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   VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10   

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VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10 (https://dejure.org/2010,27102)
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VK Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - VK 13/10 (https://dejure.org/2010,27102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerberstatus eines Bieters nach gescheiterten Vertragsverhandlungen hinsichtlich der Vergabe von sog. Aufträge-Sektoren; Auftrag im Bereich des Verkehrs nach der sog. Sektorenverordnung (SektVO); Europaweite Ausschreibung von Bodenverlegearbeiten und ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzuverlässigkeit des Bieters durch Vertragsverletzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neuausschreibung: Bieter muss nach Kündigung nicht mehr beteiligt werden! (IBR 2011, 292)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10
    Der Fall sei vergleichbar dringlich dem einer Neuvergabe nach Insolvenz (so: VK Bund, Beschluss vom 29. Juni 2005 - VK 3-52/05).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/02

    Ausschluss eines ungeeigneten Bieters vom Vergabeverfahren: Annahme der

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10
    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2003 - 1 U 130/02, IBR 2003, 496).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01

    Mangelnde Eignung im Vergabeverfahren aufgrund eigener Erfahrungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10
    Erforderlich bei der Bewertung der Zuverlässigkeit ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfanges, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2001 - Verg 27/01).
  • VK Arnsberg, 28.10.2008 - VK 24/08

    Fehlerhafte Ausschreibung eines Nachfolgeauftrages

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10
    Einer potenziellen Bieterstellung würde im Ergebnis der Streit über die vertragskonforme Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Antragstellerin entgegen gestanden haben (vgl. zu vergleichbarer Fallkonstellation: VK Arnsberg, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - VK 24/08).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2010 - Verg W 8/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 20.5.2010 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 10.5.2010, VK 13/10, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin gab zum Naturwerkstein Typ 1 - Jura Kalkstein beige - die Firma J... aus E... (im folgenden J...) als Steinbruch/Steinbrüche an (Bl. 360-361 und 429-430 VK 13/10).

    Bereits ihrem ersten Angebot legte die Antragstellerin ein Schreiben der J... bei, aus dem sich ergibt, dass diese das Rohmaterial als Vertriebsgesellschaft anbietet (Bl. 487 VK 13/10).

    Aus der Konformitätserklärung der J..., die den Angebotsunterlagen der Antragstellerin ebenfalls beigefügt war, sind insgesamt acht Steinbruchunternehmen genannt (Bl. 362 VK 13/10).

    Der Auftraggeber änderte nach dem Bietergespräch in den Vorbemerkungen und Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis (VEL) die Vorgaben zur Rohmaterialsicherung in Ziffer 3.4.2 (Bl. 573 VK 13/10).

    Die VEL mit Stand vom 3.4.2009 sehen in Punkt 3.3 "Bemusterung Naturwerksteinarbeiten" außerdem wie bisher drei Stufen für die Bemusterung der Gesteinsarten vor, eine erste Stufe bei Angebotsabgabe, eine zweite zu den Bietergesprächen und eine dritte nach Beauftragung (Bl. 570-571 VK 13/10).

    Nach Ziffer 18 ist die Auftraggeberin zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftragnehmer die Vertragserfüllungssicherheit auch nach Ablauf einer Nachfrist nicht beigebracht hat (Bl. 465 ff., 472 VK 13/10).

    Sie benenne als weiteren Lieferanten die Firma Z... (Bl. 484 ff. VK 13/10).

    Mit Schreiben vom 20.11.2009 (Bl. 1032-1034 VK 13/10) teilte die Antragstellerin der Auftraggeberin mit, dass die J... nicht bereit sei, die ihr gegenüber erteilten Lieferzusagen einzuhalten, und dass sie im übrigen auch nicht in der Lage sei, die ausgeschriebenen Qualitäten in der erforderlichen Menge durchgängig und rechtzeitig bereitzustellen.

    Die Auftraggeberin erwiderte mit Schreiben vom 27.11.2009 (Bl. 583-584 VK 13/10), dass sie dies als Verletzung der Vertragspflichten durch die Antragstellerin betrachte und forderte sie auf, bis zum 2.12.2009 den Nachweis der Sicherung des notwendigen vertraglich vereinbarten Natursteinmaterials zu führen.

    Mit Schreiben vom 8.12.2009 (Bl. 606 VK 13/10) teilte die J... der Auftraggeberin mit, sie sei von der Antragstellerin aufgefordert worden, von ihren Liefergarantien zurückzutreten.

    den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 10.5.2010 - VK 13/10 - aufzuheben und festzustellen, dass der im Amtsblatt der Europäischen Union am 13.2.2010 - 2010/S 31-044127 - bekannt gemachte Vertrag zwischen der Auftraggeberin und der Beigeladenen über die Ausführung der Verlegung von Natur-, Betonswerkstein- und Terrazzobelägen einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen wie z. B. Fugenprofile, Einfassungswinkel etc. - Az. der Auftraggeberin A35 000 253 - von Anfang an unwirksam ist.

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Vollbeweis bedeutet, dass die erforderlichen Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein müssen (vgl. Urteil des Senats vom 20.05.2014, Az.: L 15 VK 13/10; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R).
  • VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14

    Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

    Die hier vertretene Auslegung des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch nicht europarechtswidrig, da der gemäß der EU-Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG geforderte effiziente Rechtsschutz nicht tangiert ist: Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines de-facto-Verfahrens erscheint daher nicht geboten (so 1 VK Bund, B. v. 23.03.2011 - Az.: VK 1-12/11; vgl. auch VK Brandenburg, B. v. 10.05.2010 - Az.: VK 13/10).

    Für das Vorliegen einer Gesetzeslücke, so dass eine analoge Anwendung in Betracht gezogen werden könnte, bestehen nach der gesetzlichen Neuregelung keine Anhaltspunkte (VK Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2010 - Az.: VK 13/10).

  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VU 1/10

    Urteil von grundsätzlicher Bedeutung

    Haben mehrere Ursachen zu einem Schaden beigetragen, ist eine vom Schutzbereich des BVG umfasste Ursache dann rechtlich wesentlich, wenn nicht die andere(n), nicht dem Schutzbereich des BVG unterfallende(n) Ursache(n) eine überragende Bedeutung hat (haben) (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10 - m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) und die vom Schutzbereich des BVG umfasste Ursache nicht völlig in den Hintergrund drängt (drängen) (vgl. Urteile des Senats vom 02.07.2013, Az.: L 15 VS 9/10, und 20.05.2014, Az.: L 15 VK 13/10).
  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines    möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte jedoch effizient während des laufenden "Vergabeverfahrens" wahrnehmen;  weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines de-facto-Verfahrens erscheint daher nicht geboten (vgl. hierzu auch VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014, 3 VK 02/2014, Veris Datenbank vom 15.01.2016; 1 VK Bund Beschluss vom 23.03.2011 - Az.: VK  1 - 12/11; VK Brandenburg B.V.10.05.2010 - Az.: VK 13/10).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2010 - Verg W 8/10

    Anhörungsrügeverfahren ist kein Rechtsmittelverfahren!

    Der Senat hat mit am 14.9.2010 verkündetem Beschluss die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 20.5.2010 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 10.5.2010 - VK 13/10 - zurückgewiesen.
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https://dejure.org/2010,98555
VK Brandenburg, 10.10.2010 - VK 13/10 (https://dejure.org/2010,98555)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2010 - VK 13/10 (https://dejure.org/2010,98555)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2010 - VK 13/10 (https://dejure.org/2010,98555)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.10.2010 - VK 13/10
    Der Fall sei vergleichbar dringlich dem einer Neuvergabe nach Insolvenz (so: VK Bund, Beschluss vom 29. Juni 2005 - VK 3-52/05).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 1 U 130/02

    Ausschluss eines ungeeigneten Bieters vom Vergabeverfahren: Annahme der

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.10.2010 - VK 13/10
    Aus der Tatsache einer Vertragsverletzung kann daher nur dann der Rückschluss auf eine Unzuverlässigkeit des Bieters gezogen werden, wenn der Mangel gravierend ist, d.h. zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht, führt (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. April 2003 - 1 U 130/02, IBR 2003, 496).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01

    Mangelnde Eignung im Vergabeverfahren aufgrund eigener Erfahrungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.10.2010 - VK 13/10
    Erforderlich bei der Bewertung der Zuverlässigkeit ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfanges, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2001 - Verg 27/01).
  • VK Arnsberg, 28.10.2008 - VK 24/08

    Fehlerhafte Ausschreibung eines Nachfolgeauftrages

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.10.2010 - VK 13/10
    Einer potenziellen Bieterstellung würde im Ergebnis der Streit über die vertragskonforme Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Antragstellerin entgegen gestanden haben (vgl. zu vergleichbarer Fallkonstellation: VK Arnsberg, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - VK 24/08).
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