Rechtsprechung
| OLG Rostock, 04.05.2000 - 1 U 144/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung einer Aufbauhypothek
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 227 (Ls.)
- VIZ 2002, 126
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98
Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter …
Auszug aus OLG Rostock, 04.05.2000 - 1 U 144/98
Nach den zutreffenden Ausführungen des BGH im Urteil v. 6.10.1998, XI ZR 36/98 (NJW 19999, 494, 495) waren die Sparkassen der DDR als Teil der volkseigenen Wirtschaft vom Zentralstaat vereinnahmte Träger öffentlicher Verwaltung,.
- KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
Löschung von DDR-Aufbauhypotheken: Nachweis der Valutierung von Aufbaukrediten …
Rn. 20 Die nach dem Recht der DDR bestellte Aufbauhypothek entsprach einer Sicherungshypothek im Sinne von § 1184 BGB (BGH DtZ 1995, 101 = VIZ 1995, 233; vgl. ferner Art. 233 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB), sodass eine unterschiedliche Beweislastverteilung nicht gerechtfertigt ist (a. A. wohl OLG Rostock VIZ 2002, 126, 128).Der Senat lässt die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung wegen der Frage der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des auf eine Aufbauhypothek bezogenen Grundbuchberichtigungsanspruchs zu, da diese zumindest vom OLG Rostock (VIZ 2002, 126) offenbar anders gesehen wird.
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