Rechtsprechung
| VG Berlin, 30.11.2000 - 29 A 312.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GVO § 1 Abs. 2 Satz 2, VermG § 3 Abs. 1 Sätze 4 und 7
Bruchteilseigentum; Bruchteilsrestitution; Bergmannssiedlung; Globalanmeldung; Quorum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VIZ 2002, 161
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 312.16
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag - …
Denn die Ratio des Genehmigungsverfahrens nach der GVO ist die quasi-dingliche Sicherung des schuldrechtlichen Verfügungsverbotes aus § 3 Abs. 3 VermG über anmeldebelastetes Grundvermögen, um den Anspruch des Anmelders auf Naturalrestitution durch die Verhinderung von Grundstücksveräußerungen zu schützen (VG Berlin, Urteil vom 30. November 2000 - VG 29 A 312/99, VIZ 2002, 161, 162 m.w.N.).Rn. 59 Offensichtlich unbegründet im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO ist ein Restitutionsantrag dann, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt, wobei die Kammer in ihrer Rechtsprechung die Definition des Bundesverfassungsgerichts zur offensichtlichen Unbegründetheit eines Anspruchs im Asylrecht zugrunde legt (VG Berlin…, Urteil vom 8. Juni 2006 - 29 A 162.03, juris, Rn. 19; Urteil vom 30. November 2000 - VG 29 A 312.99, VIZ 2002, 161, 162).
Bei Rechtsfragen setzt dies nach der Rechtsprechung der Kammer regelmäßig eine höchstrichterliche Klärung oder gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung voraus (VG Berlin, Urteil vom 30. November 2000 - VG 29 A 312.99, VIZ 2002, 161, 163).
- VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 313.16
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag - …
Denn die Ratio des Genehmigungsverfahrens nach der GVO ist die quasi-dingliche Sicherung des schuldrechtlichen Verfügungsverbotes aus § 3 Abs. 3 VermG über anmeldebelastetes Grundvermögen, um den Anspruch des Anmelders auf Naturalrestitution durch die Verhinderung von Grundstücksveräußerungen zu schützen (siehe VG Berlin, Urt. v. 30. November 2000 - VG 29 A 312/99, VIZ 2002, 161, 162 m.w.N.).Rn. 58 Offensichtlich unbegründet im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO ist ein Restitutionsantrag dann, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt, wobei die Kammer in ihrer Rechtsprechung die Definition des Bundesverfassungsgerichts zur offensichtlichen Unbegründetheit eines Anspruchs im Asylrecht zugrunde legt (…VG Berlin, Urt. v. 8. Juni 2006 - 29 A 162.03, zitiert nach juris, dort Rdn. 19 und Urt. v. 30. November 2000 - VG 29 A 312.99, VIZ 2002, 161, 162).
Bei Rechtsfragen setzt dies nach der Rechtsprechung der Kammer regelmäßig eine höchstrichterliche Klärung oder gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung voraus (VG Berlin, Urt. v. 30. November 2000 - VG 29 A 312.99, VIZ 2002, 161, 163).
- VG Halle, 29.01.2010 - 1 A 118/07
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; maßgeblicher Zeitpunkt …
Die Anmeldung war auch an die zuständige Stelle gerichtet (§ 2 Abs. 2 Satz 3, 4 AnmVO) (so auch VG A-Stadt, Urteil vom 30. November 2000 - 29 A 312.99 -, Juris).
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