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Rechtsprechung
   VK Berlin, 02.08.2006 - VK-B1-33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,65953
VK Berlin, 02.08.2006 - VK-B1-33/06 (https://dejure.org/2006,65953)
VK Berlin, Entscheidung vom 02.08.2006 - VK-B1-33/06 (https://dejure.org/2006,65953)
VK Berlin, Entscheidung vom 02. August 2006 - VK-B1-33/06 (https://dejure.org/2006,65953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schaden eines Unternehmens bei Bestehen einer nur theoretischen Chance auf Erteilung des Zuschlags bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren; Voraussetzungen für den Ausschluss eines Angebots; Erfordernis einer Ermessensausübung bei Wertung der Angebote; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - Verg 67/03

    Ohne Zuschlagschance keine Antragsbefugnis!

    Auszug aus VK Berlin, 02.08.2006 - VK-B1-33/06
    Die Kammer vertritt insoweit im Ergebnis die Auffassung, dass es gerade im Gegenteil einen Vergabefehler des Antragsgegners begründet hätte, über das Fehlen der eindeutig geforderten Unterlagen hinwegzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.12.2003 - VII - Verg 67/03), und dass der diesbezügliche Vorwurf, es handele sich vorliegend um "blanke Förmelei" aus den dargestellten Gründen unberechtigt ist.

    Eine in der Bekanntmachung genannte Anforderung verliert nicht mangels entsprechender Wiederholung an Bedeutung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.12.2003 - VII - Verg 67/03).

  • VK Berlin, 15.07.2009 - VK-B1-16/09

    Ausschreibung muss für durchschnittlichen Bieter verständlich sein

    Insoweit hält die erkennende Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. VK Berlin, Beschluss v. 02.08.2006 - VK - B1- 33/06; Beschluss v. 07.08.2006 - VK - B1 - 34/06; ebenso eindeutig auch VK Bund, Beschluss v. 29.07.2005 - VK 3 - 76/05).
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