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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5875
OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03 (https://dejure.org/2004,5875)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.04.2004 - 4 Ws 93/03 (https://dejure.org/2004,5875)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 (https://dejure.org/2004,5875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    StrRehaG § 1 Abs. 5; ; SMAD-Befehl Nr. 201

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 1 Abs. 5; SMAD-Befehl Nr. 201

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rehabilitierungfähigkeit von Entscheidungen der Kommission für Beschlagnahmen und Sequestrationen; Durchführung einer Beschlagnahme oder Sequestration aufgrund eines Befehls; Beschlagnahmen und Sequestrationen durch die Entnazifierungskommission als strafrechtliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 2004, 551
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03
    Der Ausspruch eines solchen ist zwar Straftatbeständen und den auf dieser Grundlage ergangenen Entscheidungen in besonderem Maße immanent (in diesem Sinne ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Juli 2003, veröffentlicht in ZOV 2003, 304 zu verstehen), jedoch nicht ausschließlich diesen vorbehalten.
  • OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 1 Ws (Reha) 58/95

    Strafrechtliche Maßnahmen deutscher Stellen im Sinne des …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03
    Allerdings kommt gleichwohl eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nicht in Betracht, denn diese Vorschrift ist - wie das gesamte Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz - generell nur dann anwendbar, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist (OLG Brandenburg VIZ 1995, 679; OLG Dresden Beschluss vom 23. März 2004 4 Ws 13/04 -).
  • OLG Brandenburg, 20.06.1994 - 1 Ws (Reha) 20/93

    Rechtliches Rehabilitierungsinteresse bei strafrechtlichen Entscheidungen eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03
    Die vom Verfahrensbevollmächtigten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (VIZ 1994, 564) zwingt zu keiner anderen Bewertung, denn diese bezog sich auf ein Strafurteil einer sogenannten "201-Strafkammer" auf der Grundlage der Kontrollratsdirektive Nr. 38, das hier gerade nicht vorliegt, und könnte somit für den hier zu entscheidenden Fall lediglich insoweit von Belang sein, als dort das Vorliegen einer Entscheidung eines deutschen Gerichts bejaht wurde (ebenso Bruns/Schröder/Tappert § 11 Rdnrn. 21 und 22).
  • LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Rena) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551-552) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das, jeweils in-Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.

    Eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG kommt gleichwohl nicht in Betracht, denn diese Vorschrift ist - wie das gesamte Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz - generell nur dann anwendbar, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist ( OLG Brandenburg VIZ 1995, 679; OLG Dresden Beschluss vom 23. März 2004 - 4 Ws 13/04 - und vom 29.4.2004 - 4 Ws 93/03 ).

  • OLG Dresden, 18.09.2020 - 1 Reha Ws 26/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 15 StrRehaG wegen fehlender Anhörung; …

    Staatliches Handeln muss sich dabei als spezifische strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten darstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - juris; KG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 2 Ws 191/10 - juris).
  • LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Reha) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551 [OLG Dresden 29.04.2004 - 4 Ws 93/03]) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.
  • OLG Jena, 16.08.2011 - 1 Ws Reha 21/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Enteignung aufgrund des Gesetzes über die …

    Ein inhaltlicher oder thematischer Zusammenhang mit einem für strafbar erachteten Verhalten kann deshalb nicht von vornherein verneint werden (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 551, 552).
  • KG, 24.06.2010 - 2 Ws 191/10

    Abgrenzung einer Zwangsmaßnahme mit strafrechtlichem Charakter von einer Maßnahme …

    Die staatliche Zwangsmaßnahme muß in einem inhaltlichen oder thematischen Zusammenhang mit dem Vorwurf einer nach DDR-Recht oder DDR-Rechtspraxis strafbaren Handlung bestehen (vgl. Bruns/Schröder/Tappert NJ 1992, 394, 396; OLG Dresden, Beschluß vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - 2 Ws 482/07 REHA - und 27. April 2004 - 5 Ws 253/02 REHA -).
  • KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13

    Zulässigkeit der strafrechtlichen Rehabilitierung von Enteignungsmaßnahmen auf …

    Dies war mit der auf die Umverteilung von Landbesitz zielenden Bodenreform, der Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse im Bereich der Wirtschaft sowie der Entnazifizierung, mit der die Entfernung von Unterstützern des nationalsozialistischen Regimes aus maßgeblichen Positionen des gesamten öffentlichen Lebens verfolgt wurde, und den zu deren Umsetzung ergangenen Entscheidungen und Maßnahmen jedoch nicht bezweckt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2004 - 4 Ws 93/03 - [juris Rdn. 6, 7 m. weit. Nachw.] = VIZ 2004, 551 ; BbgOLG VIZ 1995, 679 ).
  • OLG Dresden, 09.05.2007 - 1 Reha Ws 32/06
    Allerdings kommt gleichwohl eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nicht in Betracht, denn diese Vorschrift ist - wie das gesamte strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz - generell nur dann anwendbar, wenn das jeweils in Rede stehende Handeln seiner Zeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist (OLG Brandenburg VIZ 1995, 679; OLG Dresden VIZ 2004, 551).
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