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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2347
BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97 (https://dejure.org/1998,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 7 C 29.97 (https://dejure.org/1998,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 7 C 29.97 (https://dejure.org/1998,2347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VermG § 18 Abs. 2; ; BGB § 2038 Abs. 1; ; ZGB § 400 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Aufbauhypothek - Ablösebetrag - Staatlicher Verwalter - Erbengemeinschaft - Staatlich verwalteter Erbanteil - Nachlaßverwaltung "nach zivilrechtlichen Bestimmungen"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 18 Abs. 2; BGB § 2038 Abs. 1; ZGB § 400 Abs. 2
    Staatlicher Verwalter; Aufbauhypothekenbestellung; Erbgrundstück; Erbengemeinschaft außerhalb der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Aufbauhypothek; Ablösebetrag; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft; staatlich verwalteter Erbanteil; Nachlaßverwaltung "nach zivilrechtlichen Bestimmungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 150
  • NJ 1998, 662
  • VIZ 1998, 628
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97

    Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97
    Solche aufgedrängten Grundpfandrechte sind deshalb bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur zu berücksichtigen, wenn überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2 = VIZ 1996, 338; Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 = VIZ 1997, 532).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97
    Solche aufgedrängten Grundpfandrechte sind deshalb bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur zu berücksichtigen, wenn überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2 = VIZ 1996, 338; Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 = VIZ 1997, 532).
  • VG Leipzig, 29.05.1997 - 2 K 1415/94
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97
    BVerwG 7 C 29.97 VG 2 K 1415/94.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 37.97

    Aufbauhypothek; Übernahme; staatlicher Verwalter; volkseigener Anteil an …

    Denn der zugewachsene Erbanteil hätte im Fall unterbliebener Enteignung gemäß § 6 der Verwalter-Verordnung vom 11. Dezember 1968 (…GBl II 1969, S. 1) der staatlichen Verwaltung unterlegen (vgl. Abschnitt I Nr. 1 der "Hinweise zur Durchführung der Verordnung vom 11.12.1968 (GBl II/69), Seite 1 - Behandlung von Erbschaften, die Personen zufallen, die die DDR ungesetzlich verlassen haben", veröffentlicht als Dokument 36 in Heft 11 der Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen; vgl. dazu das Urteil des Senats vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - für BVerwGE bestimmt).

    Er muß dafür nur einstehen, wenn mit dem gesicherten Darlehen überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - m.w.N.).

    Denn insoweit hätte der VEB ebenfalls als staatlicher Verwalter im Sinne von § 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 2 VermG gehandelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97).

  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07

    Ausgleichsverpflichtung des Entschädigungsberechtigten aufgrund nachträglicher …

    Er dient nicht der Befriedigung der Darlehensforderung, sondern der Umsetzung des allgemeinen restitutionsrechtlichen Grundsatzes, dass der Rückübertragungsberechtigte durch die Restitution nicht mehr zurückerhalten soll, als ihm entzogen wurde (…vgl. z.B.: Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes - EALG -, BR-Drucks. 244/93, S. 33; BVerwG ZOV 1998, 445).

    (a) Der Gesetzgeber ging bei Schaffung des Restitutions- und Entschädigungsrechts aus Anlass der Wiedervereinigung Deutschlands von dem Grundsatz aus, dass maßgebend der Wert des betroffenen Vermögensgegenstands zur Zeit und am Ort des rechtsstaatswidrigen Zugriffs in die Befugnisse des Berechtigten ist (z.B.: BR-Drucks. 244/93 S. 30 zu den allgemeinen Prinzipien und S. 33 zu § 3 Abs. 4 EntschG-E; BVerwG ZOV 1998, 445 zu § 18 VermG).

  • BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 8.03

    Anteilsschädigung; Durchgriffshaftung im Vermögensrecht; Bruchteilseigentum, …

    Die anlässlich der Schädigung untergegangenen dinglichen Belastungen leben deshalb in Gestalt von Ablösebeträgen wieder auf (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - BVerwGE 107 S. 150 ).

    Anders verhält es sich bei dinglichen Belastungen, die ohne den Willen des Berechtigten dem Grundstück auferlegt wurden (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - a.a.O.), insbesondere für Aufbauhypotheken und vergleichbare Grundpfandrechte zur Sicherung von Baukrediten, die durch den staatlichen Verwalter bestellt wurden (§ 18 Abs. 2 Satz 1 VermG).

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 19.05

    Restitution eines Grundstücks; Herausgabe einer Entschädigung; tatsächlicher …

    Ob dies der Fall war, hängt von den Befugnissen ab, die dem staatlichen Verwalter auch im Verhältnis zu anderen Miterben nach den einschlägigen Bestimmungen der DDR, namentlich aber nach der tatsächlich geübten Rechtspraxis zustanden (Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - BVerwGE 107, 150 = Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 4; Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 31.99 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 5).
  • VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Danach berücksichtigt § 18 VermG den wiedergutmachungsrechtlichen Grundsatz, dass der Geschädigte nicht mehr zurückerhalten darf als ihm entzogen wurde (vgl. nur: BVerwG, 7 C 29.97, Urteil v. 16.07.1998, BVerwGE 107, 150, 152).

    Denn ohne den Untergang der dinglichen Rechte müsste er oder sein Rechtsnachfolger auch heute noch für die Belastung einstehen (BVerwG, 7 C 29.97, Urteil v. 16.07.1998, BVerwGE 107, 150, 152).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 22.00

    Grundstücksrestitution; Ablösebetrag; Geldentschädigung; Aufbaukredit; …

    Dieser Zweck entspricht dem auf dem Gedanken des Vorteilsausgleichs beruhenden wieder gutmachungsrechtlichen Grundsatz, dass der Rückübertragungsberechtigte nicht mehr zurückerhalten darf, als er verloren hat (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 4;… BTDrucks 12/2480, S. 50).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99

    Aufbauhypothek; vom Verwalter bestellte -; Übernahme der -; Ablösung der -; …

    Der Bezug zu der vermögensrechtlichen Schädigungsmaßnahme von § 1 Abs. 4 VermG ist bereits für den Fall anerkannt worden, dass sämtliche Miterben außerhalb der DDR gelebt hatten und nur ein Teil der Erbschaft staatlich verwaltet war (Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - BVerwGE 107, 150 = Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 06.12.2001 - 7 C 11.01

    Kürzung eines Ablösebetrages; Gesamthypothek; Zurückübertragung nur eines …

    Dass auf den Verkehrswert und nicht allein auf die Grundstücksflächen abzustellen ist, folgt aus dem mit der früheren Gesamthypothek verfolgten (Sicherungs-)Zweck; der Ablösebetrag tritt an die Stelle der untergegangenen Hypothek (Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - BVerwGE 107, 150 ).
  • BVerwG, 05.01.1999 - 8 B 206.98
    Solche aufgedrängten Grundpfandrechte sind deshalb bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur zu berücksichtigen, wenn überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (§ 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - VIZ 1998, 628 >629< und vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 37.97 - ZOV 1998, 454 >455<).
  • VG Leipzig, 29.02.2000 - 7 K 774/97

    Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken für die bei Überführung des …

    Die anlässlich der Schädigung durch Übergang in Volkseigentum untergegangenen dinglichen Belastungen, die der Eigentümer selbst veranlasst hat und für die er oder sein Rechtsnachfolger somit heute noch einstehen müssten, leben deshalb in Gestalt von Ablösebeträgen wieder auf (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.1998, VIZ 1998, 628, 629).
  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 08.02.2002 - 7 B 96.01

    Erfassen von staatlich bestellten Aufbauhypotheken im Rahmen des § 18 Abs. 2 des …

  • VG Berlin, 28.10.1999 - 29 A 219.95

    Sicherungsverwaltung auf der Grundlage einer Förderungsverordnung ; Fortsetzung …

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