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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1511
BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00 (https://dejure.org/2001,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2001 - 3 C 39.00 (https://dejure.org/2001,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 (https://dejure.org/2001,1511)
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  • Judicialis

    VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; VwRehaG § 1 Abs. 2; ; VermG § 1 Abs. 3

  • nomos.de PDF, S. 55

    § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VwRehaG; § 1 Abs. 3 VermG
    Vermögensrecht/Enteignung nach BaulandG/Willkür im Einzelfall/Abgrenzung von VermG und VwRehaG

  • Wolters Kluwer

    DDR Behörde - Rechtsstaatswidriger Eingriff - Persönlichkeitssphäre - Rehabilitierungsgesetz - Willkür im Einzelfall

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; VermG § 1 Abs. 3
    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Vermögensschädigung; Willkür

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2729 (Ls.)
  • NJ 2001, 666
  • VIZ 2002, 25
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Demgegenüber zielten die in § 1 VwRehaG vorausgesetzten Unrechtsmaßnahmen auf andere Zwecke und sind durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet (vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89, 93).

    In Verfolg dieser Unterscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Ansprüche nach dem Vermögensgesetz stets verneint, wenn sich die inkriminierte Maßnahme nicht als zielgerichteter Zugriff auf den Vermögenswert, sondern als primär personenbezogener Unrechtsakt erwies (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89, 90).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzen Ansprüche nach dem Vermögensgesetz Maßnahmen voraus, die zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt haben (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82, 85).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Solche Eingriffe führten zwar nicht selten auch zu Vermögensentziehungen, jedoch stellen diese gleichsam nur die Nebenfolge des primär bezweckten Zugriffs auf die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen dar (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 - Buchholz 428 § 1 Nr. 142 S. 432, 436).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 7.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur bei klärungsfähiger und …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 25. Juli 2000 (- BVerwG 3 B 7.00 -) ausgeführt hat, ist "Willkür im Einzelfall" nur bei Maßnahmen zu bejahen, die von der Tendenz und Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen.
  • BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

    Sie unterliegen mithin der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 und vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 13).

    Jedenfalls waren sie von der Tendenz und Absicht getragen, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - juris Rn. 6; Urteil vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 17 und Leitsatz 1), und stellten deshalb Willkürakte im Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 2 VwRehaG dar.

  • BVerwG, 27.03.2024 - 8 C 6.23

    Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des …

    Ein Willkürakt im Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 2 VwRehaG setzt voraus, dass eine Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (Bestätigung der Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 S. 9 …und vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 18; Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 32).

    Nach gefestigter Rechtsprechung stellt eine hoheitliche Maßnahme einen Willkürakt im Einzelfall im Sinne von § 1 Abs. 2 VwRehaG dar, wenn die Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 S. 9 …und vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 18; Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 32).

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt die Anwendbarkeit des einen oder des anderen Gesetzes von dem Zweck und Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25): Ansprüche nach dem Vermögensgesetz setzen Maßnahmen voraus, die zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt haben.
  • BVerwG, 24.04.2003 - 3 C 6.02

    Auf volkseigenem Grundstück errichtetes Wohnhaus; zur Erlangung einer …

    Vom Vermögensgesetz im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG "erfasst" wird eine hoheitliche Maßnahme, wenn sie in dessen Regelungsbereich fällt, und zwar selbst dann, wenn ein Vermögensschädigungstatbestand des Vermögensgesetzes im konkreten Einzelfall nicht eingreift (im Anschluss an Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).

    Und andererseits hat es erkannt, Maßnahmen die in erster Linie auf den Entzug eines Vermögensgegenstandes des Betroffenen ausgerichtet waren, unterfielen allein dem Vermögensgesetz und schlössen die Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aus (vgl. u.a. Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 - a.a.O.) entschieden, der durch § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG begründete Anwendungsausschluss gelte selbst dann, wenn der auf das Vermögensgesetz gestützte Anspruch aus anderen Gründen nicht zum Erfolg führe, etwa wegen Verneinung unlauterer Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01

    Bodenreform; Enteignung; besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche …

    § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VwRehaG begründen für die in ihnen geregelten Konstellationen einen Ausschluss der Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (im Anschluss an Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25).

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25) in Auslegung einzig des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG erkannt, eine allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilende hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden werde mit der Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG vom Vermögensgesetz erfasst, dass eine Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen ist.

  • BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der …

    Willkürlich sind danach Maßnahmen, die von der Tendenz und Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06

    Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt die Anwendbarkeit des einen oder des anderen Gesetzes vielmehr von dem Zweck und Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (Urteile vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - BVerwGE 116, 42 und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 3 B 66.11

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; keine Anwendung bei vom Vermögensgesetz …

    Danach hängt es von dem Zweck und dem Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat, ob das Vermögensgesetz oder das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz zur Anwendung kommt (vgl. Urteile vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - ZOV 2001, 427 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).

    Demnach wird eine hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden, die allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilen ist, im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG objektiv vom Vermögensgesetz erfasst und ist von der Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 1. September 2011 - BVerwG 3 B 33.11 - ZOV 2011, 225 und vom 27. Juni 2008 - 3 B 101.07 - ZOV 2008, 217; Urteil vom 23. August 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher …

    Diese ist bei Maßnahmen zu bejahen, die von der Tendenz und der Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (BVerwG, Urteile vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 LS 2 und S. 9 …sowie vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 18).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen …

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25) in Auslegung einzig des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG erkannt, eine allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilende hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden werde mit der Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG vom Vermögensgesetz erfasst, dass eine Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens …

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 15.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des …

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem …

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer …

  • BVerwG, 01.09.2011 - 3 B 33.11

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Bodenreform; keine Anwendung des …

  • BVerwG, 28.10.2004 - 3 B 27.04

    Antrag auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz …

  • BVerwG, 27.06.2008 - 3 B 101.07

    Klagebefugnis eines testamentarischen Erben einer Erbengemeinschaft i.R. einer …

  • BVerwG, 26.11.2007 - 3 B 22.07

    Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks im Wege der verwaltungsrechtlichen …

  • BVerwG, 11.08.2004 - 3 B 12.04

    Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bei …

  • BVerwG, 28.11.2000 - 3 B 62.00

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …

  • BVerwG, 09.09.2004 - 3 B 39.04

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Politische …

  • BVerwG, 11.02.2003 - 3 B 4.03

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen hinsichtlich des …

  • BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
  • BVerwG, 09.07.2002 - 3 B 49.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verwaltungsrechtliche …

  • BVerwG, 14.07.2016 - 3 B 74.15

    Rehabilitierung wegen verschiedener Vorgänge im Zusammenhang mit Anträgen auf …

  • BVerwG, 04.05.2004 - 3 B 131.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung …

  • BVerwG, 25.03.2003 - 3 B 166.02

    Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf eine Maßnahme …

  • BVerwG, 23.11.2001 - 3 B 68.01

    Darlegungslast des Klägers - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne …

  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der …

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 97.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 96.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 94.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Meiningen, 17.03.2004 - 1 K 1167/99

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Zum Verhältnis von Vermögensgesetz und …

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 40.01

    Anwendbarkeit des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf …

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