Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.11.1996 - 5 U 25/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZGB § 312, SachenRBerG § 3 Abs. 2, 5 Abs. 1 Nr. 3 e, Abs. 3, § 10 Abs. 2
Datschengrundstück:Sachenrechtsbereinigungsausschluss; Überlassungsvertrag für Erholungszwecke; Schwarzbau; Billigung staatlicher Stellen; Nachzeichnungsprinzip; Nutzungsänderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Richtiger Klagegegner bei Veräußerung der streitbefangenen Sache und Erweiterung der Klage auf den Erwerber; Vertragsgegenstand bei Überlassung eines Grundstück zur kleingärtnerischen Bewirtschaftung ; Anspruch des Nutzers auf ein Recht am Grundstück ; Einbeziehung von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Eigentum an einem Wochenendhaus
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.1996 - 13 O 534/95
- OLG Brandenburg, 07.11.1996 - 5 U 25/96
- BGH, 15.01.1998 - V ZR 397/96
Papierfundstellen
- VIZ 1998, 154
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.1996 - 5 U 25/96
Daß dies im Verhältnis des Einwohnermeldeamts zu dem VEB Gebäudewirtschaft, der zudem bis zum 03.10.1990 eine selbständige juristische Person und danach ein kommunaler Eigenbetrieb war, der Fall gewesen wäre, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch BGHZ 117, 104 [108]).
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 438/99
Sachenrechtsbereinigung - Gleichsetzung von Umgestaltung und Neuerrichtung
Vielmehr erstreckte sich die Zustimmung der Baubehörde gerade auch auf die mit dem Umbau angestrebte Nutzung zu Wohnzwecken (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Brandenburg, VIZ 1998, 154, 156; bestätigt durch Senat, Nichtannahmebeschluß vom 15. Januar 1998, V ZR 397/96;… Eickmann/Rothe, SachenRBerG, § 5 Rdn. 49).Zum einen ist ein Widerspruch nur dann beachtlich, wenn er von dem Überlassenden entweder vor der Nutzungsänderung geäußert wurde und wenn er bis zum Zeitpunkt der Zweckentfremdung fortwirkt (…Senat, Urt. v. 10. Juli 1998, V ZR 302/97, WM 1998, 2204, 2205) oder wenn er innerhalb eines zeitlichen Zusammenhangs nach Kenntnisnahme der Umnutzung geäußert wurde (vgl. OLG Brandenburg, VIZ 1998, 154, 156;… Vossius, SachenRBerG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 21;… Eickmann/Rothe, SachenRBerG, § 5 Rdn. 54).
- BGH, 09.07.2021 - V ZR 179/20
A) §
Aus dem von dem Berufungsgericht zitierten Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (VIZ 1998, 154, 155) ergibt sich nichts anderes. - OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 5 U 216/08
Sachenrechtsbereinigung: Billigung staatlicher Stellen zur Nutzung eines Gebäudes …
23 a) Soweit der Senat in seinem Urteil vom 7. November 1996 (VIZ 1998, 154, 155) entschieden hat, dass für einen "Schwarzbau" (Bungalow, der nicht gemäß der erteilten Genehmigung errichtet worden war) die Vermutung des § 10 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG nicht gelte, weil dies über das in § 3 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG vorgeschriebene Nachzeichnungsprinzip hinausgehe, wird hieran nicht länger festgehalten.Der Senat hat insoweit bereits in seinem Urteil vom 7. November 1996 (VIZ 1998, 154, 156) entschieden, dass eine für Erholungszwecke errichtete und zunächst dienende Baulichkeit nur dann in die Sachenrechtsbereinigung einbezogen werden kann, wenn die später erfolgte Nutzungsänderung mit Billigung staatlicher Stellen erfolgte.
- OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 5 U 93/06
Sachenrechtsbereinigung: Staatliche Billigung als Voraussetzung eines Anspruchs …
Nur eine mit Billigung staatlicher Stellen erfolgte Inanspruchnahme des Grundstücks zu Wohnzwecken hätte bei rechtmäßigem Vorgehen staatlicher Stellen zu einer Überführung des Grundstücks in Volkseigentum mit anschließender Verleihung eines verdinglichten Nutzungsrechts und schließlich, in entsprechende Nachzeichnung, zu einer Sachenrechtsbereinigung führen können (Senat, Urt. v. 7.11.1996, 5 U 25/96).Aus § 10 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG ergibt sich nichts anderes (BGH ZOV 1998, 415, vorgehend Senat 5 U 25/96).
- BGH, 01.07.2010 - V ZR 12/10
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Vermutung für die Billigung eines …
Rn. 5 bb) Diese von dem Berufungsgericht schon früher vertretene Ansicht (OLG Brandenburg VIZ 1998, 154) hat der Senat zwar im Ansatzpunkt gebilligt (Beschl. v. 15. Januar 1998, V ZR 397/96;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 504). - OLG Brandenburg, 01.02.2006 - 4 U 206/04
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Ankaufsberechtigung nach Errichtung …
Steht somit nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme fest, dass das in Streit stehende Gebäude vor dem 02.10.1990 als Wohnhaus geeeignet war, den Eheleuten Hö... dazu auch gedient hat und schließlich die Umbaumaßnahmen auch baurechtlich genehmigt worden sind, dann erstreckte sich die Zustimmung der Baubehörde gerade auch auf die mit dem Umbau angestrebte Nutzung zu Wohnzwecken (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Brandenburg, VIZ 1998, 154, 156). - OLG Brandenburg, 06.11.1997 - 5 U 83/97
Feststellung der Anspruchsberechtigung eines Bungalowbesitzers nach dem …
Nur eine mit Billigung staatlicher Stellen erfolgte Inanspruchnahme des Grundstücks zu Wohnzwecken hätte, bei rechtmäßigem Vorgehen staatlicher Stellen u. U. zu einer Überführung des Grundstücks in Volkseigentum mit anschließender Verleihung eines verdinglichten Nutzungsrechts und schließlich in entsprechender Nachzeichnung zu einer Sachenrechtsbereinigung führen können (Senat, Urteil vom 07. November 1996 - 5 U 25/96 - Umdruck S. 9). - LG Potsdam, 28.09.2007 - 10 O 167/07
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Ankaufsberechtigung bei Um- bzw. …
Denn das in § 3 II 2 SachenRBerG vorgeschriebene Nachzeichnungsprinzip gebietet insoweit nur die Einbeziehung derjenigen Wohngebäude in den Schutzbereich des SachenRBerG, hinsichtlich derer die Investitionen auch nach dem Recht der DDR besonders gesichert hätten werden müssen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 7.11.1996, VIZ 1998, 154 [155]).
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