Rechtsprechung
| VK Bund, 03.02.2006 - VK 1-01/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Anwendungsbereich des GWB: § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB bietet keinen Raum für eine Abwägung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Bewachungsdienstleistung - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das öffentliche Vergabeverfahren eines öffentlichen Bewachungsauftrags; Rechtmäßigkeitsanforderungen an den Ausschluss eines Bieters aus einem öffentlichen Vergabeverfahren; Voraussetzungen der Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter eines auszuwählenden ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Vergaberechtsschutz bei sicherheitsrelevanten Aufträgen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- KG, 19.06.2001 - KartVerg 1/99
Umzug des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin
Auszug aus VK Bund, 03.02.2006 - VK 1-01/06
a) Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.3.2005,VII Verg 1010/04 für den Fall der Sicherheitsüberprüfung nach § 10 SÜG und KG, Beschl. v. 19.6.2001, Kart Verg 1/99).Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht unverhältnismäßig, das einzusetzende Wachpersonal einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG zu unterziehen (vgl. auch KG, Beschl. v. 19.6.2001, Kart Verg 1/99, das für den Fall von Speditionsleistungen im Rahmen des Umzugs des ... Amtes von Bonn nach Berlin das Vorliegen der Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB bejaht hatte).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05
Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei …
Auszug aus VK Bund, 03.02.2006 - VK 1-01/06
Die Nichtanwendbarkeit des 4. Teils des GWB bedeutet auch keine generelle Rechtsschutzversagung zu Lasten der ASt, sondern gewährt ihr lediglich keinen Rechtsschutz vor den Nachprüfungsinstanzen des GWB (s. hierzu OVG Koblenz, Beschl. v. 25.5.2005, 7 B 10356/05). - EuGH, 16.10.2003 - C-252/01
Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verfahren zur …
Auszug aus VK Bund, 03.02.2006 - VK 1-01/06
Die europäischen Richtlinien nehmen in den jeweiligen Ausnahmefällen den Auftrag (ungeachtet seines Werts) von einer Anwendung des (europäischen) Vergaberechts einschließlich der Rechtsmittelrichtlinie (89/665/EWG) aus (so auch EuGH, Urteil v. 18.10.2003, Rs. C-252/01 "Luftfotografie"). - OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 61/02
Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?
Auszug aus VK Bund, 03.02.2006 - VK 1-01/06
Selbst wenn man bei der Anwendung des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB eine Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Bieterinteressen für erforderlich halten würde und dementsprechend verlangt, dass die vom Auftraggeber geforderten Sicherheitsmaßnahmen das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren haben (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.12.2004, Verg 101/04 unter Berufung auf eine ältere Entscheidung - Beschl. v. 30.4.2003, Verg 61/02 - , die allerdings die 3. Alternative des § 100 Abs. 2 lit.d) GWB betraf, welche unstreitig eine Abwägung erfordert), fiele diese Abwägung hier nicht zugunsten der ASt aus.
- OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen …
§ 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB biete im Gegensatz zur 3. Alt. dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008 - VK 1 - 48/08; VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - VK 1 - 136/06; VK Bund, Beschluss vom 3. Februar 2006 - VK 1 - 01/06; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 12. Oktober 2009, § 100 GWB, 9.3.4.3.3; die Entscheidung OLG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - WVerg 0003/09, macht diesbezüglich keine Aussage). - VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig
Insoweit verwies der Auftraggeber auf die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (B. v. 03.02.2006, VK 1- 1/06) und nahm Bezug auf Artikel 14 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18 EG.Damit unterliege die Bestimmung sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht nicht der Disposition des öffentlichen Auftraggebers.Es kommt somit im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Auftraggeber die streitgegenständliche Vergabe in Kenntnis oder Unkenntnis der Anwendbarkeit des GWB durchgeführt hat oder ob sich der Auftraggeber sogar wie die Antragstellerin meint willentlich für die Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB entschieden hat, da ihm ohnedies hinsichtlich der Anwendbarkeit der Bereichsausnahme kein ,,Ermessen" zusteht ( so auch VK Bund, B. v. 26.01.2006, VK 1, 01 / 06; B. v. 03.02.2006 VK 1 - 01 / 06 sowie B. v. 12.12.2006, VK 1 - 136 / 06).
Im Ergebnis ist nach Auffassung der Vergabekammer Bund (VK Bund, B. v. 3.2.2006 VK 1-01/06 ) noch nicht einmal erforderlich, dass die bei dem Auftragnehmer beschäftigten Personen dienstlich auf die Verschlusssachen Zugriff haben werden.
- VK Bund, 15.07.2008 - VK 3-89/08
Vertrag für 3 Jahre über die Disposition und Durchführung von …
Dies trifft z.B. auf Kuriere oder Boten zu, die Verschlusssachen befördern, oder auf Bewachungspersonal (vgl. § 10 Abs. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA); 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. Februar 2006, VK 1- 1/06).
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