Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EGBGB (1986) Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
EGBGB 1986 Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB (1986) Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1
Auflassungsanspruch bei Bodenreformgrundstücken - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform; Auflassungsanspruch aus Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB; Erfassen des Grundstücks; Übertragung des Eigentums auf Verpflichteten; Später hinzuerworbener Miteigentumsanteil; Bestimmung der Bruchteile der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGBGB (1986) Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1
Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch gegen nicht zuteilungsberechtigten Erben - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB (1986) Art. 233 § 11 Abs. 3 S. 1
Umfang des Auflassungsanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bodenreform - Auflassungsanspruch erfasst nicht Miteigentumsanteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2003, 733 (Ls.)
- NJ 2003, 481
- Rpfleger 2003, 413
- VIZ 2003, 592
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99
Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform auch angesichts des Irrtums des Gesetzgebers über die Vererblichkeit der Grundstücke aus der Bodenreform im Urteil vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223, 231 ff) bejaht, seine Auffassung gegenüber im Schrifttum geäußerten Bedenken bestätigt (Senatsurt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f) und hieran auch im Hinblick auf weitere Erkenntnisse der historischen Situation festgehalten (Senatsurt. v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f).Deswegen ist die Klage schon nicht schlüssig, soweit der Kläger von der Beklagten die Übertragung auch desjenigen Miteigentumsanteils der Beklagten an den Grundstücken verlangt, den die Beklagte von ihrer Schwester E. mit ihrer am 21. September 1994 erfolgten Grundbucheintragung erhalten hat; denn seit dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes waren die Beklagte und ihre Schwester Miteigentümerinnen zu jeweils hälftigem Anteil (vgl. Senatsurt. v. 17. Dezember 1998, V ZR 341/97, WM 1999, 453, 455 u. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212, 213) mit der Folge, daß die Schwester über ihren Anteil verfügen durfte.
- BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97
Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten; …
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform auch angesichts des Irrtums des Gesetzgebers über die Vererblichkeit der Grundstücke aus der Bodenreform im Urteil vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223, 231 ff) bejaht, seine Auffassung gegenüber im Schrifttum geäußerten Bedenken bestätigt (Senatsurt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f) und hieran auch im Hinblick auf weitere Erkenntnisse der historischen Situation festgehalten (Senatsurt. v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f). - BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97
Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Deswegen ist die Klage schon nicht schlüssig, soweit der Kläger von der Beklagten die Übertragung auch desjenigen Miteigentumsanteils der Beklagten an den Grundstücken verlangt, den die Beklagte von ihrer Schwester E. mit ihrer am 21. September 1994 erfolgten Grundbucheintragung erhalten hat; denn seit dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes waren die Beklagte und ihre Schwester Miteigentümerinnen zu jeweils hälftigem Anteil (vgl. Senatsurt. v. 17. Dezember 1998, V ZR 341/97, WM 1999, 453, 455 u. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212, 213) mit der Folge, daß die Schwester über ihren Anteil verfügen durfte.
- BGH, 04.05.2001 - V ZR 21/00
Vererbung eines Bodenreformgrundstücks
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Daß nicht nur die Beklagte, sondern auch E. J. nicht zuteilungsfähig war, hat der Kläger darzulegen (vgl. Senatsurt. v. 4. Mai 2001, V ZR 21/00, WM 2001, 1902, 1903). - BGH, 18.06.1999 - V ZR 354/97
Anforderungen an die Berechtigung des Erben eines Begünstigten aus der …
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Denn das Vorhandensein auch nur eines zuteilungsfähigen Erben schließt den Anspruch des Klägers aus (vgl. Senatsurt. v. 21. Juni 1996, V ZR 284/95, WM 1996, 1865, 1866 u. v. 18. Juni 1999, V ZR 354/97, WM 1999, 1724, 1725). - BGH, 21.06.1996 - V ZR 284/95
Rangfolge und Zuteilungsfähigkeit der Berechtigten
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Denn das Vorhandensein auch nur eines zuteilungsfähigen Erben schließt den Anspruch des Klägers aus (vgl. Senatsurt. v. 21. Juni 1996, V ZR 284/95, WM 1996, 1865, 1866 u. v. 18. Juni 1999, V ZR 354/97, WM 1999, 1724, 1725). - BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform auch angesichts des Irrtums des Gesetzgebers über die Vererblichkeit der Grundstücke aus der Bodenreform im Urteil vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223, 231 ff) bejaht, seine Auffassung gegenüber im Schrifttum geäußerten Bedenken bestätigt (Senatsurt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f) und hieran auch im Hinblick auf weitere Erkenntnisse der historischen Situation festgehalten (Senatsurt. v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f). - BGH, 15.03.2002 - V ZR 106/01
Zuteilungsfähigkeit des Erben
Auszug aus BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Die Vorschrift gewährt dagegen keinen Anspruch auf Übertragung von Eigentum oder Miteigentum an einem Grundstück, das die Beklagte nach dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes rechtsgeschäftlich erworben hat (Senatsurt. v. 15. März 2002, V ZR 106/01, VIZ 2002, 484, 485).
- BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03
Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform
Sachenrecht">233 §§ 11 ff EGBGB vorgebrachten Bedenken sind nicht begründet (Senat, BGHZ 140, 223, 231 ff.;… Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, VIZ 2001, 103 f.; v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f.; v. 28. März 2003, V ZR 156/02, VIZ 2003, 592; BVerfG, VIZ 2001, 111, 112 ff.; 2002, 640 f.).
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