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   VK Brandenburg, 19.09.2013 - VK 17/13   

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VK Brandenburg, 19.09.2013 - VK 17/13 (https://dejure.org/2013,52926)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2013 - VK 17/13 (https://dejure.org/2013,52926)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2013 - VK 17/13 (https://dejure.org/2013,52926)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.09.2013 - VK 17/13
    Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen (vgl. Wiese in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Kommentar, 2. Auflage, § 107, Rn. 85; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - Verg 48/08).
  • OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05

    Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.09.2013 - VK 17/13
    Die Rügeobliegenheit verlangt jedoch, dass jeder Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss (OLG Dresden, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - WVerg 0005/05).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - Verg W 3/13

    Verspätetes Rügen von Verfahrensmängeln im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.09.2013 - VK 17/13
    Werden Rügen zu spät erhoben, können deshalb mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April - - Verg W 3/13).
  • LSG Bayern, 06.03.2024 - L 2 U 222/22

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Die Darlegung der Missbräuchlichkeit und der Hinweis auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung können - wie hier in der mündlichen Verhandlung vom 06.03.20024 - in einem Gerichtstermin (mündliche Verhandlung oder Erörterungstermin) oder "auch in einer gerichtlichen Verfügung" (Bundestags-Drucksache 16/7761, S. 23), also in einem gerichtlichen Schreiben an den Beteiligten, erfolgen (ständige Rspr., vgl. z.B. Bayer. LSG, Urteil vom 27.03.2014, L 15 VK 17/13, und Beschluss vom 25.03.2019, L 20 P 35/18).
  • LSG Bayern, 30.10.2020 - L 20 KR 151/20

    Sozialgerichtsverfahren: Entscheidung durch Beschluss gem. § 153 Abs. 4 SGG bei

    Die Darlegung der Missbräuchlichkeit und der Hinweis auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung kann in einem Gerichtstermin (mündliche Verhandlung oder Erörterungstermin) oder "auch in einer gerichtlichen Verfügung" (Bundestags-Drucksache 16/7761, S. 23), also - wie hier am 14.05.2020 - in einem gerichtlichen Schreiben an den Beteiligten erfolgen (ständige Rspr., vgl. z.B. Bayer. LSG, Urteil vom 27.03.2014, L 15 VK 17/13, und Beschluss vom 25.03.2019, L 20 P 35/18).
  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VS 4/13

    Überprüfungsantrag

    Nicht ausreichend ist es daher, wenn erst in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren neue Tatsachen bekannt werden (vgl. BSG, Urteil vom 13.02.2014, Az.: B 4 AS 22/13 R; Urteile des Senats vom 18.02.2014, Az.: L 15 VK 3/12, vom 27.03.2014, Az.: L 15 VK 17/13, und vom 05.08.2014, Az.: L 15 VK 15/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2012, Az.: L 34 AS 116/12; Kunze, VSSR 3/2001, S. 151, 156).
  • LSG Bayern, 18.05.2020 - L 20 VG 6/19

    Soziales Entschädigungsrecht: Patient als Gewaltopfer bei ärtlciher Behandlung

    Die Darlegung der Missbräuchlichkeit und der Hinweis auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung kann in einem Gerichtstermin (mündliche Verhandlung oder Erörterungstermin) oder "auch in einer gerichtlichen Verfügung" (Bundestags-Drucksache 16/7761, S. 23), also - wie hier am 01.08.2019 - in einem gerichtlichen Schreiben an den Beteiligten erfolgen (ständige Rspr., vgl. z.B. Bayer. LSG, Urteil vom 27.03.2014, L 15 VK 17/13, und Beschluss vom 25.03.2019, L 20 P 35/18).
  • LSG Bayern, 10.01.2017 - L 15 VK 14/16

    Unzulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Die Darlegung der Missbräuchlichkeit und der Hinweis auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung können in einem Gerichtstermin (mündliche Verhandlung oder Erörterungstermin) - oder "auch in einer gerichtlichen Verfügung" (vgl. Bundestags-Drucksache 16/7761, S. 23), also - wie hier am 24.11.2016 - in einem gerichtlichen Schreiben an den Beteiligten erfolgen (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 27.03.2014, Az.: L 15 VK 17/13, und vom 05.07.2016, Az.: L 15 VG 33/14).
  • LSG Bayern, 25.03.2019 - L 20 P 35/18

    Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Versicherte bei ungewollter

    Die Darlegung der Missbräuchlichkeit und der Hinweis auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung kann in einem Gerichtstermin (mündliche Verhandlung oder Erörterungstermin) oder "auch in einer gerichtlichen Verfügung" (vgl. Bundestags-Drucksache 16/7761, S. 23), also - wie hier am 12.09.2018, 15.01.2019 und 05.02.2019 - in einem gerichtlichen Schreiben an den Beteiligten erfolgen (ständige Rspr., vgl. z.B. Bayer. LSG, Urteile vom 27.03.2014, L 15 VK 17/13, und vom 05.07.2016, L 15 VG 33/14).
  • VK Brandenburg, 31.05.2016 - VK 6/16

    Ist Betonbauweise gefordert, genügt Referenz zu Asphaltbauweise nicht!

    Es spricht vieles dafür, dass sich der Maßstab der "Erkennbarkeit" objektiviert an der Anwendung der üblichen Sorgfalt eines durchschnittlichen verständigen Bieters der angesprochenen Branche bzw. des angesprochenen Bieterkreises ausrichten sollte (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 19. September - - VK 17/13), der mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist.
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