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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.05.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5827
BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00 (https://dejure.org/2000,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2000 - 3 B 24.00 (https://dejure.org/2000,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 3 B 24.00 (https://dejure.org/2000,5827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzung für die Feststellung und Eintragungsfähigkeit von zu DDR-Zeiten gemäß § 27 des Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften- Gesetzes (LPG-Gesetz 1982) ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 233 § 2 b; LPG-Gesetz-DDR § 27
    Gebäudeeigentum; LPG-Gebäudeigentum; Feststellungsanspruch; Errichtung; Wochenendhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 2000, 663
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98

    Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    Sachenrecht">233 § 2 b EGBGB nebeneinander Formen entstehenden und bereits entstandenen Gebäudeeigentums erfaßt (vgl. Urteil vom 9. März 1999 - BVerwG 3 C 21.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 21, VIZ 2000, 35).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98

    Gebäudeeigentum; LPG; Errichtung von Gebäuden; Bebauung.

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 26. August 1999 (- BVerwG 3 C 26.98 - VIZ 2000, 162) ausgeführt hat, kann Gebäudeeigentum zugunsten einer LPG oder ihrer Rechtsnachfolger zumindest auf dreierlei Weise entstehen: Zum einen dadurch, daß eine der beiden in Art. …
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98

    Gebäude und Anlagen; Gebäudeeigentum; Horizontalflachsilo.

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    So reicht es nach der Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, daß der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 14 und vom 17. Februar 2000 - BVerwG 3 B 148.99 -).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß bei Nutzung …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    Ist zu Lasten eines Grundstückseigentümers davon auszugehen, daß selbständiges Gebäudeeigentum zugunsten des früheren Nutzers entstanden ist, so wird die Rechtsposition des Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, daß die Zuordnung möglicherweise an einen anderen hätte erfolgen müssen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 B 148.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00
    So reicht es nach der Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, daß der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 14 und vom 17. Februar 2000 - BVerwG 3 B 148.99 -).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 9 C 3.10

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragstellung; Bodenordnungsplan; …

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB nach dem Beitritt bestehen geblieben (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 31 S. 27) und auf deren Rechtsnachfolgerin, die Beigeladene zu 1, übergegangen.
  • OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die …

    Wiedervereinigungsrecht Nr. 37 = VIZ 2001, 676; vgl. auch schon Urteil vom 21.5.1997 - 3 C 31.96 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 = VIZ 1997, 593, 594 und Beschluss vom 11.5.2000 - 3 B 24.00 -, Buchholz 115 Sonst.

    Wiedervereinigungsrecht Nr. 31 = RdL 2000, 240 = VIZ 2000, 663).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00

    Gebäudeeigentum, selbständiges -; Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen …

    Dies entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - (VIZ 2000, 663 = ZOV 2000, 409), in dem es heißt:.
  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei …

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  • BVerwG, 06.12.2005 - 3 B 73.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …

    In seinem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - (Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 37) hat der Senat nach erneuter Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 und Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - VIZ 2000, 63 = ZOV 2000, 409) daran festgehalten, dass es in den genannten Fällen an der Sachurteilsvoraussetzung des § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • VG Leipzig, 09.04.2014 - 1 K 894/12

    Entstehung selbstständigen Gebäudeeigentums der LPG

    So reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, dass der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.2000 - 3 B 24.00 - Beschl. v. 30.6.1998 - 3 B 82.98 -, juris).
  • VG Meiningen, 20.09.2004 - 1 K 209/01

    Vermögenszuordnungsrecht; Vermögenszuordnungsrecht; Gebäudeeigentum; …

    Ist aber zu Lasten eines Grundstückseigentümers davon auszugehen, dass selbstständiges Gebäudeeigentum zu Gunsten des früheren Nutzers (hier der LPG "Aufbau" B) entstanden ist, so wird die Rechtsposition des Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass die Zuordnung möglicherweise an einen anderen hätte erfolgen müssen (BVerwG, B. v. 11.5. 2000, 3 B 24/00, Juris; VG Halle, U. v. 26.6. 1999, 4 A 13/99 Hal, JURIS).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2000 - 8 B 12.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9373
BVerwG, 24.05.2000 - 8 B 12.00 (https://dejure.org/2000,9373)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 8 B 12.00 (https://dejure.org/2000,9373)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 8 B 12.00 (https://dejure.org/2000,9373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 2000, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 8 B 12.00
    Ist das angefochtene Urteil - wie hier - auf zwei jeweils selbständig tragende Begründungen gestützt worden, ist im Hinblick auf das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund prozeßordnungsgemäß geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 S. 3 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 50 ).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 8 B 12.00
    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Ansicht der Beschwerde auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - (BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28) ab.
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 8 B 12.00
    Ist das angefochtene Urteil - wie hier - auf zwei jeweils selbständig tragende Begründungen gestützt worden, ist im Hinblick auf das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund prozeßordnungsgemäß geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197 S. 3 und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 50 ).
  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 12.03

    Verletzung der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht; Erheblichkeit der …

    Danach sind "erhebliche Beeinträchtigungen" im Sinne der genannten Vorschrift in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn sie die Lebensfähigkeit des Unternehmens berühren, wobei Gefährdungen der Funktionsfähigkeit des Unternehmens sowohl die technischen als auch die finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen (vgl. zu Letzterem auch Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 8 B 12.00 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 22) eines geordneten Betriebsablaufs betreffen können und wobei der Fortbestand des Betriebes an dem konkreten Standort maßgeblich ist.
  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 11.03

    Voraussetzungen einer Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Gericht …

    Danach sind "erhebliche Beeinträchtigungen" im Sinne der genannten Vorschrift in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn sie die Lebensfähigkeit des Unternehmens berühren, wobei Gefährdungen der Funktionsfähigkeit des Unternehmens sowohl die technischen als auch die finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen (vgl. zu Letzterem auch Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 8 B 12.00 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 22) eines geordneten Betriebsablaufs betreffen können und wobei der Fortbestand des Betriebes an dem konkreten Standort maßgeblich ist.
  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 10.03

    Erheblichkeit der Beeinträchtigung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d Gesetz zur Regelung …

    Danach sind "erhebliche Beeinträchtigungen" im Sinne der genannten Vorschrift in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn sie die Lebensfähigkeit des Unternehmens berühren, wobei Gefährdungen der Funktionsfähigkeit des Unternehmens sowohl die technischen als auch die finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen (vgl. zu Letzterem auch Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 8 B 12.00 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 22) eines geordneten Betriebsablaufs betreffen können und wobei der Fortbestand des Betriebes an dem konkreten Standort maßgeblich ist.
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