Rechtsprechung
| VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/2003 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge und positive rechtliche Kenntnis des Vergabeverstoßes (nach einer Rechtsberatung)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zu viele Alternativpositionen: Ausschreibung ist aufzuheben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fehlerhaftigkeit einer Ausschreibung wegen zu vielen Alternativposten; Bestimmung des Begriffs der Eventualposition; Umfang der zulässigen Eventualposition; Sinn und Zweck der Unverzüglichkeit der Rüge eines Vergabefehlers; Verpflichtung zur Rüge eines Vergabefehlers im ...
Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/2003
- OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!
Auszug aus VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/03
Allein der zeitliche Ablauf erst das Absageschreiben, dann die Rüge, rechtfertigen diesen Rückschluss nicht sondern passt ebenso auf die Darstellung der Antragstellerin, die unwiderlegt vorgetragen hat, erst durch ihren Verfahrensbevollmächtigten am 19.05.2003 über den Vergabeverstoß unterrichtet worden zu sein." Danach ist der Nachweis der Spekulationsabsicht zu fordern oder zumindest des "sich böswilligen Verschließens gegenüber einer sich aufdrängenden Erkenntnis" (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 18.07.2001, Az.: Verg 16/01, in ähnlicher Form BGH in OLG Koblenz, Az.: 1 Verg 2/03 vom 05.06.2003: "Wenn sich ein redlich denkender nicht der Überzeugung verschließen würde, die der rechtlichen Würdigung der tatsächlichen Umstände zugrunde liegt."). - OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03
Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes
Auszug aus VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/03
Allein der zeitliche Ablauf erst das Absageschreiben, dann die Rüge, rechtfertigen diesen Rückschluss nicht sondern passt ebenso auf die Darstellung der Antragstellerin, die unwiderlegt vorgetragen hat, erst durch ihren Verfahrensbevollmächtigten am 19.05.2003 über den Vergabeverstoß unterrichtet worden zu sein." Danach ist der Nachweis der Spekulationsabsicht zu fordern oder zumindest des "sich böswilligen Verschließens gegenüber einer sich aufdrängenden Erkenntnis" (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 18.07.2001, Az.: Verg 16/01, in ähnlicher Form BGH in OLG Koblenz, Az.: 1 Verg 2/03 vom 05.06.2003: "Wenn sich ein redlich denkender nicht der Überzeugung verschließen würde, die der rechtlichen Würdigung der tatsächlichen Umstände zugrunde liegt."). - OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - 5 Verg 4/99
Ausschreibung von Optionen; Tätigkeitsverbote für Organe einer Vergabestelle
Auszug aus VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/03
Dafür spricht auf den ersten Blick bereits die Art der Begründung, die sich ausschließlich auf den Beschluss des OLG Saarbrücken vom 22.10.1999, Az.: 5 Verg 4/99 bezieht und die Tatsache, dass die Antragstellerin wie alle anderen Bieter offenbar das Leistungsverzeichnis so gut wie möglich bearbeitet hat und ein aus ihrer Sicht der Anfrage gemäßes sinnvolles Angebot erstellt hat. - OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - Verg 48/03
Spekulatives Zurückhalten einer Rüge; Anforderungen an die Auswahl der …
Auszug aus VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/03
In seiner Entscheidung vom 08.10.2003 (Az.:VII Verg 48/03) hat es in einem sehr ähnlich gelagerten Fall unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des OLG's und anderer Gerichte vielmehr folgendes festgehalten: "Die Antragstellerin mag nicht unerfahren im Umgang mit öffentlichen Vergabeverfahren gewesen sein.
- OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04
Zulässigkeit von Wahlpositionen
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 28. Januar 2004 (VK 1 - 30/03) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die angefochtene Entscheidung im Ausspruch zu den Ziffern 1. bis 3. wie folgt neu gefasst wird:. - VK Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - VK-SH 28/04
Wohnungsbauunternehmen d. öffentlichen Hand: Öffentliche Auftraggeber?
Zu Recht wird daher in der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich die Wertung von Bedarfspositionen bejaht (u.a. VK Arnsberg, Beschluss v. 28.01.04- VK 1- 30/2003; VK Münster, Beschluss vom 25.02.2003 VK 01/03; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam § 25Rn 156; im Ergebnis auch VK Magdeburg, Beschluss vom 22.02.2001 33-32571/07 VK 15/00 MD). - VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 14/05
Wertung von Bedarfspositionen
Zu Recht wird daher in der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich die Wertung von Bedarfspositionen bejaht (u.a. erkennende Kammer, Beschluss vom 03.11.2004, VK-SH 28/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.05, 6 Verg 6 /04 ;VK Arnsberg, Beschluss v. 28.01.04- VK 1- 30/2003; VK Münster, Beschluss vom 25.02.2003 VK 01/03; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam § 25Rn 156; im Ergebnis auch VK Magdeburg, Beschluss vom 22.02.2001 33-32571/07 VK 15/00 MD).
- VK Sachsen, 11.11.2004 - 1/SVK/105-04
Abweichungen jeglicher Art qualifizieren als Nebenangebot
Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (Vergabekammer Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2004 - Az.: VK 1-30/2003). - VK Schleswig-Holstein, 13.12.2004 - VK-SH 33/04
Ausschluss wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen
Wenn sich die Vergabestelle den Vergabevorschlag eines Dritten zu eigen macht, muss ein entsprechender schriftlicher Zustimmungsvermerk der Vergabestelle selbst ergehen, aus dem die Zustimmung, die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Vergabestelle deutlich wird (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2001, 1 VK 36/01; VK Sachsen, Beschluss vom 29.05.2002, 1/SVK/044-02; VK BR Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2004, VK 1-30/2003). - VK Sachsen, 17.09.2007 - 1/SVK/058-07
Kalkulationsgrundlagen an nur einen Bieter: Aufhebung!
Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (Vergabekammer Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2004 - Az.: VK 1-30/2003). - VK Südbayern, 29.01.2007 - Z3-3-3194-1-37-11/06
Leistungsbeschreibung in europaweiter Ausschreibung
Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen aber nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg, Beschluss vom 28.012004 - Az.: VK 1-30/2003). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05
Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen; …
Dementsprechend kommt eine Verpflichtung desöffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, im allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2000, Az.: Verg 15/00, m.w.N.; vgl. ferner OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2004, Az.: 1 Verg 15/03 ; VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, Az.: 1/SVK/108-04; VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2004, Az.: VK 8/04; VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, Az.: 1/SVK/108-04; VK Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2004, Az.: VK 1-30/2003). - VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
Abschluss eines Vertrags über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von …
Rn. 36 Auch soweit der Auftraggeber sich für seine Auffassung, es handele sich hier um eine Dienstleistungskonzession, auf die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.09.2003, Az. VK 2-30/2003 stützen will, kann dem nicht gefolgt werden. - VK Sachsen, 12.05.2005 - 1/SVK/038-05
Dienstleistungskonzession: GWB anwendbar? - Rügeerfordernisse
Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen (Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 12.05.2004 - Az.: VK 8/04; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg, Beschluss vom 28.1.2004 - Az.: VK 1-30/2003). - VK Südbayern, 07.04.2006 - Z3-3-3194-1-07-03/06
Zwingender Ausschluss bei fehlendem Eignungsnachweis
- VK Sachsen, 18.11.2004 - 1/SVK/108-04
§ 6 Abs. 3 Satz 1 VOL/A: Keine Sachverständigenbeteiligung zulässig
- VK Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 1 VK 3/16
Vorwurf nicht nachweisbar: Kein Eignungsausschluss!
- VK Bremen, 18.04.2007 - VK 2/07
Erneute Frist gemäß § 13 VgV nach Prüfung der Rüge
- VK Bremen, 16.04.2007 - VK 2/07
- VK Niedersachsen, 12.11.2003 - VgK-27/03
Vertrag über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier
- VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 2-30/03
Zu viele Alternativpositionen: Aufhebung der Ausschreibung!
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