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Rechtsprechung
   VK Berlin, 01.11.2004 - VK-B2-52/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33002
VK Berlin, 01.11.2004 - VK-B2-52/04 (https://dejure.org/2004,33002)
VK Berlin, Entscheidung vom 01.11.2004 - VK-B2-52/04 (https://dejure.org/2004,33002)
VK Berlin, Entscheidung vom 01. November 2004 - VK-B2-52/04 (https://dejure.org/2004,33002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 17.04.2002 - 4 U 3972/01

    Vergabe-Bekanntmachung: Anforderungen an die Aufforderung zur Angebotsabgabe

    Auszug aus VK Berlin, 01.11.2004 - VK-B2-52/04
    Eine Verpflichtung der Vergabestelle, auf unzureichende oder unvollständige Unterlagen hinzuweisen oder Angaben nachzufordern, besteht grundsätzlich nicht (OLG Nürnberg OLGR 2002, 433).
  • VK Südbayern, 08.08.2014 - Z3-3-3194-1-31-06/14

    Referenznachweise erfüllen Mindestanforderungen nicht: Bieter ist zwingend …

    Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (OLG Düsseldorf, B. v. 27.02.2008 - Az.: VII-Verg 41/07, VK Berlin, B. v. 01.11.2004 - Az.: VK-B 2-52/04, etc.).
  • VK Sachsen, 25.01.2008 - 1/SVK/088-07

    Rahmenvereinbarungen in VOF-Verfahren zulässig?

    Nach § 107 Absatz 3 Satz 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (VK Berlin, B. v. 01.11.2004 - Az.: VK - B 2 - 52/04).
  • VK Sachsen, 10.04.2007 - 1/SVK/020-07

    Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Nach § 107 Absatz 3 Satz 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (VK Berlin, B. v. 01.11.2004 - VK - B 2 - 52/04. Diese Regelung ist vom Gesetzgeber als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben konzipiert worden und schützt das öffentliche Interesse an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens (VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - VK 49/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des …

    Rn. 145 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (VK Berlin, Beschluss vom 01.11.2004, Az.: VK-B 2-52/04).
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