Dies hat den Ausschluß des Rechtsweges zu den Zivilgerichten zur Folge (BGHZ 118, 34; Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554).

    Über die Kosten der im Vorabverfahren eingelegten Rechtsmittel ist gesondert zu entscheiden (Senatsbeschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554).

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96
    Dies hat den Ausschluß des Rechtsweges zu den Zivilgerichten zur Folge (BGHZ 118, 34; Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96
    Der Senat hat in den Fällen des § 1 Abs. 1 Buchst. c (Verwalterhandeln) und des § 1 Abs. 3 VermG dem Eigentümer eine Berufung auf Mängel des Veräußerungsvorgangs versagt, wenn diese bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem tatbestandsmäßig erfaßten Unrecht standen (BGHZ 130, 23 f; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, WM 1995, 1848).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96
    Das ergibt sich bereits aus dem für die Prüfung der Rechtswegfrage allein maßgeblichen Vorbringen der Klagepartei (Gemeinsamer Senat OGB BGHZ 102, 280, 284).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei …

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96
    Damit ist für eine Verweisung der Sache an das Verwaltungsgericht kein Raum (vgl. Senatsbeschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, WM 1993, 77).
  • BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07

    Rückübertragung von Mauer- und Grenzgrundstücken in der ehemaligen DDR

    Der Anspruch auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB kann danach nicht wegen eines zivilrechtlich bedeutsamen, zur Nichtigkeit des Erwerbsgeschäfts führenden Mangels geltend gemacht werden, wenn dieser in einem engen inneren Zusammenhang mit dem Unrechtsverhalten der DDR stand (Senat BGHZ 130, 231, 237;… Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 46/94, VIZ 1995, 646, 648; Beschl. v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, VIZ 1997, 285, 286).

    Diese Einwendung kommt gerade in den Fällen zum Tragen, in denen das Erwerbsgeschäft zur Überführung in das Volkseigentum bei richtiger Anwendung des allgemeinen Zivilrechts der DDR unwirksam gewesen wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, VIZ 1997, 285, 286).

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Zwar ist grundsätzlich über die Kosten der Rechtsmittel im Vorabverfahren über die Zulässigkeit des Rechtsweges gemäß § 17 a Abs. 4 GVG nach §§ 91 ff ZPO zu befinden (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1993 - V ZB 31/92, WM 1993, 1554, 1556; Beschl. v. 30. Januar 1997 - V ZB 5/96 unter Ziff. IV, insoweit in WM 1997, 773 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.10.1997 - V ZB 8/96

    Besatzungshoheitliche Enteignung aufgrund SMAD-Befehl Nr. 124

    In diesem Falle ist für eine Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht kein Raum (vgl. Senatsbeschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333; v. 30. Januar 1997, V ZB 5/96, WM 1997, 773, 775; BGH, Beschl. v. 3. August 1995, IX ZB 80/94, ZIP 1995, 1451, 1453).
  • OLG Naumburg, 02.03.2004 - 11 U 38/03

    Rückübertragung verstaatlichter Immobilien

    Daraus wird in Nachzeichnung der Rechtswirklichkeit der DDR zu Recht geschlussfolgert, dass Verkäufe durch den staatlichen Verwalter allein nach dem Vermögensgesetz rückgängig zu machen und keiner Grundbuchberichtigung zugänglich sind (vgl. Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB; BGH, Urteil vom 7. Juli 1995, V ZR 243/94 = BGHZ 130, 231-242; Urteil vom 10. November 1995, V ZR 170/94 = ZIP 1996, 197-199; Urteil vom 13. Dezember 1996, V ZR 134/95 = VIZ 1997, 158-159; Urteil vom 20. Dezember 1996, V ZR 296/95 = ZIP 1997, 382-385; Beschluss vom 30. Januar 1997, V ZB 5/96 = VIZ 1997, 285-287; Urteil vom 15. Mai 1998, V ZR 146/97 = VIZ 1998, 572-573; Urteil vom 4. Dezember 1998, V ZR 210/97 = VIZ 1999, 169-170; anders noch BGH, Urteil vom 11. Februar 1994, V ZR 254/92 = BGHZ 125, 125-135; Urteil vom 24. Juni 1994, V ZR 233/92 = DtZ 1994, 345-347).
  • KG, 13.08.1997 - 11 U 676/97

    GB-Berichtigung nach SBZ-Enteignung

    Das an das GBA gerichtete Ersuchen, das GB infolge einer Enteignung zu berichtigen, stellt keine materiell-enteignende Maßnahme dar (BGH DtZ 1997, 162).
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