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Rechtsprechung
   VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-11/02, VK 1-13/02, VK 1-15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23846
VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-11/02, VK 1-13/02, VK 1-15/02 (https://dejure.org/2002,23846)
VK Bund, Entscheidung vom 25.04.2002 - VK 1-11/02, VK 1-13/02, VK 1-15/02 (https://dejure.org/2002,23846)
VK Bund, Entscheidung vom 25. April 2002 - VK 1-11/02, VK 1-13/02, VK 1-15/02 (https://dejure.org/2002,23846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Ausbildungsbegleitende Hilfen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOL/A: Unzulässige Überbürdung von ungewöhnlichem Wagnis

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2001 - Verg 28/01

    Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-11/02
    zweite Instanz jedoch einen solchen bejaht (vgl. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29. Mai 2001, VK 1 - 13/01 einerseits, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 2001, Verg 28/01 andererseits).

    Gleichzeitig liegt darin die Übertragung eines Risikos auf die Bieter, das weder in deren Verantwortungs- noch Einflusssphäre fällt und damit ein ungewöhnliches Wagnis darstellt (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 2001, Verg 28/01).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-11/02
    Hierfür ist ein "Erkennen" in zweifacher Hinsicht notwendig: Es reicht nicht allein die volle Tatsachenkenntnis aus; es ist vielmehr darüber hinaus bieterseitig zumindest die laienhafte Einschätzung nötig, dass in dem erkannten Sachverhalt zugleich ein rechtlich zu beanstandender Vergaberechtsverstoß liegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000, Verg 9/00; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. September 2000, 5 Verg 1/00).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 5 Verg 1/00

    Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!

    Auszug aus VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-11/02
    Hierfür ist ein "Erkennen" in zweifacher Hinsicht notwendig: Es reicht nicht allein die volle Tatsachenkenntnis aus; es ist vielmehr darüber hinaus bieterseitig zumindest die laienhafte Einschätzung nötig, dass in dem erkannten Sachverhalt zugleich ein rechtlich zu beanstandender Vergaberechtsverstoß liegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000, Verg 9/00; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. September 2000, 5 Verg 1/00).
  • VK Bund, 29.05.2001 - VK 1-13/01

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-11/02
    zweite Instanz jedoch einen solchen bejaht (vgl. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29. Mai 2001, VK 1 - 13/01 einerseits, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 2001, Verg 28/01 andererseits).
  • VK Berlin, 02.06.2009 - VK-B2-12/09

    Instandhaltungsarbeiten = Dienstleistungsauftrag?

    Es ist aber allgemein anerkannt, dass es aus Gründen der Effektivität des Verfahrensablaufs und der Beschleunigung im Ermessen der Vergabekammer steht, Verfahren zu verbinden (Vgl. 1.VK Saarland, Beschl. v. 23.04.07 - 3 VK 2/07; 1.VK Sachsen, Beschl. v. 9.5.00 - 1/SVK/26-00, VK Münster, Beschl. v. 6.12.01 - VK 1/01-8/01 Vs; 1.VK Bund, Beschl. v. 25.4.02 - VK 1-11/02).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2002 - 5 Verg 1/02

    Anforderungen an eine Ausschreibung von Entsorgungsleistungen; Fordern der …

    Diese Diskrepanz zwischen verbindlichen Leistungspflichten einerseits und unsicheren Vergütungsansprüchen andererseits bürdet dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis auf (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19.3.2002 ­ VK 2­06/02 unter II 2; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 25.4.2002 ­ VK 1-11/02, VK 1-13/02, VK 1-15/02 unter II 2).
  • VK Bund, 09.10.2002 - VK 1-77/02

    Ausbildungsbegleitende Hilfen

    Die Verfahrensakten des verbundenen Nachprüfungsverfahrens VK 1 - 11/02, 13/02, 15/02 wurden zum Verfahren hinzugezogen.

    Dies ergibt sich daraus, dass der Inhalt ihres Vortrags insoweit übereinstimmt mit dem Vorbringen in dem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VK 1-11/02, 13/02, 15/02, in welchem in Bezug auf eine andere Ausschreibung eines anderen Arbeitsamtes ebenfalls die nunmehr aufgeführten Mängel einer insoweit übereinstimmenden Leistungsbeschreibung und die dort ebenfalls angewandte UfAB-Formel beanstandet worden waren.

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