Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Unternehmens nebst mehreren Flurstücken - Klagebefugnis einer beigeladenen Verfügungsberechtigten - Restitution eines Flurstücks als Unternehmensrest - Verlust der Unternehmenszugehörigkeit - Rückübertragung eines Unternehmensrests
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1, Abs. 6 a Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2
Rückübertragung einer Ziegelei; Volkseigentum; Teilbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.08.1999 - 9 K 1248/96
- BVerwG, 25.02.2000 - 7 B 212.99
- BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00
Papierfundstellen
- VIZ 2001, 145
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99
Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft; …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00
Der Verfügungsberechtigte ist gegen einen Teilbescheid klagebefugt, in dem die vermögensrechtliche Berechtigung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 VermG) festgestellt und die Frage der Rückübertragung einer späteren Entscheidung vorbehalten wird (wie Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).Wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) im Einzelnen dargelegt hat, kann der am Restitutionsverfahren beteiligte Verfügungsberechtigte einen bestandskräftig gewordenen Teilbescheid über die Berechtigung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 VermG) im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über die Rückübertragung regelmäßig nicht mehr in Frage stellen.
In derartigen Sonderlagen hat der Senat eine Anfechtungslast des Verfügungsberechtigten verneint und ihm für den Fall, dass der Berechtigte sein Begehren auf Rückübertragung weiter verfolgt, die einem Anschlussrechtsmittel vergleichbare Befugnis zuerkannt, die Feststellung der Berechtigung im Rahmen der auf Rückübertragung des Vermögenswerts gerichteten Klage erstmals anzufechten (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 -, a.a.O.).
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96
Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke
Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Gegenstände des Unternehmensvermögens, die nach der Verstaatlichung des Unternehmens ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben, nicht zurückzuübertragen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, RGV D V 115); für den Bereich der hier gegebenen Restitution von Unternehmensresten hat der Gesetzgeber dies mittlerweile ausdrücklich klargestellt (§ 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG).Das bedeutet für die Unternehmensresterestitution, dass sich die nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG beanspruchten Gegenstände zum Zeitpunkt der Stilllegung des Unternehmens noch im Betriebsvermögen befunden haben müssen und "weggeschwommene" Vermögensgegenstände auch nach dieser Vorschrift nicht verlangt werden können (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 -, a.a.O., S. 94 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 27.10.1998 - 7 C 35.97
Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Gegenstände des Unternehmensvermögens, die nach der Verstaatlichung des Unternehmens ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben, nicht zurückzuübertragen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, RGV D V 115); für den Bereich der hier gegebenen Restitution von Unternehmensresten hat der Gesetzgeber dies mittlerweile ausdrücklich klargestellt (§ 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG).
- BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09
Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26 und vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28) kann der am Restitutionsverfahren beteiligte Verfügungsberechtigte einen bestandskräftig gewordenen Teilbescheid über die Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über die Rückübertragung grundsätzlich nicht mehr in Frage stellen. - BVerwG, 23.09.2015 - 8 C 9.14
Erlösauskehr; Vermögensgegenstand; Vermögenswert; Unternehmensresterestitution; …
Auch der restitutionsrechtliche Konnexitätsgrundsatz, der eine Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand verlangt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 8 B 31.10 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 78 Rn. 11; Urteil vom 24. August 2000 - 7 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28 S. 19;… Nolting, in: Kimme (Hrsg.), Offene Vermögensfragen, Stand 2009, § 6 VermG Rn. 388), spricht nicht für, sondern gegen eine erweiternde Auslegung. - BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00
Unternehmensrestitution; Teilbescheid; Berechtigtenfeststellung; Klagebefugnis …
Die mit einem derartigen Bescheid getroffene Feststellung, dass der beanspruchte Vermögenswert von einer Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffen ist, entfaltet mithin auch ihm gegenüber Rechtswirkungen, die er nur durch Anfechtung beseitigen kann (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 , = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26, Urteile vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - (bisher unveröffentlicht) und BVerwG 7 C 6.00 - VIZ 2000, 715).
- BVerwG, 06.07.2001 - 7 B 165.00
Voraussetzungen für die Beseitigung von einer für die Ausgangsbehörde …
Darüber hinaus weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - (BVerwGE 111, 129) sowie vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - (VIZ 2001, 145) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 19.10.2005 - 7 B 87.05
Eigenschaft eines Flurstücks als weggeschwommener Vermögensgegenstand eines …
Auf der Grundlage dieser Würdigung ist nicht zweifelhaft, dass nach der in dem Teilbescheid ausgesprochenen Feststellung das Flurstück von einer Schädigungsmaßnahme betroffen ist und diese Feststellung der Klägerin gegenüber nachteilige Rechtswirkungen entfaltet, die sie nur durch Anfechtung hätte beseitigen können (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28 S. 16 ). - BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 9.00
Überleitung eines Unternehmens in Volkseigentum als Schädigungsmaßnahme im Sinne …
Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - Folgendes ausgeführt:. - VG Cottbus, 15.05.2014 - 1 K 526/12
Rückübertragungsrecht
Anders verhält es sich nur, wenn dem Verfügungsberechtigten ausnahmsweise für die Anfechtung der Berechtigtenfeststellung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn mit der Feststellung der Berechtigung zugleich der Rückübertragungsanspruch abgelehnt worden ist und daher nachteilige Wirkungen für den Verfügungsberechtigten nicht erkennbar sind, weil die in der Berechtigtenfeststellung enthaltene Beschwer durch den gleichzeitigen Ausspruch des Restitutionsausschlusses der Sache nach überholt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 -, BVerwGE 111, 129, juris Rn. 12 f.; BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28, juris Rn. 9 f.; BVerwG…, Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 8 C 5.00 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 32, juris Rn. 21 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".