Rechtsprechung
| VK Bund, 30.05.2008 - VK 1-48/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe einer Baumaßnahme - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Transparenz der Darstellung einer Kostenberechnung einer vergaberechtlichen Ausschreibung einer Baumaßnahme i.R.e. nichtoffenen Verfahrens; Anforderungen an die Ausgestaltung einer Kostenberechnung nach den formalen und inhaltlichen Anforderungen der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baumaßnahmen bei Flughäfen außerhalb des Vergaberechts?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfBR 2008, 603
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06
Wartungs- und Instandsetzungsvertrag TV-Überwachungsanlagen für Flughäfen
Auszug aus VK Bund, 30.05.2008 - VK 1-48/08
a) Bei der Regelung des § 7 LuftSiG, die zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestimmte Personen anordnet, handelt es sich, soweit die Vorschrift im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen soll, um eine Vorschrift im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB (vgl. VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006, VK1- 136/06;… Immenga/Mestmäcker-Dreher, GWB, 4. Aufl., § 100 Rn. 32).Dementsprechend kommt es bei § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Var. GWB nur noch darauf an, ob die Voraussetzungen der innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorliegen (zu dieser Prüfung siehe oben b); vgl. zum Ganzen VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006, VK1-136/06).
- OLG Düsseldorf, 30.03.2005 - Verg 101/04
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!
Auszug aus VK Bund, 30.05.2008 - VK 1-48/08
Sie ist zudem mit der erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach §§ 9, 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) vergleichbar; Sicherheitsüberprüfungen nach SÜG gelten ebenfalls als besondere Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Var. GWB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2005, VII-Verg 101/04).
- VK Hamburg, 12.03.2010 - VgK FB 6/09
Ausschluss des Vergaberechtsregimes: Digitales Notruf- und Funkabfragesystem für …
Rn. 55 a) Die Vergabekammer hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB vorliegen (VK Bund, Beschluss v. 30.05.2008, VK 1-48/08; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 28.11.2006, VK - SH 25/06).Die Norm steht nicht zur Disposition des Auftraggebers (VK Bund, Beschluss v. 30.05.2008, VK 1-48/08; VK Sachsen, Beschluss v. 12.06.2009, 1/SVK/011-09).
Sollte eine solche Sicherheitsüberprüfung nach einem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen sein, kann dies als Indiz für das Vorliegen eines sicherheitsrelevanten Auftrags gewertet werden (…OLG Dresden, Beschluss v. 18.09.2009, WVerg 0003/09 Rn. 8; VK Bund, Beschluss v. 30.05.2008, VK 1-48/08; VK Bund, Beschluss v. 2.02.2006, VK 2-02/06; VK Bund, Beschluss v. 14.07.2005, VK 3-55/05;… Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 1281).
Weder dem Wortlaut noch der Ratio der zweiten Tatbestandsvariante lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber auf ein Abwägungselement verzichtet hat und eine Abwägung nur bei der dritten und vierten Tatbestandsvariante als notwendig erachtet (so aber etwa VK Bund, Beschluss v. 30.03.2008, VK 1-48/08; VK Bund, Beschluss v. 12.12.2006, VK 1-136/06).
- OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen …
§ 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB biete im Gegensatz zur 3. Alt. dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008 - VK 1 - 48/08; VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - VK 1 - 136/06; VK Bund, Beschluss vom 3. Februar 2006 - VK 1 - 01/06; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 12. Oktober 2009, § 100 GWB, 9.3.4.3.3; die Entscheidung OLG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - WVerg 0003/09, macht diesbezüglich keine Aussage). - VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig
Bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes (,,gilt nicht") ergibt sich zudem, dass die Unterwerfung unter den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 GWB nicht zur Disposition des öffentlichen Auftraggebers steht (1. VK Bund, B. v. 30.05.2008, VK 1-48/08). - VK Bund, 30.07.2010 - VK 2-56/10
Beschaffung von Handgepäckkontrollstellen
Es kann dabei dahinstehen, ob, wie es Ag und Bg vertreten, der vierte Teil des GWB bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil über den Tatbestand des § 100 Absatz 2 lit. d) bb) GWB hinaus keine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung stattfinden muss (so VK Bund, Beschluss vom 13. März 2009, VK 2 - 208/08) und somit allein die erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG als besondere Sicherheitsmaßnahme für das Eingreifen der Bereichsausnahme ausreicht (VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008, VK 1 - 48/08).
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