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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.05.2000 - 1 U 144/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17459
OLG Rostock, 04.05.2000 - 1 U 144/98 (https://dejure.org/2000,17459)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.05.2000 - 1 U 144/98 (https://dejure.org/2000,17459)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 1 U 144/98 (https://dejure.org/2000,17459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 227 (Ls.)
  • VIZ 2002, 126
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter …

    Auszug aus OLG Rostock, 04.05.2000 - 1 U 144/98
    Nach den zutreffenden Ausführungen des BGH im Urteil v. 6.10.1998, XI ZR 36/98 (NJW 19999, 494, 495) waren die Sparkassen der DDR als Teil der volkseigenen Wirtschaft vom Zentralstaat vereinnahmte Träger öffentlicher Verwaltung,.
  • KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03

    Löschung von DDR-Aufbauhypotheken: Nachweis der Valutierung von Aufbaukrediten …

    Rn. 20 Die nach dem Recht der DDR bestellte Aufbauhypothek entsprach einer Sicherungshypothek im Sinne von § 1184 BGB (BGH DtZ 1995, 101 = VIZ 1995, 233; vgl. ferner Art. 233 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB), sodass eine unterschiedliche Beweislastverteilung nicht gerechtfertigt ist (a. A. wohl OLG Rostock VIZ 2002, 126, 128).

    Der Senat lässt die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung wegen der Frage der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des auf eine Aufbauhypothek bezogenen Grundbuchberichtigungsanspruchs zu, da diese zumindest vom OLG Rostock (VIZ 2002, 126) offenbar anders gesehen wird.

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