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   VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12   

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https://dejure.org/2012,32649
VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12 (https://dejure.org/2012,32649)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2012 - VK 25/12 (https://dejure.org/2012,32649)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2012 - VK 25/12 (https://dejure.org/2012,32649)
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    Fehlerhafte Eintragungen sind keine fehlenden Erklärungen!

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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unrichtige Eigenerklärung zur Eignung ist keine fehlende Erklärung! (IBR 2013, 45)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12
    Allerdings sei die von der Vergabekammer in Bezug genommene Entscheidung des OLG München vom 15. März 2012 (Verg 2/12) nicht einschlägig, da vorliegend kein Nachweis eines Mindestumsatzes gefordert wurde.

    Entgegen der Auffassung des Beigeladenen sei der Beschluss des OLG München vom 15. März 2012 (Verg 2/12) auch vorliegend relevant, da der Senat - unabhängig von der zu entscheidenden Sachverhaltskonstellation - die Abänderung eines einmal eingereichten Eignungsnachweises (Ziff. II 2 d der Entscheidung) für unzulässig erachtet.

    Das OLG München hat dem folgend in seiner Entscheidung vom 15. März 2012 - Verg 2/12 - festgestellt (vgl. Rn. 67 - zitiert nach juris), dass die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht auf fehlerhafte Angaben anwendbar ist, sondern ausschließlich fehlende Erklärungen und Nachweise der Nachforderungspflicht des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unterliegen.

    In der Entscheidung des OLG München vom 15. März 2012 (a.a.O., Rn. 65 ff.) wird die Zulässigkeit der Abänderung eines einmal eingereichten Eignungsnachweises folgerichtig strikt abgelehnt.

  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12
    Aufgrund der in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes verlangten Vorlage mit Angebotsabgabe seien gemäß Beschluss des OLG Frankfurt vom 9. Juli 2010 (11 Verg 5/10) nachträgliche Korrekturen und Erklärungen dazu ausgeschlossen.

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat und die Angebote seiner Konkurrenten nicht kennt, darf er nach der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte (vgl. bspw. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2012 - Verg W 5/12, Rn. 4; auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 11 Verg 5/10, Rn. 50 ff., m.w.N.; zitiert nach juris) im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf Grundlage seines eingeschränkten Informationsstandes für wahrscheinlich oder möglich halten darf.

  • VK Bund, 19.03.2007 - VK 3-16/07

    Abwasserreinigungsanlage

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12
    Inhaltliche Fehler seien, so der Beschluss der 3. VK Bund vom 19. März 2007 (VK 3-16/07), vielmehr der materiellen Eignungsprüfung zuzuordnen.

    Die vom Beigeladenen herangezogene Entscheidung der 3. VK Bund vom 19. März 2007 (VK 3-16/07) ist vor Inkrafttreten der Nachforderungspflicht des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A zum alten Recht ergangen.

  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zwingender Ausschluss des Angebots bei fehlendem

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12
    Die gebührenrechtliche Privilegierung des Auftraggebers wird im Rahmen der Kosteneinziehung berücksichtigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 9/09, Rn. 39, 40 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12
    Der Beigeladene hat zwar keine eigenen Anträge gestellt, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers aber umfassend schriftsätzlich verteidigt; er ist den Beanstandungen der Antragstellerin im Einzelnen auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - Verg W 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde in einem

    Auszug aus VK Brandenburg, 24.08.2012 - VK 25/12
    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat und die Angebote seiner Konkurrenten nicht kennt, darf er nach der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte (vgl. bspw. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2012 - Verg W 5/12, Rn. 4; auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 11 Verg 5/10, Rn. 50 ff., m.w.N.; zitiert nach juris) im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf Grundlage seines eingeschränkten Informationsstandes für wahrscheinlich oder möglich halten darf.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist es hierfür ausreichend, wenn er entweder Anträge stellt oder sich sonst durch Schriftsätze aktiv beteiligt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 12.1.2012, 13 Verg 8/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.5.08, Verg W 11/06; Vk Brandenburg, Beschluss vom 24.8.12, VK 25/12; Summa, jurisPK Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 22; Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 Rdnr. 27; Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 29; a.A.: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2014, 2 Verg 14/11; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 6.11.2015, 1 SVK 024-15).
  • VK Brandenburg, 25.06.2014 - VK 6/14

    AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

    Die Beigeladene hat zwar keine eigenen Anträge gestellt, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers aber umfassend schriftsätzlich verteidigt; sie ist den Beanstandungen der Antragstellerin auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06; VK Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2012 - VK 25/12).
  • VK Thüringen, 04.01.2019 - 250-4002-8706/2018-E-027-EF

    Eignungsprüfung ist nicht auf geforderte Nachweise begrenzt!

    München, Beschluss vom 15.03.2012, Az.: Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2012, Az.: VII-Verg 47/12; Vergabekammer Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2012, Az.: VK 25/12; a.A. Burgi/Dreher Kommentar zum Vergaberecht, VgV-SektVO- KonzVgV-VSVgV-VOB/A-EU-VOB/A-VS, 3. Aufl., 2019, § 16 a VOB/A-EU, Rdn. 38 a.E.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 3 VK LSA 67/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: "Bauzeit" als Zuschlagskriterium; Angebotsauschluss

    Vielmehr verhindert diese Regelung lediglich, dass unvollständige Angebote per se ausgeschlossen werden (VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2012 - VK 25/12).
  • VK Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 3 VK LSA 10/13

    Ausschluss eines Angebotes aus der Wertung in einem Vergabeverfahren

    Hat der Bieter mit dem Angebot Angaben zum Umsatz gemacht, wie vorliegend, die inhaltlich nicht ausreichend sind, würde die nachträgliche Vorlage ausreichender Unterlagen eine Änderung des Angebots beinhalten ( OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12 , VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2012 - VK 25/12).
  • VK Hessen, 12.10.2012 - 69d-VK-25/12

    Architektenvertrag unklar: Bieter dürfen neue Angebote abgeben!

    Mit Beschluss vom 5. September 2012 - 69d VK 25/2012 - hat die erkennende Kammer entschieden, dass zulasten der Antragstellerin kein zwingender Ausschlussgrund vorliege.
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